Gleichwertigkeit Feststellung Rechtsanwalt mit Berufsqualifikation aus dem Ausland

    Anerkennung als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin mit einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen

    Sie haben Ihre Ausbildung zum Rechtsanwalt oder zur Rechtsanwältin im Ausland absolviert und möchten nun in Deutschland arbeiten? Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen.

    Beschreibung

    Wenn Sie im Ausland eine Ausbildung abgeschlossen haben, mit der Sie als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin arbeiten dürfen, können Sie diesen Abschluss anerkennen lassen. Mit dieser Anerkennung dürfen Sie in Deutschland als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin arbeiten.

    Wenn sich Ihre Ausbildung wesentlich von den Voraussetzungen unterscheidet, müssen Sie zunächst eine Eignungsprüfung ablegen.

    Online-Dienst

    Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen - Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

    ID: S100003_S1000030001522112

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Salzburger Str. 21-25

    10825 Berlin

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2022 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung, die zum unmittelbaren Zugang zum Beruf eines europäischen Rechtsanwalts berechtigt

    Verfahrensablauf

    • Stellen Sie einen Antrag beim Justizprüfungsamt
    • Das Justizprüfungsamt prüft, ob Sie während Ihrer Ausbildung alle Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, die für die Tätigkeit als Rechtsanwalt in Deutschland erforderlich sind
    • In diesem Fall wird Ihr Abschluss anerkannt
    • Sollten sich Unterschiede ergeben, müssen Sie eine Eignungsprüfung ablegen
    • Die Eignungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
    • Als schriftliche Prüfungsleistungen sind 2 Aufsichtsarbeiten anzufertigen.
    • Die mündliche Prüfung besteht aus einem Kurzvortrag und einem Prüfungsgespräch.
    • Über die erfolgreich abgelegte Eignungsprüfung erteilt das Prüfungsamt eine Bestätigung. Eine nicht bestandene Eignungsprüfung darf 2 mal wiederholt werden.

    Kosten

    Die Gebühren hängen von Ihrem persönlichen Fall ab.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zuständige Stelle

    Bremen hat keine eigene zuständige Stelle. Es gibt eine gemeinsame Vereinbarung der Länder Berlin, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

    Das Justizprüfungsamt Berlin ist das Gemeinsame Prüfungsamt im Bereich der vertragschließenden Länder. Es nimmt die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ab.

    Fristen

    Die Fristen sind in den Gemeinsamen Juristischen Prüfungsämtern unterschiedlich.

    Für die Länder

    • Freie Hansestadt Bremen
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Freie und Hansestadt Hamburg
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein

    gilt Folgendes:

    Die Eignungsprüfung findet im Dezember statt. Sie müssen den Antrag bis zum 31. Juli einreichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 28.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Rechtsanwältin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English