Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege bei Pflegekindern
Wenn eine Vollzeitpflege endet, kann das Pflegekind als junge Volljährige Person noch weiter begleitet werden.
Beschreibung
Endet ein Pflegeverhältnis, kann für junge Volljährige eine Nachbetreuung bzw. Übergangsbetreuung stattfinden. Sie kann auch durch die bisherigen Pflegepersonen geleistet werden. Vereinbarungen hierzu werden in der Hilfeplanung getroffen.
Wenn ein Pflegekind ein Pflegeverhältnis verlässt, spricht man von einem „Leaving-Care-Prozess“. In Bremen wird dieser Prozess von einer Fachkraft der PiB – Pflegekinder in Bremen gemeinnützigen GmbH begleitet.
Ziele der Nachbetreuung sind z.B. die Verselbstständigung des Pflegekindes ab Erreichen der Volljährigkeit oder das Gelingen eines Wechsels in eine andere Form der Jugendhilfe. Es kann auch gehen, die Rückkehr in die Herkunftsfamilie zu ermöglichen oder eine Adoption zu begleiten.
Die Fachkräfte der PiB – Pflegekinder in Bremen gemeinnützigen GmbH begleiten die Pflegekinder und die Pflegepersonen u.a. durch reflektierende Nachgespräche.
Die Beratung soll innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Beendigung der Hilfe in einer für die jungen Volljährigen verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form erfolgen.
Online-Dienst
Online Service Pflegekinderwesen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
PiB- Pflegekinder in Bremen gemeinnützige GmbH
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 958820-0
E-Mail: info@pib-bremen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Die Nachbetreuung wird im Rahmen der Hilfeplanung zwischen der PiB – Pflegekinder in Bremen gemeinnützige GmbH, jungem Volljährigen und ggfs. dessen Personensorgeberechtigten vereinbart.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.02.2024