Eignungsprüfung für interessierte Pflegeeltern Prüfung

    Als Pflegeeltern bewerben, Eignungsprüfung

    Sie möchten ein Pflegekind bei sich aufnehmen? Dann müssen Sie sich zunächst als Pflegeeltern qualifizieren.

    Beschreibung

    Die Aufgabe, ein zunächst fremdes Kind in die eigene Familie zu integrieren, es längerfristig oder auf Dauer in der eigenen Familie zu beheimaten, zu fördern und zu erziehen, ist eine anspruchsvolle Aufgabe.

    Vor der Aufnahme eines Pflegekindes prüft die PiB – Pflegekinder in Bremen gemeinnützige GmbH die Eignung der interessierten Pflegepersonen. 

    Die hohen Anforderungen, die an Pflegeeltern gestellt werden, müssen und sollen nicht von ihnen allein erbracht werden. Die Pflegefamilie ist vielmehr Teil eines unterstützenden Netzwerks, das über pädagogisches Wissen, methodische Kompetenz und langjährige Erfahrungen verfügt. 

    Pflegepersonen haben vor Beginn ihrer Tätigkeit die qualifizierenden Kurse der PiB – Pflegekinder in Bremen gemeinnützigen GmbH absolviert.

    Maßgeblich für die Aufnahme eines Kindes in der allgemeinen Vollzeitpflege ist eine Entsprechung zwischen den Bedarfen des Kindes und vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen der Pflegepersonen. Eine fachliche Qualifikation in einem pflegerischen oder pädagogischen Beruf wird von Pflegepersonen in dieser Hilfeform nicht erwartet.

    Für die Aufnahme eines Kindes mit einem heilpädagogischen Bedarf wird dagegen ein fachlich professioneller bzw. semiprofessioneller Hintergrund erwartet. Als semiprofessionell gilt in diesem Zusammenhang z. B. die vorausgehende Betreuung eines Pflegekindes über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren oder eine langjährige Betreuung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen im ehrenamtlichen Bereich.

    Pflegeeltern können Paare mit oder ohne eigenen Kindern sowie Einzelpersonen mit einem stabilen sozialen Netzwerk sein. 

     

    Online-Dienst

    Online Service Pflegekinderwesen

    ID: S100003_S1000030002048127

    Beschreibung

    Der Online-Service „Pflegekinderwesen Digital“ ist ein digitaler Dienst für Bürger:innen, die sich für die Aufnahme eines Pflegekindes interessieren oder finanzielle Leistungen für ein Pflegekind beantragen möchten, welches bereits in der Familie lebt.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    PiB- Pflegekinder in Bremen gemeinnützige GmbH

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 28-31

    28195 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gesundheitszeugnis
    • Gesundheitsfragen
    • Gehaltsabrechnung (PP1, PP2)
    • Bild der Familie

    Voraussetzungen

    Keine besonderen Voraussetzungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Interessierte Bewerber:innen nehmen Kontakt mit der PiB – Pflegekinder in Bremen gemeinnützigen GmbH auf. Dort können sie sich informieren. 

    Sie können an Informationsveranstaltungen teilnehmen, ohne sich zu etwas verpflichten zu müssen. 

    Für die Eignungsprüfung müssen sie sich zunächst durch die Teilnahme an entsprechenden Kursen qualifizieren. 

    Zudem müssen sie eine Bewerbung einreichen. Dies können sie auch über den Onlinedienst „Pflegekinderwesen Digital“ mit dem Formular „Bewerbung Pflegeperson“. 

    Es besteht auch die Möglichkeit, über den Onlinedienst zunächst Kontakt zur PiB – Pflegekinder in Bremen gemeinnützigen GmbH aufzunehmen.

    Die Eignung als Pflegeperson nach §§ 27, 33 SGB VIII oder die Erlangung der Erlaubnis nach § 44 SGB VIII ist ohne intensiven Bewerbungs- und Qualifizierungsprozess nicht möglich. So führt lediglich die Einreichung des Bewerbungsformulars nicht zu einer Eignung als Pflegeperson.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English