Eignung als Adoptiveltern für eine Auslandsadoption prüfen (allgemein)
Sie möchten ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann müssen Sie sich zunächst als Adoptionseltern qualifizieren.
Beschreibung
Die Auslandsadoption unterteilt sich in 2 Eignungsprüfungen: Die allgemeine Eignungsprüfung bei der örtlichen Adoptionsvermittlungsstelle und die länderspezifische Eignungsprüfung bei einer Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes.
Bei der allgemeinen Eignungsprüfung wird die Eignung der möglichen Adoptiveltern geprüft. Dabei geht es zum Beispiel um die Beweggründe für die Adoption, die Stabilität der Partnerschaft oder um gesundheitliche Aspekte.
Online-Dienst
Online Service Adoption
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Adoptionsstelle Bremen
Beschreibung
Ihr Ansprechpartnerin in der Adoptionststelle:
Frau Heike Harjes
T: +49 421 361 59711
Heike.Harjes@afsd.bremen.de
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 421 361 18444
Internet
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, dann müssen Sie nach deutschem Recht unbeschränkt geschäftsfähig und mindestens 25 Jahre alt sein. Wenn Sie verheiratet sind, muss mindestens einer der beiden Eheleute 25 Jahre alt sein, wobei der jüngere Ehepartner mindestens 21 Jahre alt sein muss. Ein Höchstalter für Adoptiveltern ist gesetzlich nicht festgelegt. Der Altersunterschied zum Adoptivkind sollte laut Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter einem natürlichen Abstand entsprechen.
Normalerweise gilt: Ein Ehepaar - ungeachtet des Geschlechts - kann ein Kind nur gemeinsam adoptieren. Ob eine Auslandsadoption durch gleichgeschlechtliche Paare möglich ist, hängt wesentlich von der Rechtslage im Herkunftsland des Adoptivkindes ab. Aber auch Alleinstehende können ein Kind adoptieren.
Sie müssen für eine Adoption geeignet sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie melden sich bei einer Vermittlungsstelle für Auslandsadoptionen. Das kann entweder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes sein oder eine nichtstaatliche Vermittlungsstelle, die für Auslands-Adoptionen zugelassen ist. Durch die Fachkräfte erhalten Sie eine erste Beratung.
In persönlichen Gesprächen werden alle relevanten Themen rund um die Adoption besprochen.
Dieses Verfahren kann sich über mehrere Monate erstrecken. Erst nach einer Eignungsfeststellung durch das Jugendamt ist eine Adoption möglich.
Diese ist jedoch keine Garantie, dass es tatsächlich zu einer Adoptionsvermittlung kommt.
Fristen
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.01.2023
Stichwörter
Adoption