Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen
Wenn für ein Pflegekind eine Familienversicherung nicht möglich ist und auch keine Pflichtversicherung besteht, kann das Amt für soziale Dienste angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.
Beschreibung
Pflegekinder müssen krankenversichert sein. Wenn für ein Pflegekind kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz besteht, kann das Amt für soziale Dienste angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.
Der Wechsel in eine freiwillige Krankenversicherung ist von Fristen abhängig, über die die zuständige Krankenkasse beraten kann.
Online-Dienst
Online Service Pflegekinderwesen
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
PiB- Pflegekinder in Bremen gemeinnützige GmbH
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 958820-0
E-Mail: info@pib-bremen.de
Internet
Amt für Soziale Dienste | Sozialzentrum 1 | Wirtschaftliche Jugendhilfe | Blumenthal, Vegesack, Burglesum
Adresse
Hausanschrift
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Telefon: +49 421 361 79800
Internet
Amt für Soziale Dienste | Sozialzentrum 2 | Wirtschaftliche Jugendhilfe | Mitte, Östliche Vorstadt, Findorff, Gröpelingen, Walle
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Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 361 16892
Internet
Amt für Soziale Dienste | Sozialzentrum 4 | Wirtschaftliche Jugendhilfe | Neustadt, Obervieland, Huchting, Woltmershausen, Seehausen, Strom
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 79900
E-Mail: wjh.s4@afsd.bremen.de
Internet
Amt für Soziale Dienste, Sozialzentrum 5 | Wirtschaftliche Jugendhilfe | Vahr, Schwachhausen, Horn-Lehe, Oberneuland, Borgfeld, Hemelingen, Arbergen, Mahndorf, Hastedt, Sebaldsbrück, Osterholz, Blockdiek, Tenever
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +4942136179940
Internet
Amt für Soziale Dienste | Fachdienst Flüchtlinge, Integration und Familien | Wirtschaftliche Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Ausländer*innen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 361 28643
E-Mail: Wjh.uma@afsd.bremen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweis über Ausscheiden aus Pflichtversicherung bzw. Ende der Familienversicherung
- Bescheinigung über freiwillige Mitgliedschaft und Beitragssätze
Voraussetzungen
Das Amt für soziale Dienste prüft die individuellen Voraussetzungen für eine Beitragsübernahme. Anspruchsberechtigte sollten sich zunächst von dem für Ihren Stadtteil zuständigen Sozialzentrum bzw. Fachdienst des Amtes für soziale Dienste oder der PiB – Pflegekinder im Bremen gemeinnützige GmbH beraten lassen, bevor sie einen Antrag stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei dem für Ihren Stadtteil zuständigen Sozialzentrum bzw. dem Fachdienst des Amtes für soziale Dienste oder der PiB – Pflegekinder in Bremen gemeinnützige GmbH.
- Ein Antrag auf Übernahme der Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung kann beim Amt für soziale Dienste gestellt werden.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.02.2024