Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes Eintragung

    Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder in das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe beantragen

    Wenn Sie ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe selbständig ausüben möchten, müssen Sie den Beginn der gewerblichen Betätigung Ihrer Handwerkskammer anzeigen.

    Beschreibung

    Das Verzeichnis über die Inhaber eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes ist ein Register, in dem sich alle

    • natürlichen und 
    • juristischen Personen sowie
    • rechtsfähigen Personengesellschaften

    eintragen müssen, die ein zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe betreiben. Die zulassungsfreien Handwerke sind in Abschnitt 1 der Anlage B zur Handwerksordnung aufgeführt.

    Hierzu gehören unter anderem: 

    • Uhrmacher,
    • Gold- und Silberschmiede,
    • Holzbildhauer, 
    • Segelmacher,
    • Schumacher, 
    • Müller, 
    • Brauer und Mälzer,
    • Textilreiniger, 
    • Gebäudereiniger,
    • Fotografen,
    • Buchbinder und
    • Geigenbauer.

    Die handwerksähnlichen Gewerbe sind in Abschnitt 2 der Anlage B zur Handwerksordnung aufgeführt. Hierzu gehören unter anderem:

    • Eisenflechter, 
    • Bodenleger, 
    • Metallschleifer und Metallpolierer,
    • Fahrzeugverwerter, 
    • Rohr- und Kanalreiniger,
    • Speiseeishersteller,
    • Kosmetiker und
    • Klavierstimmer.

    Damit das Register richtig geführt werden kann, besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Anzeige des Beginns oder der Beendigung des selbständigen Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes gegenüber der Handwerkskammer. Die Anzeige des Betriebsbeginns löst ein Verfahren zur Eintragung in das Register aus.

    Online-Dienst

    handwerk:digital

    ID: S100003_S1000030001563557

    Beschreibung

    handwerk:digital bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Anträge bei der zuständigen Handwerkskammer online zu stellen. Der Login erfolgt mit dem OSI-Konto, welches Bürger:innen wie Unternehmen zur Verfügung steht.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Bremen

    Adresse

    Hausanschrift

    Ansgaritorstrasse 24

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 08:00 - 16:00; Fr 08:00 - 13:00

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2022 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Eine Liste finden Sie untere "Weitere Informationen"

    Voraussetzungen

    • Sie führen ein zulassungsfreies Handwerk oder handwerkähnliches Gewerbe selbständig aus.
    • Im Rahmen der Eintragung wird erfasst, wer die unternehmerische Betätigung im zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe ausübt. Die Anzeige- und Eintragungspflicht trifft die Inhaber oder Inhaberinnen, bei Personengesellschaften die Gesellschafter oder Gesellschafterinnen und bei Kapitalgesellschaften die Vertretungsberechtigten (z.B. GmbH-Geschäftsführer oder -Geschäftsführerin) des jeweiligen Unternehmens.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Eintragung in Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes müssen Sie online oder schriftlich bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer beantragen.

    Online-Antrag  

    • Verschiedene Verwaltungsportale der Länder bieten eine Online-Antragstellung an. 
    • Zudem bieten die Handwerkskammern einen Online-Zugang zu ihren Verwaltungsverfahren

    Schriftlicher Antrag

    • Gehen Sie auf die Internetseite Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer und laden Sie sich das Antragsformular herunter. Gerne können Sie sich auch direkt an Ihre Handwerkskammer wenden und die erforderlichen Unterlagen zusenden lassen.  
    • Füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an Ihre zuständige Handwerkskammer.  

    Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Bescheid über die erfolgte Eintragung. 

    Fristen

    Anzeige der Tätigkeit: vor Beginn

    Bearbeitungsdauer

    Sind alle Unterlagen vollständig eingereicht, kann die Eintragung in das Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes innerhalb weniger Arbeitstage abgeschlossen werden.

    Kosten

    Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 05.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2022 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Handwerksregister

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English