Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung Zulassung

    Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen

    Wenn Ihr (Bau-)Vorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, müssen Sie die Zulassung der Abweichung beantragen. Dies gilt auch für Abweichungen von Vorschriften, die nicht im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.

    Beschreibung

    Wenn Ihr (Bau-)Vorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, z. B. 

    a) von den Festsetzungen eines Bebauungsplans,

    b) einer städtebaulichen Satzung, 

    c) der Baunutzungsverordnung, 

    d) der Bremischen Landesbauordnung oder 

    e) von Rechtsvorschriften auf Grundlage der Bremischen Landesbauordnung,

    müssen Sie die Zulassung der Abweichung, Ausnahme oder Befreiung gesondert beantragen und diese begründen.

    Dies gilt sowohl für genehmigungspflichtige als auch für genehmigungsfreie und verfahrensfreie Bauvorhaben. Auch wenn die Vorschriften, von denen abgewichen werden soll, nicht im Genehmigungsverfahren geprüft werden, muss trotzdem eine "isolierte" Zulassung beantragt werden. Die untere Bauaufsichtsbehörde kann Ihnen dann unter bestimmten Voraussetzungen eine Zulassung für eine Abweichung, eine Ausnahme oder Befreiung erteilen.

    Ansprechpartner

    Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung I FB 02 I Stadtplanung, Bauordnung Nord

    Beschreibung

    Bauordnung und Stadtplanung für BREMEN-STADT sind unter folgendem Link zu erreichen: www.bauumwelt.bremen.de (http://www.bauumwelt.bremen.de) Das Bauamt ist Anlaufstelle "vor Ort" in den Stadtteilen Burglesum, Vegesack und Blumenthal wenn es um Bauangelegenheiten (Bebauungspläne, Bauanträge) geht. Für den Stadtbezirk Nord mit seinen über 100.000 Einwohnern steht ein Dienstleistungsamt mit ca. 30 Mitarbeitern an zentraler Stelle in Vegesack für die Bürger zur Verfügung; diese kennen sich hier aus und beraten Sie in baulichen Angelegenheiten und bei den notwendigen öffentlich-rechtlichen Verfahren Bei Bürgeranfragen, in öffentlichen Sitzungen der Beiräte Burglesum, Vegesack und Blumenthal, in Einwohnerversammlungen sowie während der Sprechzeiten im Amt stehen wir Ihnen mit "Rat und Tat" zur Seite.

    Adresse

    Hausanschrift

    Gerhard-Rohlfs-Straße 62

    28757 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mi nach Vereinbarung; Di nach Vereinbarung; Do 09:00 - 12:00 und 14.00 bis 17.00 Uhr; Fr nach Vereinbarung; Mo 09:00 - 12:00

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Fährstraße 20

    27568 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung; Mo 09:00 - 17:00; Di-Fr 09:00 - 12:00; Wichtig: Aus organisatorischen Gründen ist zurzeit donnerstags keine Akteneinsicht möglich.

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Rollstuhlgerecht

    Aufzug vorhanden

    Der barrierefreie Zugang ist über den rechten Eingang an der Fährstraße möglich. Ein weiterer Aufzug in die oberen Etagen befindet sich den Flur entlang. Ein Behindertenparkplatz steht am Parkstreifen vor dem Eingang zur Verfügung.

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung | Abteilung 6 Stadtplanung/Bauordnung (Bremen Stadt)

    Beschreibung

    Die Abteilung 6 Stadtplanung/Bauordnung der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung hat die Aufgabe, die städtebauliche Entwicklung und die Gestaltung der Stadt zu lenken. Dieses findet seinen rechtlichen Niederschlag in Flächennutzungsplänen und in Bebauungsplänen. In den Bebauungsplänen wird festgelegt, wie ein Grundstück genutzt und wie es bebaut werden kann.

    Die Abteilung 6 erfüllt baurechtliche Aufgaben u.a. im Zusammenhang mit Genehmigungen, Voranfragen, Teilungen sowie baurechtliche Aufgaben zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

    Fragen zur bauordnungsrechtlichen Themen oder zu Genehmigungen, Bauanträgen, etc. können nur von Sachbearbeiterinnen/ Sachbearbeitern in der Bauordnung beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich an das Bürgertelefon, um den für Sie zuständigen Bezirk zu kontaktieren.

    Adresse

    Hausanschrift

    Contrescarpe 72

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Do 09:00 - 12:00 offener Sprechtag der Bauordnung; Do 14:00 - 17:00 offener Sprechtag der Bauordnung

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Fahrstuhl vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Erläuterungen zu den benötigten Unterlagen

      Der Antrag auf Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen ist unter Verwendung des amtlichen Bauantragsformulars der obersten Bauaufsichtsbehörde unter Anträge & Formulare - Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung (bremen.de) öffentlich bekannt gemachten Bauantragsformulars zu stellen. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen".

      Zusätzlich sind diejenigen Bauvorlagen vorzulegen, die zur Beurteilung der Anträge auf Zulassung von Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen nach § 67 Absatz 2 Satz 2 der Bremischen Landesbauordnung bei verfahrensfreien Vorhaben und für die Genehmigungsfreistellung erforderlich sind.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann nach § 31 Absatz 2 des Baugesetzbuchs befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt und

    a) Gründe des Wohls der Allgemeinheit, einschließlich der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung und des Bedarfs zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden, die Befreiung erfordern oder

    b) die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder

    c) die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und

    gemäß § 31 des Baugesetzbuchs auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

    Eine Ausnahme von baurechtlichen Vorschriften (Festsetzungen eines Bebauungsplans oder einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung) kann zugelassen werden, wenn sie nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen ist.

    Eine Abweichung vom Bauordnungsrecht nach Bremischer Landesbauordnung und örtlichen Bauvorschriften auf Grundlage der Bremischen Landesbauordnung kann zugelassen werden, wenn diese mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist (insbesondere den allgemeinen Anforderungen des § 3 der Bremischen Landesbauordnung). Dabei ist auch der Zweck der jeweiligen Anforderung, von der abgewichen soll, zu berücksichtigen und die öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange zu würdigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung Zulassung beantragen Sie in Textform mit dem veröffentlichten Formular. Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.

    Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Genehmigungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.

    Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über Ihren Antrag vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme die beantragte Abweichung, Ausnahme oder Befreiung nicht beurteilt werden kann. Abschließend erhalten Sie einen Bescheid.

    Die Zulassung von Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen ist gebührenpflichtig.

    Fristen

    Entsprechend § 73 Absatz 1 der Bremischen Landesbauordnung erlöschen die Genehmigungen auf Zulassung von Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen ist.

    Bearbeitungsdauer

    Die untere Bauaufsichtsbehörde soll entsprechend § 69 Absatz 3 der Bremischen Landesbauordnung innerhalb von zwölf Wochen über den Antrag entscheiden, nachdem die Vollständigkeit des Antrags bestätigt wurde.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach § 1 der Kostenverordnung Bau, den Tarifziffern 101.15 bis 101.17 und ist abhängig von der Art der beantragten Abweichung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 27.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Bauantrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English