Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich anmelden

    Für die Finanzierung des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks müssen wir alle Rundfunkbeiträge bezahlen. Der Rundfunkbeitrag wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben.

    Beschreibung

    Der Rundfunkbeitrag wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben und hängt nicht von Art und Zahl der Rundfunkgeräte ab. Es gilt die Regel: eine Wohnung – ein Beitrag.

    Der Rundfunkbeitrag umfasst alle

    • Rundfunkgeräte,
    • Smartphones und
    • Computer

    innerhalb Ihrer Wohnung und in den Privatautos aller Wohnungsbewohner. Zahlt ein Bewohner oder eine Bewohnerin den Rundfunkbeitrag, ist damit die Beitragspflicht für alle in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt.

    Sie sind Student oder Studentin und leben in einem Studentenwohnheim? Hier kommt es auf die genauen räumlichen Gegebenheiten vor Ort an. Sie müssen einen Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn Sie Ihr Zimmer durch einen eigenen Eingang direkt

    • vom Treppenhaus oder
    • einem Vorraum aus oder
    • von außen betreten können.

    Sie müssen keinen Beitrag zahlen, wenn Sie Ihr Zimmer nur über eine andere Wohnung betreten können.

    Menschen mit Behinderungen und Empfänger staatlicher Leistungen können Erleichterungen erhalten.

    Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.

    Online-Dienst

    Beitragsservice Rundfunkbeitrag für private Personen

    ID: S100003_S1000030001540430

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Freimersdorfer Weg 6

    50829 Köln

    Kontakt

    Telefon: +49 1806 999 555 10(Service-Telefonzeiten: Mo - Fr 7:00 - 19:00 Uhr 20 Cent pro Anruf aus allen deutschen Netzen)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie müssen sich beim Beitragsservice anmelden,

    • wenn Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und
    • wenn Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen Ihre Wohnung bei der zuständigen Stelle anmelden. Sie können dies

    • formlos schriftlich tun,
    • ein Formular ausfüllen oder
    • einen Online-Dienst nutzen.

    Das Formular liegt in der Regel in den Gemeinden aus. Sie können es auch aus dem Internet herunterladen.

    Tipp: Wenn für Sie die Beitragspflicht entfällt, beispielsweise weil ein anderer Bewohner in der Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, können Sie sich beim Beitragsservice abmelden.

    Fristen

    Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie dort wohnen, dort gemeldet sind oder m Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.

    Kosten

    Je Wohnung und Monat. Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.: Gebühr 18.36 EUR

    Ermäßigter Rundfunkbeitrag. Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.: Gebühr 6.12 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,

    • dass diese von niemandem bewohnt wird,
    • dass für diese kein Mietvertrag besteht und
    • dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    GEZ

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English