Ermäßigung der Kita-Kosten beantragen
Sie können den Elternbeitrag für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Sie beziehen Sozialleistungen? Prüfen Sie, ob entweder eine Ermäßigung oder ein Erlass der Kosten für Sie in Frage kommt.
Beschreibung
Der Eltern-Beitrag ist ein Jahresbeitrag, der vor Beginn des laufenden Kindergartenjahres für die Eltern rechtssicher festgelegt werden soll.
Wenn sich ihr Einkommen oder ihre persönliche Situation im laufenden Kita-Jahr stark ändert, können Sie eine Neuberechnung des Elternbeitrags beantragen.
Dies kann zum Beispiel durch den Verlust des Arbeitsplatzes, Geburt eines Kindes oder durch eine Trennung der Fall sein.
Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet.
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt oder erlassen werden.
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Ansprechpartner
Die Senatorin für Kinder und Bildung | Elternbeitragsstelle
Beschreibung
Kinder in Elternvereinen: mailto:elternbeitraege@kinder.bremen.de
Kinder bei Tagespflegepersonen: mailto:tagespflege@kinder.bremen.de
Postanschrift
Die Senatorin für Kinder und Bildung
Elternbeitragsstelle
Rembertiring 8-12
28195 Bremen
Besuchsanschrift
Herdentorsteinweg 7
1.Etage
28195 Bremen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Do 08:00 - 12:00 Besuchstag
Kontakt
Telefon: +49 421 361 10304
E-Mail: elternbeitraege@kinder.bremen.de
Internet
Weitere Informationen
Fahrstuhl vorhanden
Kita-Beitragsservice
Beschreibung
Neue Bankverbindung:
Deutsche Bundesbank Hannover
IBAN DE16 2500 0000 0025 0015 30
BIC MARKDEF1250
Empfänger: Landeshauptkasse Bremen (LHK)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 09:00 - 12:00; Di 09:00 - 15:00; Mi geschlossen; Do 09:00 - 15:00; Fr 09:00 - 12:00
Kontakt
Telefon: +49 421 361 31112(Telefonische Erreichbarkeit Mo-Fr 07:00-18:00 über das Bürgertelefon Bremen Termine nach Vereinbahrung.)
Internet
Weitere Informationen
Der Zugang ist barrierefrei.
erforderliche Unterlagen
- Einkommensnachweise
Aller zur Einkommensgemeinschaft zählenden Personen des Haushaltes (meist die Eltern).
- Gegebenenfalls: Nachweise über öffentliche Leistungen
- Gegebenenfalls: Bremen-Pass
- Gegebenenfalls: Beitragsbescheid für Geschwisterkinder
Formulare
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Berechnung der Elternbeiträge erfolgt von zwei unterschiedlichen zuständigen Stellen:
- Wenn ihr Kind in einer Kita von „KiTa Bremen“ oder von freien Trägern (zum Beispiel den Kirchen) betreut wird, ist der „Kita-Beitragsservice“ für Sie zuständig.
- Wenn Ihr Kind in einer Kindertagespflegestelle, einem Elternverein oder einer privatgewerblichen Einrichtung betreut wird, ist die „Elternbeitragsstelle“ zuständig.
Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Reichen Sie den Antrag zusammen mit den geforderten Unterlagen ein.
Nach der Berechnung erhalten Sie den neuen Bescheid.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.11.2024
Stichwörter
KiTa