Vorinformationen zu Auftragsbekanntmachungen einsehen

    Sie möchten sich über eine geplante Auftragsvergabe informieren? Dann können Sie die Vorinformationen zu einer Bekanntgabe über den Datenservice „Öffentlicher Einkauf“ abrufen.

    Beschreibung

    Wenn Sie sich über eine geplante Auftragsvergabe informieren möchten, können Sie die Vorinformationen zu einer Bekanntgabe einsehen. Die Vorinformation dient der frühzeitigen Information interessierter Bieter über beabsichtigte Auftragsvergaben. So können Sie sich bei Interesse im Vorfeld auf die Ausschreibung vorbereiten.

    Die Vorinformation ist in Zusammenhang mit Vergabeverfahren eine Bekanntmachung des öffentlichen Auftraggebers, in der dieser die Absicht einer geplanten Auftragsvergabe bekanntgibt. Die Vorinformation geht dem eigentlichen Vergabeverfahren voraus. Die Entscheidung eine Vorinformation zu einem geplanten Beschaffungsvorgang zu veröffentlichen, liegt im freien Ermessen des Auftraggebers.

    Die Vorinformation ist nur dann verpflichtend, wenn der öffentliche Auftraggeber von der Möglichkeit Gebrauch machen möchte, die Angebotsfrist zu verkürzen oder die Vorinformation als Aufruf zum Wettbewerb dienen und die Bekanntmachung ersetzen soll.

    Der öffentliche Auftraggeber kann die Vorinformation im Beschafferprofil veröffentlichen oder die Vorinformation an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union senden. Falls die Vorinformation im Beschafferprofil veröffentlicht, muss eine Mitteilung dazu an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union gesendet werden.

    Beschafferprofile sind unter anderem im Rahmen der Vergabeplatt-formen der Länder veröffentlicht sowie im Datenservice Öffentlicher Einkauf.

    Der Datenservice ist der frei zugängliche zentrale Ort, um Vorinformationen zu einer Bekanntgabe zu finden, die von anderen Vergabeplattformen von Bund, Ländern und Kommunen regelmäßig zugeliefert werden. Unternehmen und an Vergabethemen Interessierte können so erstmalig an einer zentralen Stelle frei zugänglich alle für sie relevanten Vorinformationen und Auftragsbekanntmachungen finden.

    Online-Dienst

    Datenservice Öffentlicher Einkauf

    ID: S100003_S1000030001673262

    Beschreibung

    Der Datenservice Öffentlicher Einkauf ist der zentrale Ort zum Finden und Auswählen von Bekanntmachungen öffentlicher Auftraggeber aus Bund, Ländern und Kommunen. Unternehmen und an Vergabethemen Interessierte können so erstmalig an einer zentralen Stelle frei zugänglich alle für sie relevanten Bekanntmachungen finden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Der Senator für Finanzen

    Beschreibung

    Unsere Aufgaben:

    • Überregionale Finanzangelegenheiten
    • Zentrales IT-Management und E-Government
    • Steuern und Steuerpolitk
    • Ressortübergreifendes Haushaltswesen und Beteiligungsmanagement
    • Ressortübergreifendes Personalmanagement
    • Ressortübergreifende Angelegenheiten der Verwaltungsmodernisierung und -organisation
    • Immobilienwirtschaft und -management
    • Querschnittsangelegenheiten der Innenrevision

    Detaillierte Informationen zu den Aufgaben finden Sie auf der Internetseite des Senators für Finanzen unter https://www.finanzen.bremen.de

    Dienststellen und Einrichtungen des Finanzressorts:
    Eine Übersicht finden Sie unter https://www.finanzen.bremen.de/info/dienststellen-einrichtungen

     

    Bitte beachten Sie die Änderungen zur Erreichbarkeit des Finanzämter Bremen und Bremerhaven unter https://www.finanzen.bremen.de/erreichbarkeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Hilferding-Platz 1

    28195 Bremen

    Kontakt

    Telefon: +49 421 361 0 oder 115

    Fax: +49 421 496 2398

    E-Mail: office@finanzen.bremen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Beschaffungsamt des BMI

    Adresse

    Hausanschrift

    Brühler Straße 3

    53119 Bonn

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 08:00 - 16:00

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2022 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    • Keine
    • Optional: Für den Datenservice Öffentlicher Einkauf - ELSTER-Unternehmenskonto für die Nutzung von Komfortfunktionen wie z.B. das Speichern von Suchfiltern oder die Weiterleitung gefundener Bekanntmachungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie sich über eine geplante Auftragsvergabe informieren möchten, können Sie die Vorinformationen zu einer Auftragsbekanntgabe einsehen. Die Vorinformationen können online im Rahmen sogenannter Beschafferprofile veröffentlicht werden. 

    • Sie können die Vorinformationen zur Auftragsbekanntmachung auf den Vergabeplattformen des Bundes, der Länder, der Kommunen oder dem Datenservice Öffentlicher Einkauf einsehen.
    • Der zentrale Ort zur Veröffentlichung von Auftragsbekanntmachungen ist der Datenservice Öffentlicher Einkauf.  
    • Rufen Sie den Datenservice auf. 
    • Sie können den Datenservice ohne Authentifizierung nutzen. Die freiwillige Authentifizierung mittels ELSTER-Unternehmenskonto ermöglicht Ihnen die Nutzung von Komfortfunktionen wie z.B. das Speichern von Suchfiltern, die Weiterleitung gefundener Bekanntmachungen oder die automatische Benachrichtigung bei Änderungen. 
    • Suchen Sie nach „Vorinformationen“ oder „Vorinformationsverfahren“.
    • Es wird Ihnen eine entsprechende Trefferliste angezeigt aus der Sie entsprechende Vorinformationen auswählen und im Detail sichten können.

    Fristen

    Eine den Formalien entsprechende veröffentlichte Vorinformation ermöglicht bei bestimmten Vergabeverfahren eine deutliche Verkürzung der Angebotsfrist oder den Verzicht auf eine Bekanntmachung über einen bevorstehenden Auftrag.

    Bearbeitungsdauer

    Die Onlineauskunft erfolgt unmittelbar.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Vorinformation sollte nicht mit der Vorabinformation vor Erteilung des Zuschlags auf ein Angebot verwechselt werden. Unter der Vorabinformation versteht man die Benachrichtigung eines Bieters oder einer Bieterin darüber, dass sein oder ihr Angebot abgelehnt wurde.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English