Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen
Die Leistungen in der Vollzeitpflege umfassen auch die Erstattung nachgewiesener angemessener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.
Beschreibung
Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.
Online-Dienst
Online Service Pflegekinderwesen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Amt für Soziale Dienste | Sozialzentrum 1 | Wirtschaftliche Jugendhilfe | Blumenthal, Vegesack, Burglesum
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 361 79800
Internet
Amt für Soziale Dienste | Sozialzentrum 2 | Wirtschaftliche Jugendhilfe | Mitte, Östliche Vorstadt, Findorff, Gröpelingen, Walle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 361 16892
Internet
Amt für Soziale Dienste | Sozialzentrum 4 | Wirtschaftliche Jugendhilfe | Neustadt, Obervieland, Huchting, Woltmershausen, Seehausen, Strom
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 79900
E-Mail: wjh.s4@afsd.bremen.de
Internet
Amt für Soziale Dienste | Fachdienst Flüchtlinge, Integration und Familien | Wirtschaftliche Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Ausländer*innen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 361 28643
E-Mail: Wjh.uma@afsd.bremen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweis Kosten Unfallversicherung
Voraussetzungen
- Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach §44 SGB VIII und laufendes Pflegeverhältnis.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei dem für Ihren Stadtteil zuständigen Sozialzentrum bzw. dem Fachdienst des Amtes für soziale Dienste oder der PiB – Pflegekinder in Bremen gemeinnützige GmbH.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.02.2024