Förderung von Kinderwunschbehandlungen Verwendungsnachweisprüfung

    Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung beantragen

    Haben Sie einen Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung beantragt und den entsprechenden Zuwendungsbescheid erhalten? Haben Sie außerdem die Kinderwunschbehandlung auch schon durchführen lassen? Dann können Sie nun die Auszahlung des Zuschusses beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie den Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung beantragt und einen entsprechenden Zuwendungsbescheid bekommen haben, können Sie die Kinderwunschbehandlung innerhalb eines halben Jahres durchführen lassen. 
    Nachdem die Kinderwunschbehandlung durchgeführt wurde, können Sie die Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung beantragen.
    Sie können die Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung über den Onlinedienst oder in Papierform beantragen. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen endgültigen Zuwendungsbescheid. 
    Der Auszahlungsbetrag wird Ihnen einen Monat nach Ausstellung des endgültigen Zuwendungsbescheids (nach Eintritt der Bestandskraft des Bescheids) auf das von Ihnen im Antrag angegebene Konto überwiesen.
     

    Online-Dienst

    Kinderwunschförderung Online

    ID: S100003_S1000030001604311

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz | Referat 22 - Ärztliche Fragen im Gesundheitswesen, Infektionsschutz, öffentlicher Gesundheitsdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Faulenstraße 9/15

    28195 Bremen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Rechnungskopien der Reproduktionseinrichtung und gegebenenfalls anderer Leistungserbringer über die Behandlungskosten
    • auf die Behandlungskosten bezogene Leistungsnachweise der Krankenkasse, der Beihilfestelle oder anderer Kostenträger

    Formulare

    Voraussetzungen

    Der Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung kann nur ausgezahlt werden, wenn 

    • Sie den Zuschuss vor Behandlungsbeginn beantragt haben,
    • Sie den vorläufigen Zuwendungsbescheid über den Zuschuss vor Behandlungsbeginn bekommen haben,
    • Sie die Kinderwunschbehandlung innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt des vorläufigen Zuwendungsbescheids haben durchführen lassen,
    • die Kinderwunschbehandlung so durchgeführt wurde, wie es auf dem Behandlungsplan vorgesehen war, den Sie bei der Beantragung des Zuschusses vorgelegt haben. 
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können den die Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung über den Onlinedienst oder in Papierform beantragen:

    Onlinedienst

    • Der Onlinedienst führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
    • Die erforderlichen Unterlagen können Sie digital übermitteln.
    • Der Antrag wird automatisch für 4 Tage zwischengespeichert, wenn Sie das Servicekonto verwenden. Ansonsten ist momentan keine Zwischenspeicherung möglich.
    • Um den Online-Antrag ausfüllen und abschicken zu können, brauchen Sie entweder ein Servicekonto oder können sich mit dem neuen Personalausweis und der AusweisApp2 authentifizieren. Wenn Sie noch kein Servicekonto haben, können Sie sich dafür registrieren. Sie können das im Laufe des Online-Antrages tun.
    • Der Antrag muss entweder digital per AusweisApp2 mit dem neuen Personalausweis oder auf Papier via Mantelbogen signiert werden.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen endgültigen Zuwendungsbescheid. 

    Papierform

    • Den Antrag zum Ausdrucken finden Sie hier im Serviceportal unter „Formulare“ oder vor Ort bei der zuständigen Stelle in Papierform.
    • Füllen Sie den Antrag aus.
    • Die erforderlichen Unterlagen fügen Sie in Kopie dem Antrag hinzu.
    • Senden Sie alles per Post an die zuständige Stelle oder geben Sie die Unterlagen vor Ort ab.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen endgültigen Zuwendungsbescheid.  

    Nachdem Sie den endgültigen Zuwendungsbescheid erhalten haben, wird Ihnen der Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung ausgezahlt.  

    Fristen

    Die Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung kann erst beantragt werden, nachdem die Kinderwunschbehandlung durchgeführt wurde.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel zwei bis drei Wochen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Maßnahme wird anteilig vom Bund und dem jeweiligen Land getragen.
    Der Bund unterstützt nur heterosexuelle verheiratete und unverheiratete Paare. 
    Die Regelungen der einzelnen Länder können hiervon abweichen. 
    Wenn nicht genügend Bundesmittel zur Verfügung stehen, erhalten Sie nur den Anteil des Landes, bei dem Sie den Zuschuss beantragt haben.
     

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 14.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Schwangerschaft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English