Bevorstehende Auftragsvergabe einsehen

    Sie möchten sich über eine bevorstehende Auftragsvergabe informieren und Auftragsbekanntmachungen einsehen? Das können Sie über den Datenservice „Öffentlicher Einkauf“ machen.

    Beschreibung

    Wenn Sie sich über eine bevorstehende Auftragsvergabe informieren möchten, können Sie die Auftragsbekanntmachungen einsehen.

    Die Auftragsbekanntmachung ist, sofern dies rechtlich vorgesehen ist, der Beginn eines formellen Vergabeverfahrens. Auftragsbekanntmachungen sind öffentlich zugängliche Informationen über Vergabeverfahren. Mit einer Auftragsbekanntmachung teilt der öffentliche Auftraggeber seine Absicht mit, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben oder eine Rahmenvereinbarung abzuschließen. 

    Öffentliche Auftraggeber sind, sofern dies rechtlich vorgesehen ist, verpflichtet, die Durchführung eines Vergabeverfahrens öffentlich bekannt zu machen. Ausnahmen von der Bekanntmachungspflicht sind ebenfalls in Rechtsvorschriften geregelt

    Nationale und europaweite Vergabeverfahren unterscheiden sich hinsichtlich der Auftragsbekanntmachung sowohl im Hinblick auf die Form der Auftragsbekanntmachung als auch hinsichtlich des Inhalts der Bekanntmachung.

    Ziel der Auftragsbekanntmachung ist es, dass eine möglichst große Zahl von potenziellen Bewerbern und Bietern Kenntnis über bevorstehende öffentliche Aufträge erlangen und sich am Verfahren beteiligen.

    Auftragsbekanntmachungen können Sie in Internetportalen, amtlichen Veröffentlichungsblättern und im Einzelfall auch durch Fach- oder Tageszeitungen einsehen. 

    Sie können den Datenservice Öffentlicher Einkauf nutzen, um alle Auftragsbekanntmachungen einzusehen. Der Datenservice ist der frei zugängliche zentrale Ort, um Auftragsbekanntmachungen zu finden, die von anderen Vergabeplattformen von Bund, Ländern und Kommunen regelmäßig zugeliefert werden. Unternehmen und an Vergabethemen Interessierte können so erstmalig an einer zentralen Stelle frei zugänglich alle für sie relevanten Auftragsbekanntmachungen finden.

    Mit Nutzung des in der jeweiligen Auftragsbekanntmachung vorhandenen Links zu der ausschreibenden Vergabeplattform können Sie dort alle weiteren teilnahmerelevanten Aktionen durchführen.

    Online-Dienst

    Datenservice Öffentlicher Einkauf

    ID: S100003_S1000030001673262

    Beschreibung

    Der Datenservice Öffentlicher Einkauf ist der zentrale Ort zum Finden und Auswählen von Bekanntmachungen öffentlicher Auftraggeber aus Bund, Ländern und Kommunen. Unternehmen und an Vergabethemen Interessierte können so erstmalig an einer zentralen Stelle frei zugänglich alle für sie relevanten Bekanntmachungen finden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Der Senator für Finanzen

    Beschreibung

    Unsere Aufgaben:

    • Überregionale Finanzangelegenheiten
    • Zentrales IT-Management und E-Government
    • Steuern und Steuerpolitk
    • Ressortübergreifendes Haushaltswesen und Beteiligungsmanagement
    • Ressortübergreifendes Personalmanagement
    • Ressortübergreifende Angelegenheiten der Verwaltungsmodernisierung und -organisation
    • Immobilienwirtschaft und -management
    • Querschnittsangelegenheiten der Innenrevision

    Detaillierte Informationen zu den Aufgaben finden Sie auf der Internetseite des Senators für Finanzen unter https://www.finanzen.bremen.de

    Dienststellen und Einrichtungen des Finanzressorts:
    Eine Übersicht finden Sie unter https://www.finanzen.bremen.de/info/dienststellen-einrichtungen

     

    Bitte beachten Sie die Änderungen zur Erreichbarkeit des Finanzämter Bremen und Bremerhaven unter https://www.finanzen.bremen.de/erreichbarkeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Hilferding-Platz 1

    28195 Bremen

    Kontakt

    Telefon: +49 421 361 0 oder 115

    Fax: +49 421 496 2398

    E-Mail: office@finanzen.bremen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Beschaffungsamt des BMI

    Adresse

    Hausanschrift

    Brühler Straße 3

    53119 Bonn

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 08:00 - 16:00

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2022 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    • Keine
    • Optional: Für den Datenservice Öffentlicher Einkauf - ELSTER-Unternehmenskonto für die Nutzung von Komfortfunktionen wie z.B. das Speichern von Suchfiltern oder die Weiterleitung gefundener Bekanntmachungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie sich über ein Vergabeverfahren informieren oder an diesem teilnehmen möchten, dann informieren Sie sich über die Auftragsbekanntmachung. 

    • Der zentrale Ort zur Veröffentlichung von Auftragsbekanntmachungen ist der Datenservice Öffentlicher Einkauf. 
    • Rufen Sie den Datenservice auf.
    • Sie können den Datenservice ohne Authentifizierung nutzen. Die freiwillige Authentifizierung mittels ELSTER-Unternehmenskonto ermöglicht Ihnen die Nutzung von Komfortfunktionen wie z.B. das Speichern von Suchfiltern oder die Weiterleitung gefundener Bekanntmachungen.
    • Geben Sie im Suchfenster Begriffe ein, die den von Ihnen angebotenen Bau-, Liefer- oder Dienstleistung entsprechen.
    • Bei Bedarf nutzen Sie die erweiterte Suche, um die angezeigten Ergebnisse besser auf Ihre Anforderungen einzuschränken.
    • Nach der erfolgreichen Suche wird eine entsprechende Trefferliste angezeigt mit Bekanntmachungen, welche den gesuchten Kriterien entsprechen.
    • In der Trefferliste kann die entsprechende Ausschreibung ausgewählt und die Detailinformationen angezeigt werden.
    • In den jeweiligen Detailinformationen finden Sie einen Link zur Vergabeplattform der ausschreibenden Vergabestelle, bei der Sie Ihre Fragen und geforderten Unterlagen einreichen können.

    Fristen

    Die Fristen zur Teilnahme an Vergabeverfahren und Abgabefristen variieren nach den Vergaberechtsrahmen und sind der Auftragsbekanntmachung zu entnehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Onlineauskunft erfolgt unmittelbar.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auftragsbekanntmachungen können Sie ebenso auf den Vergabeplattformen des Bundes, der Länder und Kommunen einsehen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English