Bezirksschornsteinfeger

    Schornsteinfegerwesen

    Beschreibung

    Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Räumen sind verpflichtet, eigenverantwortlich und fristgerecht die Reinigung und Überprüfung von kehr- und prüfungspflichtigen Anlagen durch einen zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb zu veranlassen und gegenüber der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin oder dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nachzuweisen.

    Die Eigentümerinnen und Eigentümer sind ferner verpflichtet Änderungen an ihren überprüfungspflichtigen Anlagen der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin oder -schornsteinfeger mitzuteilen.

    Bei Wohnungseigentümerinnen oder Wohnungseigentümern treffen die Pflichten die jeweiligen Eigentümerinnen oder Eigentümer, sofern sich Feuerungsanlagen in deren Sondereigentum befinden. Bei Anlagen im Allgemeineigentum, z.B. Schornsteinen und Zentralheizungen, ist die Eigentümergemeinschaft verpflichtet.

    Zuständigkeit

    • Frau Schulze      E-Mail: oeffentlicheordnung@ordnungsamt.bremen.de
            Telefon: +49 421 361-16766

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt | Referat 10 - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Beschreibung

    Aufgabenbereiche

    Die Aufgaben des Referates „Allgemeine Ordnungsangelegenheiten“ sind breit gefächert.
    Neben Erlaubnissen nach dem Bremischen Landesstraßengesetz (Container, Infostände, Straßenfeste) kümmert sich das Referat auch um Angelegenheiten von gefährlichen Hunden bis zu
    Anmeldung von Versammlungen.
    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen mit Rat und Tat bei allen unten genannten Zuständigkeiten zur Verfügung.

    Neben den unten aufgeführten Dienstleistungen ist das Referat "Allgemeine Ordnungsangelegenheiten" zuständig für die Themen Haltung gefährlicher Tiere, Infektionsschutzgesetz, Unterbringung nach dem PsychKG, polizeirechtliche Sicherstellungen, Jugendschutz, Platzverweise, Reinigungspflichten Gehweg, Bauzaun, Nichtraucherschutz in Shisha-Kneipen und Osterfeuer.

    Referatsleiterin Frau Konkel

     

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 48

    28207 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 08:00 - 12:00 sowie nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 115 (Bürgertelefon)

    E-Mail: oeffentlicheordnung@ordnungsamt.bremen.de

    Weitere Informationen

    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Keine besonderen Voraussetzungen.

    Verfahrensablauf

    Die Bezirksschornsteinfegerin oder der Bezirksschornsteinfeger führt innerhalb von sieben Jahren zweimal eine umfassende Feuerstättenschau durch. Nach einer erfolgreichen Durchführung wird der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer der Feuerstättenbescheid zugesandt. Auf Seite 3 des Feuerstättenbescheides sind alle wichtigen Termine für die Reinigung- und Überprüfungsarbeiten zur Sicherstellung der Betriebs- und Brandsicherheit dargestellt.

    Sollten Grundstückseigentümerinnen oder Grundstückseigentümer ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen, werden diese von der Bezirksschornsteinfegerin oder dem Bezirksschornsteinfeger dem Ordnungsamt gemeldet.

    Fristen

    Bitte beachten Sie die Termine zu den Überprüfungsarbeiten auf Seite 3 Ihres Feuerstättenbescheides.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English