Datenübermittlungen an öffentliche Stellen gemäß §§ 34 ff. Bundesmeldegesetz (BMG)
Sie benötigen als öffentliche Stelle Meldedaten? Diese Informationen können Sie bundesweit über die zentrale Stelle Ihres Bundeslandes abrufen.
Beschreibung
Die Neuregelung des § 34 BMG ab 01.05.2022 sieht vor, dass Datenübermittlungen an andere öffentliche Stellen grundsätzlich über das Bereithalten der Daten durch die Meldebehörde zum anschließenden automatisierten Abruf erfolgt. Eine Datenübermittlung in schriftlicher Form kann nur noch in Ausnahmefällen erfolgen.
Für öffentliche Stellen des Landes und der Stadt Bremen ist für den bundesweiten automatisierten Abruf das bremische Auskunftsportal („Landesmelderegister“ - OLMERA) https://www.landesmelderegister.bremen.de vorgesehen (siehe rechts unter "Online Service“).
Eine Registrierung für das bremische Landesmelderegister ist beim Senator für Inneres, Referat 21 („Staatsangehörigkeit und Ordnungsrecht“) zu beantragen.
Öffentliche Stellen in anderen Bundesländern müssen sich an die jeweils zuständige Zentrale Stelle Ihres Bundeslandes wenden. Eine Übersicht über die zentralen Stellen der Länder finden Sie rechts unter „Wo kann ich mehr erfahren?“ zum Download
Schriftliche Datenübermittlungen sind nach § 34 Abs. 2 S. 5 BMG nur noch zu erteilen, wenn eine Datenübermittlung mittels automatisiertem Abruf nicht verfügbar ist (z. B. wg. einer technischen Störung beim Landesmelderegister), nicht zulässig ist (z.B. wg. einer Auskunftssperre (ASP) gem. § 51 BMG oder eines Sperrvermerks (SPV) gem. § 52 BMG) oder aber verfügbar und zulässig wäre, aber die empfangende Stelle besondere Umstände geltend macht, von einer Datenübermittlung mittels automatisiertem Abruf abzuweichen.
Online-Dienst
Landesmelderegister OLMERA
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Der Senator für Inneres und Sport Referat 21 - Staatsangehörigkeit und Ordnungsrecht
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 361 9011
E-Mail: office@inneres.bremen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Für öffentliche Stellen des Landes und der Stadt Bremen ist für den bundesweiten automatisierten Abruf das bremische Auskunftsportal („Landesmelderegister“ – OLMERA) https:\\www.landesmelderegister.bremen.de vorgesehen. Nach einer Registrierung kann das Landesmelderegister zum Abruf der Daten genutzt werden.
- Die bremischen Stellen, die sich registrieren lassen wollen, wenden sich an den Senator für Inneres, Referat 21, Staatsangehörigkeit und Ordnungsrecht.
- Dort wird über den Antrag entschieden. Der Senator für Inneres erteilt ggf. einen schriftlichen Auftrag (E-Mail) an das Fachliche Verfahrensmanagement (FVM) für OLMERA bei Dataport. Das FVM führt die Registrierung durch.
- Öffentliche Stellen in anderen Bundesländern müssen sich an die jeweils zuständige Zentrale Stelle Ihres Bundeslandes wenden.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Beim automatisierten Abruf dürfen Ihnen folgende Daten übermittelt werden, soweit dies zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich ist, die in Ihrer Zuständigkeit liegt:
1. Familienname,
2. Frühere Namen,
3. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
4. Doktorgrad,
5. Ordensname, Künstlername
6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
7. Geschlecht,
8. Derzeitige Staatsangehörigkeiten einschließlich der nach § 3 Absatz 2 Nummer 5 gespeicherten Daten,
9. Derzeitige und frühere Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung. Bei Zuzug aus dem Ausland den Staat, bei Wegzug in das Auslanddie Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat,
10. Einzugsdatum, Auszugsdatum, Datum des letzten Wegzugs aus einer Wohnung im Inland sowie Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland,
11. Zum gesetzlichen Vertreter:
a) Familienname,
b) Vornamen,
c) Doktorgrad,
d) Anschrift,
e) Geburtsdatum,
f) Geschlecht,
g) Sterbedatum sowie
h) Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52,
12. Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Datum, Ort und Staat der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland auch den Staat,
13. Zum Ehegatten oder Lebenspartner
a) Familienname
b) Vornamen,
c) Geburtsname,
d) Doktorgrad,
e) Geburtsdatum,
f) Geschlecht,
g) Derzeitige Anschriften und Wegzugsanschrift,
h) Sterbedatum sowie
i) Auskunftssperren nach § 52 und bedingte Sperrvermerke nach §52,
14. Zu minderjährigen Kindern
a) Familienname,
b) Vornamen,
c) Geburtsdatum,
d) Geschlecht,
e) Anschrift im Inland,
f) Sterbedatum sowie
g) Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52,
15. Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 sowie
16. Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.11.2024