Ergebnisse des Vergabeverfahrens einsehen
Sie möchten sich über vergebene Aufträge und deren Ergebnisse informieren? Sie können dafür den Datenservice „Öffentlicher Einkauf“ nutzen.
Beschreibung
Sie können sich, so weit dies rechtlich vorgesehen ist, über vergebene Aufträge und deren Ergebnisse informieren.
Öffentliche Auftraggeber sind in bestimmten Fällen verpflichtet, nach der Zuschlagserteilung Informationspflichten einzuhalten und bestimmte Informationen zu einem vergebenen Auftrag uneingeschränkt zu veröffentlichen.
Folgende Informationen können Gegenstand der Informationspflicht sein: Angaben zum Auftraggeber, zum Auftragsgegenstand, zum durchgeführten Vergabeverfahren, zu Art und Umfang der Leistung bzw. zum Ort der Ausführung sowie der Name des beauftragten Unternehmens.
Die Informationen zum vergebenen Auftrag können Sie in Internetportalen und amtlichen Veröffentlichungsblättern einsehen.
Sie können den Datenservice Öffentlicher Einkauf nutzen, um alle Informationen zu vergebenen Aufträgen einzusehen.
Online-Dienst
Datenservice Öffentlicher Einkauf
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Der Senator für Finanzen
Beschreibung
Unsere Aufgaben:
- Überregionale Finanzangelegenheiten
- Zentrales IT-Management und E-Government
- Steuern und Steuerpolitk
- Ressortübergreifendes Haushaltswesen und Beteiligungsmanagement
- Ressortübergreifendes Personalmanagement
- Ressortübergreifende Angelegenheiten der Verwaltungsmodernisierung und -organisation
- Immobilienwirtschaft und -management
- Querschnittsangelegenheiten der Innenrevision
Detaillierte Informationen zu den Aufgaben finden Sie auf der Internetseite des Senators für Finanzen unter https://www.finanzen.bremen.de
Dienststellen und Einrichtungen des Finanzressorts:
Eine Übersicht finden Sie unter https://www.finanzen.bremen.de/info/dienststellen-einrichtungen
Bitte beachten Sie die Änderungen zur Erreichbarkeit des Finanzämter Bremen und Bremerhaven unter https://www.finanzen.bremen.de/erreichbarkeit
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
- Keine
- Optional: Für den Datenservice Öffentlicher Einkauf - ELSTER-Unternehmenskonto für die Nutzung von Komfortfunktionen wie z.B. das Speichern von Suchfiltern oder die Weiterleitung gefundener Bekanntmachungen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 39 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV)
- § 18 EU - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A
- § 35 Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV)
- § 38 Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO)
- § 21 Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV)
- Nationale Vergaben: § 30 Unterschwellenvergabeordnung
- § 20 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A
Verfahrensablauf
Sie können sich über vergebene Aufträge und deren Ergebnisse informieren.
- Der zentrale Ort zur Veröffentlichung von Informationen zu vergebenen Aufträgen und deren Ergebnissen ist der Datenservice Öffentlicher Einkauf
- Rufen Sie den Datenservice auf.
- Sie können den Datenservice ohne Authentifizierung nutzen. Die freiwillige Authentifizierung mittels ELSTER-Unternehmenskonto ermöglicht Ihnen die Nutzung von Komfortfunktionen wie z.B. das Speichern von Suchfiltern oder die Weiterleitung gefundener Bekanntmachungen.
- Geben Sie im Suchfenster Begriffe ein, die den von Ihnen angebotenen Bau-, Liefer- oder Dienstleistung entsprechen.
- Bei Bedarf nutzen Sie die erweiterte Suche, um die angezeigten Ergebnisse besser auf Ihre Anforderungen einzuschränken.
- Nach der erfolgreichen Suche wird eine entsprechende Trefferliste angezeigt mit Bekanntmachungen, welche den gesuchten Kriterien entsprechen.
- In der Trefferliste kann die entsprechende Ausschreibung ausgewählt und die Detailinformationen angezeigt werden.
- In den jeweiligen Detailinformationen finden Sie einen Link zur Vergabeplattform der ausschreibenden Stelle
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zu vergebenen Aufträgen können Sie ebenso auf den Vergabeplattformen des Bundes, der Länder und Kommunen einsehen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 08.11.2024