Verwandtenadoption eines Kindes in Deutschland (Inlandsadoption) Begleitung

    Ein verwandtes Kind adoptieren

    Sie wollen ein verwandtes Kind adoptieren? Die Adoptionsstelle berät und begleitet Sie bei den weiteren Schritten. Hier erfahren Sie mehr über den Prozess.

    Beschreibung

    Bei der Verwandtenadoption wird ein verwandtes Kind, etwa die Nichte, der Neffe oder das Enkelkind, adoptiert. 
    Dabei erlischt anders als bei der Volladoption nur das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zu beiden leiblichen Eltern, nicht aber das zu seinen sonstigen Verwandten.
    Ob die annehmenden Eltern geeignet sind und das Kindeswohl garantiert werden kann, ist genauso sorgfältig zu prüfen wie bei einer Fremdadoption.
    Das Kindeswohl steht dabei immer an erster Stelle. Ein Eltern-Kind-Verhältnis muss durch die Adoption entstehen. 

    Online-Dienst

    Online Service Adoption

    ID: S100003_S1000030002048131

    Beschreibung

    Der Online-Service „Adoption Digital“ ist ein digitaler Dienst für Bürger:innen, die sich für eine Adoption interessieren.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Adoptionsstelle Bremen

    Beschreibung

    Ihr Ansprechpartnerin in der Adoptionststelle: 

    Frau Heike Harjes

    T: +49 421 361 59711

    Heike.Harjes@afsd.bremen.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Rembertiring 39

    28203 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung ist ein Verwandtschafts-/Verschwägerungsverhältnis bis zum 3. Grad. Dabei erlischt anders als bei der Volladoption nur das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zu beiden leiblichen Eltern, nicht aber das zu seinen sonstigen Verwandten. 

    Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Adoption eines fremden Kindes.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Adoptionsvermittlungsstelle berät alle Beteiligten
    • Der Antrag wird beim Familiengericht gestellt
    • Die Adoptionsbedürftigkeit und Eignung werden überprüft
    • Das Familiengericht entscheidet über die Adoption

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 21.09.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Adoption

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English