Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Nicht gewerblicher Informationsstand

    Beschreibung

    Die Errichtung eines nicht gewerblichen Informationstandes benötigt immer die Erlaubnis des Ordnungsamtes Bremen. Ohne die entsprechende Erlaubnis begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

    Sollten Sie beabsichtigen eine gewerbliche Werbekampagne durchzuführen, können Sie sich telefonisch bei uns melden. Wir werden Ihnen dann alle Informationen zu den dafür zuständigen Ansprechpartnern geben.

    Zuständigkeit

    • Frau Budig      E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
            Telefon: +49 421 361-33032
    • Frau Klenke      E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
            Telefon: +49 421 361-50529
    • Frau Chistiakova      E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
            Telefon: +49 421 361-66898

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt | Referat 10 - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Beschreibung

    Aufgabenbereiche

    Die Aufgaben des Referates „Allgemeine Ordnungsangelegenheiten“ sind breit gefächert.
    Neben Erlaubnissen nach dem Bremischen Landesstraßengesetz (Container, Infostände, Straßenfeste) kümmert sich das Referat auch um Angelegenheiten von gefährlichen Hunden bis zu
    Anmeldung von Versammlungen.
    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen mit Rat und Tat bei allen unten genannten Zuständigkeiten zur Verfügung.

    Neben den unten aufgeführten Dienstleistungen ist das Referat "Allgemeine Ordnungsangelegenheiten" zuständig für die Themen Haltung gefährlicher Tiere, Infektionsschutzgesetz, Unterbringung nach dem PsychKG, polizeirechtliche Sicherstellungen, Jugendschutz, Platzverweise, Reinigungspflichten Gehweg, Bauzaun, Nichtraucherschutz in Shisha-Kneipen und Osterfeuer.

    Referatsleiterin Frau Konkel

     

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 48

    28207 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 08:00 - 12:00 sowie nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 115 (Bürgertelefon)

    E-Mail: oeffentlicheordnung@ordnungsamt.bremen.de

    Weitere Informationen

    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Daten der Antragstellerin oder des Antragstellers

      (Organisation, Privatperson mit Anschrift und Telefonnummer)

    • Zeitraum, wann der Infostand aufgestellt werden soll
    • Gewünschter Aufstellort
    • Beschreibung über welches Thema informiert werden soll
    • Größe des Standes und was genau aufgebaut werden soll, sowie ob Flyer o. Ä. verteilt werden

      und was genau aufgebaut werden soll, sowie ob Flyer o. Ä. verteilt werden

    • Wenn ein Steuerbefreiungsbescheid des Finanzamtes vorhanden ist, muss eine Kopie mit eingereicht werden

    Formulare

    Voraussetzungen

    Keine besonderen Voraussetzungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der schriftliche Antrag auf die Errichtung eines Infostandes wird nach dessen Eingang vom Ordnungsamt geprüft. Wenn diesem keine Belange entgegenstehen, wird der Informationsstand genehmigt.

    Kosten

    bis 4m² bis 1 Tag: Gebühr 16.0 EUR

    bis 4m² bis 3 Tage: Gebühr 23.0 EUR

    bis 4m² bis 7 Tage: Gebühr 31.0 EUR

    bis 4m² bis 30 Tage: Gebühr 78.0 EUR

    bis 4m² mehr als 30 Tage: Gebühr 117.0 EUR

    ab 4m² bis 1 Tag: Gebühr 23.0 EUR

    ab 4m² bis 3 Tage: Gebühr 31.0 EUR

    ab 4m² bis 7 Tage: Gebühr 39.0 EUR

    ab 4m² bis 30 Tage: Gebühr 93.0 EUR

    ab 4m² mehr als 30 Tage: Gebühr 140.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 03.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English