Straßenfest
Beschreibung
Um ein Straßenfest auf öffentlichem Grund im Freien und in Zelten durchzuführen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach §18 Bremisches Landesstraßengesetz
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Durchführung eines Straßenfestes ohne die erforderliche Genehmigung, aber auch ein Verstoß gegen die, in der Erlaubnis aufgeführten, Auflagen, eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Diese kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Zuständigkeit
- Frau Budig E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
Telefon: +49 421 361-33032 - Frau Chistiakova E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
Telefon: +49 421 361-66898 - Frau Klenke E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
Telefon: +49 421 361-50529
Ansprechpartner
Ordnungsamt | Referat 10 - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Beschreibung
Aufgabenbereiche
Die Aufgaben des Referates „Allgemeine Ordnungsangelegenheiten“ sind breit gefächert.
Neben Erlaubnissen nach dem Bremischen Landesstraßengesetz (Container, Infostände, Straßenfeste) kümmert sich das Referat auch um Angelegenheiten von gefährlichen Hunden bis zu
Anmeldung von Versammlungen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen mit Rat und Tat bei allen unten genannten Zuständigkeiten zur Verfügung.
Neben den unten aufgeführten Dienstleistungen ist das Referat "Allgemeine Ordnungsangelegenheiten" zuständig für die Themen Haltung gefährlicher Tiere, Infektionsschutzgesetz, Unterbringung nach dem PsychKG, polizeirechtliche Sicherstellungen, Jugendschutz, Platzverweise, Reinigungspflichten Gehweg, Bauzaun, Nichtraucherschutz in Shisha-Kneipen und Osterfeuer.
Referatsleiterin Frau Konkel
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 08:00 - 12:00 sowie nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 115 (Bürgertelefon)
Weitere Informationen
bar, EC-Karte
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Für die Erlaubnis eines Straßenfestes stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag mit folgenden Angaben:
- Veranstaltungsort (im Freien oder Zelt)
- Veranstaltungszeitraum
- Veranstaltungsaktionen (geplantes Musikprogramm und evtl. andere Veranstaltungsbeiträge wie Spielaktionen, Aufbauten von Bühnen und Ständen)
- Speisen und Getränke (Selbstkostenpreis oder gewerbsmäßige Abgabe)
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Abgabe von gewerbsmäßigen Alkoholika zum Verzehr an Ort und Stelle eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz benötigen. Informationen zu dem dafür erforderlichen Antrag erhalten Sie beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Gaststättenabteilung, unter Telefon +49 421 361-6929.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich beim Ordnungsamt Bremen ein. Umso eher wir den Antrag erhalten, desto eher können wir Ihnen mitteilen, wie Sie Ihr Fest weitestgehend störungsfrei abwickeln können. Vergessen Sie bitte nicht, auf Ihrem Antrag die volle Anschrift der/des Verantwortlichen mit Telefonnummer, sowie E-Mail-Anschrift anzugeben, damit ergänzende Angaben abgefragt werden können.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Evtl. fallen Kosten für Absperrmaßnahmen an
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 03.07.2024
Stichwörter
Nachbarschaftsfest