Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
Jugendliche und junge Erwachsene in schwierigen Lebenssituationen können Hilfe bekommen, damit sie selbstständiger werden und in der Gesellschaft besser klarkommen.
Beschreibung
Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung fördert die Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in das gesellschaftliche Leben. Sie ist eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Durch unterstützende und begleitende Angebote soll eine altersgerechte Förderung im schulischen und außerschulischen Bereich ermöglicht werden.
Der junge Mensch wird von einer pädagogischen Fachkraft über einen längeren Zeitraum begleitet.
Die Hilfe kann im Elternhaus, in der eigenen Wohnung des jungen Menschen oder in einer pädagogisch betreuten Wohngruppe stattfinden.
Das Ziel ist, dass die pädagogische Fachkraft den jungen Menschen auf ein selbständiges und selbstverantwortliches Leben vorbereitet. Sie hilft dem jungen Menschen dabei, Freundinnen und Freunde oder andere Vertrauenspersonen zu finden, die den jungen Menschen weiter durch sein Leben begleiten und ihn unterstützen.
Wenn das Jugendamt feststellt, dass Jugendliche und junge Erwachsene solche Hilfe brauchen (erzieherischen Bedarf haben), dann bekommen Sie diese Hilfe vom Jugendamt.
Online-Dienst
Hilfen zur Erziehung-Online
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 2 - Gröpelingen / Walle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon: +49 421 361 16892
Fax: +49 421 361 8304
Internet
Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 3 - Mitte/östliche Vorstadt/Findorff
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
Internet
Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 4 - Süd
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo,Do 09:00 - 11:00 In dringenden Fällen können Sie sich auch außerhalb der Sprechzeiten per E-Mail an uns wenden.
Kontakt
Internet
Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 5 - Vahr/ Schwachhausen/ Horn-Lehe
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
Internet
Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 6 - Hemelingen/ Osterholz
Beschreibung
Das Sozialzentrum ist über den Eingang: Pfalzburger Str. 69 a erreichbar.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon: Fachdienst Soziales: +49 421 361 3035 oder +49 421 361 3976 | Fachdienst Junge Menschen: +49 421 361 3035 und +49 421 361 3976 | Jugendhilfe im Strafverfahren: +49 421 361 17353, Fachberatung Jugendhilfe: +49 421 361 88910
Fax: Fachdienst Soziales +49 421 361 15193 | Fachdienst Junge Menschen: +49 421 361 19764 | Jugendhilfe im Strafverfahren: +49 421 361 10550 | Fachberatung Jugendhilfe: +49 421 496 88910
Internet
Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 1 - Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass
Bei einer Beglaubigung eines deutschen Personalausweises/Reisepasses ist ein schriftlicher Nachweis mitzubringen, wofür diese Beglaubigung benötigt wird.
- Nachweis über das Sorgerecht
Zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht.
Voraussetzungen
- Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).
- Sie schaffen es nicht, das Kind so versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.
- Die Hilfe in Form einer intensiven sozialpädagogischen Einzelmaßnahme ist geeignet und notwendig.
- Wenn Sie als junger volljähriger Mensch den Antrag selber stellen, dann dürfen Sie höchstens 21 Jahre alt sein. Es gibt auch Ausnahmen: dann dürfen Sie höchstens 27 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Als Eltern oder Vormund müssen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen.
Als junger volljährige Mensch / als junger Erwachsener können Sie auch selbst einen Antrag stellen. Dieser Antrag heißt „Antrag auf Hilfen für junge Volljährige“.
- Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
- Das Jugendamt erklärt Ihnen in einem persönlichen Gespräch, welche Hilfen es gibt.
- Wenn das Jugendamt denkt, dass Sie Hilfe in Form einer intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung brauchen, dann können Sie einen Antrag auf „Hilfen zur Erziehung“ stellen.
- Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuungsperson und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
- Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Fachkraft. Wenn es mehrere Möglichkeiten gibt, können sie mit auswählen.
- Das Jugendamt überprüft regelmäßig, ob die Hilfe immer noch passend ist.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 16.12.2022
Stichwörter
Hilfen zur Erziehung