Unterhaltsvorschuss Jährliche Anspruchsüberprüfung Bewilligung

    Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.

    Beschreibung

    Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss wird regelmäßig von der Unterhaltsvorschussstelle geprüft.

    Für die Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.

    Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben. Dies gilt auch unabhängig von einer Aufforderung durch die Unterhaltsvorschussstelle.

    Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.

    Online-Dienst

    Unterhaltsvorschuss Jährliche Überprüfung

    ID: S100003_S1000030001470103

    Beschreibung

    Über diesen Onlinedienst („UVOJahr“) können Sie die jährliche Überprüfung Ihrer Anspruchsberechtigung auf Unterhaltsvorschuss online anstoßen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Unterhaltsvorschussstelle

    Beschreibung

    Der Fachdienst Flüchtlinge, Integration und Familien ist zuständig für:

    Stadtbezirk Nord (Burglesum, Vegesack, Blumenthal)

    Stadtbezirk Süd (Neustadt, obervieland, Huchting, Woltmershausen, Seehausen, Strom)

    Adresse

    Hausanschrift

    Breitenweg 29 - 33

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mi 09:00 - 12:00 Der Fachdienst Unterhaltsvorschuss bietet einen wöchentlichen Sprechtag an. Dieser findet mittwochs von 09.00 – 12.00 Uhr statt.

    Kontakt

    Telefon: +49 421 361 17040(Die Mitarbeitenden sind unterschiedlich erreichbar. Fragen Sie gerne per E-Mail nach einem Termin. Nennen Sie dabei Namen, Anschrift des Kindes und Ihre Telefonnummer. Falls vorhanden: bitte auch das Aktenzeichen.)

    Fax: +49 421 361 17253

    E-Mail: servicef9@afsd.bremen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Unterhaltsvorschussstelle fordert die Alleinerziehenden auf, Angaben zur jährlichen Überprüfung der Lebenssituation zu machen. Die Antwort der Alleinerziehenden kann per Onlinedienst oder per Papierformular erfolgen. Nach Eingang der Antwort wird geprüft, ob weiterhin ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht.

    Fristen

    In der Regel 2 Wochen nach Erhalt der Aufforderung. Wenn sich die Lebensumstände der Alleinerziehenden ändern, muss die Unterhaltsvorschussstelle auch ohne Aufforderung sofort unterrichtet werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle alle Änderungen in den Verhältnissen sofort mitteilen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English