Elternbeitrag Festsetzung

    Elternbeitrag für die Betreuung von Kindern in einer Tageseinrichtung oder in Kinder-Tagespflegestellen

    Ihr Kind besucht in Bremen eine Kita oder eine Gruppe einer Tagesmutter oder eines Tagesvaters? Informieren Sie sich über die Kosten, die Ihnen dabei entstehen.

    Aktuell: Online-Terminvergabe nur für den Kita-Beitragsservice möglich!

    Beschreibung

    Für die Betreuung Ihres Kindes in einer KiTa oder bei einer Tagesmutter oder bei einem Tagesvater (Kindertagespflegestelle) werden Sie an den Kosten beteiligt. Diese Beteiligung an den Kosten wird als Elternbeitrag bezeichnet.

    Neben dem Elternbeitrag müssen Sie auch einen Teil der Kosten der Mittagsverpflegung bezahlen. 

    Für Kinder vor dem 3. Geburtstag sowie für Kinder in der Hortbetreuung zahlen Eltern Elternbeiträge und die Mittagessenpauschale. 

    Für Kinder, die älter sind als 3 Jahre bezahlen Sie keine Elternbeiträge. Sie müssen aber weiterhin die Mittagessenpauschale bezahlen.

    Die Höhe des Beitrags richtet sich nach Ihrer finanziellen und familiären Situation. Es werden folgende Umstände berücksichtigt:

    • Ihre Einkommenssituation,
    • Ihre Haushaltsgröße,
    • Die Zahl der Geschwister in beitragspflichtigen Betreuungsangeboten,
    • Der Stundenumfang der Betreuung.

    Der Beitrag wird entweder monatlich von ihrem Konto eingezogen oder von Ihnen monatlich überwiesen.

    Wenn Sie ihr Kind in einem Elternverein oder einer privaten Einrichtung betreuen lassen und dort Beiträge bezahlen, können Sie einen Zuschuss zu dem erhobenen Beitrag beantragen. Hierzu gibt es eine gesonderte Dienstleistungsbeschreibung, siehe „Weitere Informationen“.

    Wenn Sie Sozialleistungen bekommen oder einen sogenannten Bremen-Pass besitzen, müssen Sie keinen Elternbeitrag zahlen. Auch die Kosten für das Mittagessen müssen Sie dann nicht zahlen. Sie müssen aber trotzdem Auskunft geben und diese Nachweise der zuständigen Stelle zusenden, erst dann können die Beiträge erlassen werden. Hierzu gibt es eine gesonderte Dienstleistungsbeschreibung, siehe „Weitere Informationen“.

    Das Kindergartenjahr beginnt immer am 01.08. und endet am 31.07. des Folgejahres. Der Eintritt und Austritt des Kindes in bzw. aus der Kindertageseinrichtung kann auch im Laufe des Kindergartenjahres erfolgen. Bei Austritt muss eine fristgerechte Kündigung erfolgen.

    Der Höchstbeitrag kann freiwillig gezahlt werden, indem das entsprechende Feld im Antrag angekreuzt wird. Das Einreichen von weiteren Dokumenten ist dann nicht erforderlich.

    Maßgeblich für die Berechnung und Festsetzung des Kostenbeitrags sind die Einkommensverhältnisse aus dem vorletzten Jahr vor Beginn der Betreuung. Haben sich die Einkommensverhältnisse wesentlich verbessert oder verschlechtert, können das letzte Jahr oder die letzten 12 Monate vor Betreuungsbeginn zur Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Eine wesentliche Änderung liegt dann vor, wenn mit der Einkommensänderung eine höhere oder niedrigere Einkommensstufe erreicht wird. Dies kann zum Beispiel durch den Verlust des Arbeitsplatzes, Geburt eines Kindes oder Trennung der Fall sein.

    Nachzureichende Dokumente zum Antrag können per E-Mail oder Post eingereicht werden.

    Der Elternbeitrag ist ein Jahresbeitrag, der vor Beginn des laufenden Kindergartenjahres für die Eltern rechtssicher festgelegt werden soll.

    Der Jahresbeitrag (aufgeteilt in 12 Monaten) ist auch dann vollständig zu zahlen, wenn ein Kind teilweise nicht an der Betreuung teilnehmen kann, zum Beispiel weil es krank ist oder die Eltern mit dem Kind im Urlaub sind.

    Online-Dienste

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    Sprache

    Deutsch

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    Kita-Portal Freie Hansestadt Bremen

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    Ansprechpartner

    Die Senatorin für Kinder und Bildung | Elternbeitragsstelle

    Beschreibung

    E-Mail

    Kinder in Elternvereinen: mailto:elternbeitraege@kinder.bremen.de

    Kinder bei Tagespflegepersonen: mailto:tagespflege@kinder.bremen.de

    Postanschrift

    Die Senatorin für Kinder und Bildung

    Elternbeitragsstelle

    Rembertiring 8-12

    28195 Bremen

    Besuchsanschrift

    Herdentorsteinweg 7

    1.Etage

    28195 Bremen

    Adresse

    Hausanschrift

    Herdentorsteinweg 7

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Do 08:00 - 12:00 Besuchstag

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Fahrstuhl vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kita-Beitragsservice

    Beschreibung

    Neue Bankverbindung:

    Deutsche Bundesbank Hannover

    IBAN DE16 2500 0000 0025 0015 30

    BIC MARKDEF1250

    Empfänger: Landeshauptkasse Bremen (LHK)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Weide 50a

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 - 12:00; Di 09:00 - 15:00; Mi geschlossen; Do 09:00 - 15:00; Fr 09:00 - 12:00

    Kontakt

    Telefon: +49 421 361 31112(Telefonische Erreichbarkeit Mo-Fr 07:00-18:00 über das Bürgertelefon Bremen Termine nach Vereinbahrung.)

    E-Mail: kitabeitrag@performanord.bremen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Zugang ist barrierefrei.

    Version

    Technisch geändert am 05.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie und ihr Kind wohnen in Bremen
    • Sie haben einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Kindertagespflegestelle in Bremen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Berechnung der Elternbeiträge erfolgt von 2 unterschiedlichen zuständigen Stellen:

    • Wenn ihr Kind in einer Kita  von „KiTa Bremen“ oder von freien Trägern (zum Beispiel den Kirchen) betreut wird, ist der „Kita-Beitragsservice“ für Sie zuständig.
    • Wenn Ihr Kind in einer Kindertagespflegestelle, einem Elternverein oder einer privatgewerblichen Einrichtung betreut wird, ist die „Elternbeitragsstelle“ zuständig.

    Online-Service

    Am einfachsten ist es, wenn Sie den Online-Service „Kita-Portal“ benutzen. Dort finden Sie alle notwendigen Informationen. Ihre Angaben werden direkt an die zuständige Stelle gesendet. Den Link finden Sie unter „Weitere Informationen“.

    Nach der Berechnung erhalten Sie einen Bescheid.

    Antrag in Papierform

    Reichen Sie den Antrag oder den Selbstauskunftsbogen bei der zuständigen Stelle ein.

    Wenn Ihr Kind in einer Kindertagespflegestelle, einem Elternverein oder von einer rein privatgewerblichen Einrichtung betreut wird, sind noch weitere Unterlagen erforderlich. Diese müssen sie zusammen mit dem Antrag abgeben. Hierzu gibt es die gesonderte Beschreibung „Zuschuss zum Elternbeitrag beantragen“. Den Link dazu finden Sie unter „Weitere Informationen“.

    Nach der Berechnung erhalten Sie einen Bescheid.

    Kosten

    Die Höhe der Elternbeiträge finden Sie im Ortsgesetz über die Beiträge für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn ihr Kind in eine Kita von „KiTa Bremen„ oder von freien Trägern (zum Beispiel den Kirchen) geht müssen sie zunächst keine weiteren Unterlagen einreichen. Dies ist nur nach Aufforderung notwendig.

    Wenn Ihr Kind in einer Kindertagespflegestelle, einem Elternverein oder einer privatgewerblichen Einrichtung betreut wird, sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Aktuelle Haushaltsbescheinigung
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Sämtliche Einkommensnachweise aller Einkommensarten der zur Einkommensgemeinschaft zählenden Personen des Haushaltes (meist die Eltern)
    • Gegebenfalls: Nachweise über öffentliche Leistungen
    • Gegebenfalls: Bremen-Pass
    • Gegebenfalls: Beitragsbescheid für Geschwisterkinder
    • Gegebenfalls: Immatrikulationsbescheinigung
    • Gegebenfalls: Aufenthaltstitel

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    KiTa

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English