Fremdkindadoption eines Kindes in Deutschland, Inlandsaoption Begleitung

    Ein fremdes Kind adoptieren

    Sie wollen ein Kind adoptieren? Die Adoptionsstelle berät Sie und begleitet Sie bei den weiteren Schritten. Hier erfahren Sie mehr über den Prozess.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Kind adoptieren wollen, wenden Sie sich an eine Adoptions-Vermittlungsstelle. In Deutschland dürfen Adoptionen nur von bestimmten Stellen vermittelt werden, den Adoptions-Vermittlungsstellen (kurz: Adoptionsstelle). 

    Die Adoptionsstelle ist zuständig bei der Adoption von verwandten Kindern, Stiefkindern und fremden Kindern.

    Eine Adoption ist ein Prozess und Sie werden während der gesamten Zeit von der Adoptionsstelle begleitet. Auch nach Abschluss des Adoptionsverfahrens haben Sie einen Rechtsanspruch auf Beratung und Unterstützung.

    Die Adoptionsstelle prüft, ob sie geeignet sind, ein Kind zu adoptieren. Dazu nehmen Sie an einem Seminar Teil, reichen Unterlagen ein und führen Gespräche mit dem Team der Adoptionsstelle. Außerdem finden Hausbesuche statt. Dabei stehen das Wohl des Kindes und die Wahrung seiner Rechte und Bedürfnisse im Mittelpunkt.

    Wenn Sie als Adoptionseltern in Frage kommen, werden Sie als geeignete Adoptionsbewerber anerkannt. Anschließend kann die Adoptionsstelle ein Kind vermitteln.

    Wer für welches Kind ausgewählt wird, bestimmt das Team der Adoptionsstelle. Eine Vermittlung erfolgt dann, wenn die Entwicklung eines positiven Eltern-Kind-Verhältnisses zu erwarten ist.

    Online-Dienst

    Online Service Adoption

    ID: S100003_S1000030002048131

    Beschreibung

    Der Online-Service „Adoption Digital“ ist ein digitaler Dienst für Bürger:innen, die sich für eine Adoption interessieren.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Adoptionsstelle Bremen

    Beschreibung

    Ihr Ansprechpartnerin in der Adoptionststelle: 

    Frau Heike Harjes

    T: +49 421 361 59711

    Heike.Harjes@afsd.bremen.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Rembertiring 39

    28203 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen unbeschränkt geschäftsfähig sein.
    • Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
    • Sie haben ein sicheres Einkommen und/oder eine ausreichende finanzielle Absicherung.
    • Die beruflichen Verhältnisse müssen genügend Zeit für die Kindeserziehung zulassen.
    • Sie müssen gesund sein. Hier reicht ein Attest des Hausarztes. Ein Merkblatt zur Vorlage beim Arzt erhalten Sie bei der Adoptionsstelle.
    • Sie müssen straffrei sein. Hier wird ein erweitertes Führungszeugnis  benötigt (Auszug aus dem Bundeszentralregister). Eine Bescheinigung zur Vorlage beim Stadtamt erhalten Sie bei der Adoptionsstelle.
    • Sie müssen bereit sein, die Religion des Kindes bzw. den Wunsch zur religiösen Erziehung der leiblichen Eltern achten.

    Für Paare gilt:

    • Sie sollten seit mindestens 4 Jahren im selben Haushalt leben.
    • Parallel dürfen Sie keine medizinischen Verfahren zur Überwindung der eigenen Kinderlosigkeit verfolgen.

    Wenn sie verheiratet sind gilt außerdem:

    • Sie können nur gemeinsam adoptieren.
    • Einer von Ihnen muss mindestens 25 Jahre alt sein. Der oder die Jüngere muss mindestens 21 Jahre alt sein.

    Die gemeinschaftliche Adoption wird bevorzugt behandelt. Für Alleinstehende kommt eine Adoption nur dann in Frage, wenn:

    • ein verwandtes Kind aufgenommen wird.
    • bereits eine bedeutsame Beziehung zu dem Kind besteht.
    • durch die Adoption das vertraute Wohnumfeld erhalten bleibt.
    • sichergestellt ist, dass das Kind in stabilen sozialen Verhältnissen aufwächst.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Während der gesamten Zeit werden Sie von der Adoptionsstelle begleitet. Diese berät und unterstützt Sie. Eine Adoption verläuft in diesen Schritten:

    Eignungsprüfung

    Sie füllen einen Bewerberbogen aus. Außerdem erstellen Sie eine sogenannte Lebensbericht. In diesem Dokument beschreiben sie ihre bisherigen Lebensabschnitte, familiäre Beziehungen und weitere emotionale Bindungen.

    Um Ihre Motivation und Bereitschaft zu prüfen, möchte die Adoptionsstelle sie kennen lernen. Gleichzeitig berät die Adoptionsstelle Sie umfangreich zum Thema. Dazu gibt es Seminare, Gespräche und Hausbesuche.

    Vermittlung

    Wenn Sie für ein Kind als Adoptiveltern ausgewählt werden, beginnt der Vermittlungsprozess.

    Zunächst erhalten Sie sämtliche Informationen über das Adoptivkind und können es kennenlernen. In dieser Phase können Sie als mögliche Adoptiveltern sich für oder gegen die Adoption des Kindes entscheiden.

    Pflegezeit

    Das Adoptivkind wohnt jetzt bei Ihnen. In diesem Zeitraum soll ein gutes Verhältnis wachsen. Normalerweise ist in dieser Zeit das Jugendamt der Vormund des Kindes, das heißt: Sie können für das Kind zwar Entscheidungen in allen Fragen des täglichen Lebens treffen. Aber Entscheidungen, die darüber hinausgehen, müssen Sie mit dem Jugendamt abstimmen. 

    Beschluss

    Nach der Adoptionspflegezeit können Sie einen Antrag auf Adoption stellen. Den Antrag können Sie nur mithilfe einer Notarin oder eines Notars stellen.  Das Familiengericht prüft den Antrag und spricht im Beschlussverfahren die Adoption rechtsgültig aus.

    Nach Abschluss des Adoptionsverfahrens vor dem Familiengericht erfolgt automatisch die Beurkundung im Geburtenregister.  Mit Adoptionsbeschluss erhält das Kind die rechtliche Stellung eines leiblichen Kindes. Die Rechtsbeziehungen zur leiblichen Familie erlöschen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Vermittlung eines Kindes.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 21.09.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Adoption

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English