Verlängerung der § 2d AdVermiG-Bescheinigung bei einer internationalen Adoption Bescheinigung

    Verlängerung der Bescheinigung über ein internationales Vermittlungsverfahren beantragen

    Die Gültigkeit der Bescheinigung über ein internationales Vermittlungsverfahren kann auf Antrag um 1 Jahr verlängert werden. 

    Beschreibung

    Die Adoptiveltern erhalten von der Auslandsvermittlungsstelle eine Bescheinigung über die ordentliche Vermittlung (Bescheinigung über ein internationales Vermittlungsverfahren).
    Mit dieser Bescheinigung können behördliche Verfahren erledigt werden, die im Zusammenhang mit dem angenommenen Kind stehen.

    Die Bescheinigung gilt für 2 Jahre und endet mit der gerichtlichen Entscheidung über die Auslandsadoption. Falls innerhalb der 2 Jahre das Verfahren nicht abgeschlossen ist, kann die Bescheinigung auf Antrag um 1 Jahr verlängert werden. 
     

    Online-Dienst

    Online Service Adoption

    ID: S100003_S1000030002048131

    Beschreibung

    Der Online-Service „Adoption Digital“ ist ein digitaler Dienst für Bürger:innen, die sich für eine Adoption interessieren.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Adoptionsstelle Bremen

    Beschreibung

    Ihr Ansprechpartnerin in der Adoptionststelle: 

    Frau Heike Harjes

    T: +49 421 361 59711

    Heike.Harjes@afsd.bremen.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Rembertiring 39

    28203 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    • Die Bescheinigung über ein internationales Vermittlungsverfahren wird nur benötigt, wenn es keine Bescheinigung nach dem Haager Adoptions-Übereinkommen gibt.
    • Die Anerkennung der ausländischen Entscheidung über die Adoption muss bei einem Familiengericht in Deutschland beantragt worden sein.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Keine Angabe

    Bearbeitungsdauer

    Keine Angabe

    Kosten

    Keine Angabe

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 14.11.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Adoption

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English