Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Straßenfest

    Beschreibung

    Um ein Straßenfest auf öffentlichem Grund im Freien und in Zelten durchzuführen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach §18 Bremisches Landesstraßengesetz

    Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Durchführung eines Straßenfestes ohne die erforderliche Genehmigung, aber auch ein Verstoß gegen die, in der Erlaubnis aufgeführten, Auflagen, eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Diese kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

    Zuständigkeit

    • Frau Budig      E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
            Telefon: +49 421 361-33032
    • Frau Chistiakova      E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
            Telefon: +49 421 361-66898
    • Frau Klenke      E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
            Telefon: +49 421 361-50529

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt | Referat 10 - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Beschreibung

    Aufgabenbereiche

    Die Aufgaben des Referates „Allgemeine Ordnungsangelegenheiten“ sind breit gefächert.
    Neben Erlaubnissen nach dem Bremischen Landesstraßengesetz (Container, Infostände, Straßenfeste) kümmert sich das Referat auch um Angelegenheiten von gefährlichen Hunden bis zu
    Anmeldung von Versammlungen.
    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen mit Rat und Tat bei allen unten genannten Zuständigkeiten zur Verfügung.

    Neben den unten aufgeführten Dienstleistungen ist das Referat "Allgemeine Ordnungsangelegenheiten" zuständig für die Themen Haltung gefährlicher Tiere, Infektionsschutzgesetz, Unterbringung nach dem PsychKG, polizeirechtliche Sicherstellungen, Jugendschutz, Platzverweise, Reinigungspflichten Gehweg, Bauzaun, Nichtraucherschutz in Shisha-Kneipen und Osterfeuer.

    Referatsleiterin Frau Konkel

     

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 48

    28207 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 08:00 - 12:00 sowie nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 115 (Bürgertelefon)

    E-Mail: oeffentlicheordnung@ordnungsamt.bremen.de

    Weitere Informationen

    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Keine besonderen Voraussetzungen.

    Verfahrensablauf

    Für die Erlaubnis eines Straßenfestes stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag mit folgenden Angaben:

    • Veranstaltungsort (im Freien oder Zelt)
    • Veranstaltungszeitraum
    • Veranstaltungsaktionen (geplantes Musikprogramm und evtl. andere Veranstaltungsbeiträge wie Spielaktionen, Aufbauten von Bühnen und Ständen)
    • Speisen und Getränke (Selbstkostenpreis oder gewerbsmäßige Abgabe)

    Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Abgabe von gewerbsmäßigen Alkoholika zum Verzehr an Ort und Stelle eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz benötigen. Informationen zu dem dafür erforderlichen Antrag erhalten Sie beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Gaststättenabteilung, unter Telefon +49 421 361-6929.

    Bitte reichen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich beim Ordnungsamt Bremen ein. Umso eher wir den Antrag erhalten, desto eher können wir Ihnen mitteilen, wie Sie Ihr Fest weitestgehend störungsfrei abwickeln können. Vergessen Sie bitte nicht, auf Ihrem Antrag die volle Anschrift der/des Verantwortlichen mit Telefonnummer, sowie E-Mail-Anschrift anzugeben, damit ergänzende Angaben abgefragt werden können.

     

    Fristen

    Bitte beachten Sie, dass Sie aufgrund der Einschaltung weiterer Zustimmungsbehörden unsererseits den Antrag auf ein Straßenfest mindestens 3 Wochen vorher einreichen sollten.

    Bearbeitungsdauer

    Mindestens 3 Wochen auf Grund der Einschaltung weiterer Zustimmungsbehörden

    Kosten

    Gebühren fallen nicht an
    Evtl. fallen Kosten für Absperrmaßnahmen an

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 03.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Nachbarschaftsfest

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English