Anmeldung eines Kindes in der Krippe, dem Kindergarten oder bei der Tagespflege
Sie wollen ihr Kind in in der Krippe, dem Kindergarten, bei einer Tagesmutter oder bei einem Tagesvater anmelden? Dafür benötigen Sie eine Kind-ID.
Beschreibung
Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Um Ihr Kind für eine Kinder-Tagesförderung anmelden zu können, benötigen Sie eine Kind-ID. Diese erhalten Sie automatisch im November vor dem 1. Geburtstag Ihres Kindes per Post.
Falls Sie die ID-Nummer nicht vorliegen haben, können Sie diese beim Elternservice der Senatorin für Kinder und Bildung beantragen (siehe Ansprechperson).
Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:
- Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
- Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
- Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
- Alter
- Entwicklungsstand
- sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
- Lebenssituation
- Interessen und Bedürfnisse
- ethnische Herkunft
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.
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Zuständigkeit
- Kita-Hotline der Senatorin für Kinder und Bildung E-Mail: tagesbetreuung@kinder.bremen.de
Telefon: +49 421 361 92000
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Rechtsgrundlage(n)
- Bremisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege-Bremisches Tageseinrichtungs- und Kindertagespflegegesetz - BremKTG
- Ortsgesetz zur Aufnahme von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege der Stadtgemeinde Bremen (Aufnahmeortsgesetz – BremAOG)
- § 23 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- § 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- § 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich jederzeit online über die Betreuungsangebote in der Stadtgemeinde Bremen. Eltern sollten sich rechtzeitig informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Nutzen Sie für die Suche das Kita-Portal, siehe "Weitere Informationen".
Der persönliche Kontakt und das Kennenlernen sind sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an. Informieren Sie sich vor Ort.
Wählen Sie die Einrichtungen für Ihre Anmeldung aus. Sie können maximal 2 Alternativen zu Ihrer Wunscheinrichtung angeben.
Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.
Bei einer Platzzusage werden Sie informiert.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Falls Ihre Wunscheinrichtung nicht bei der Online-Anmeldung über das Kitaportal Bremen teilnimmt, melden Sie sich bitte persönlich beim entsprechenden Träger beziehungsweise in dieser Einrichtung und erkundigen sich über die individuellen Verfahren für Anmeldung und Platzvergabe für einen Betreuungsplatz.
Wenn Ihr Kind bereits angemeldet ist, kann es in den folgenden Kindergartenjahren grundsätzlich den Platz in seiner Kita behalten. Falls Sie eine verlängerte Betreuungszeit benötigen, müssen Sie dies jedoch jedes Jahr neu anmelden und Ihren Bedarf jährlich nachweisen.
Das Kindergartenjahr beginnt immer am 01.08 und endet am 31.07. des Folgejahres. Der Eintritt und Austritt des Kindes in beziehungsweise aus der Kindertageseinrichtung kann auch im Laufe des Kindergartenjahres erfolgen.
Die frühkindliche Bildung im Kindergarten ermöglicht Kindern gemeinsames Spielen mit anderen Kindern und bietet ihnen vielfältige Lernchancen. Eltern erhalten Tipps zur Entwicklung ihrer Kinder und können sich mit anderen Eltern austauschen. Die Qualität der Angebote wird vom Landesjugendamt Bremen (Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen) überwacht. Es finden regelmäßige Fortbildungen der Fachkräfte statt.
Im Rahmenplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich werden die für die Kindergärten in Bremen und Bremerhaven geltenden Qualitätsstandards für frühkindliche Bildung beschrieben.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.11.2024
Stichwörter
KiTa