Gebühren bei einer Auslandsadoption bezahlen
Was für Gebühren gibt es im Rahmen einer Adoption eines Kindes aus dem Ausland?
Beschreibung
Es gibt Gebühren für die Durchführung einer Eignungsprüfung durch eine staatliche Adoptionsvermittlungsstelle und für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens. Die Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes informiert über die Höhe der Kosten und begleitet den Prozess.
Im Rahmen der Adoption eines Kindes aus dem Ausland entstehen weitere Kosten. Dabei handelt es sich um Kosten für Flüge, Unterkünfte, Beglaubigungen, Übersetzungen von Urkunden und Eignungsberichten sowie für den Dokumentenversand.
Online-Dienst
Online Service Adoption
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Adoptionsstelle Bremen
Beschreibung
Ihr Ansprechpartnerin in der Adoptionststelle:
Frau Heike Harjes
T: +49 421 361 59711
Heike.Harjes@afsd.bremen.de
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 421 361 18444
Internet
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Kosten
Gebühr für eine Eignungsprüfung nach § 7b Absatz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes.: Gebühr 1300.0 EUR
Gebühr für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens einschließlich einer länderspezifischen Eignungsprüfung nach § 7c Absatz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes.: Gebühr 1200.0 EUR
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 17.01.2023
Stichwörter
Adoption