Nicht gewerblicher Informationsstand
Beschreibung
Die Errichtung eines nicht gewerblichen Informationstandes benötigt immer die Erlaubnis des Ordnungsamtes Bremen. Ohne die entsprechende Erlaubnis begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Sollten Sie beabsichtigen eine gewerbliche Werbekampagne durchzuführen, können Sie sich telefonisch bei uns melden. Wir werden Ihnen dann alle Informationen zu den dafür zuständigen Ansprechpartnern geben.
Zuständigkeit
- Frau Budig E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
Telefon: +49 421 361-33032 - Frau Klenke E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
Telefon: +49 421 361-50529 - Frau Chistiakova E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
Telefon: +49 421 361-66898
Ansprechpartner
Ordnungsamt | Referat 10 - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Beschreibung
Aufgabenbereiche
Die Aufgaben des Referates „Allgemeine Ordnungsangelegenheiten“ sind breit gefächert.
Neben Erlaubnissen nach dem Bremischen Landesstraßengesetz (Container, Infostände, Straßenfeste) kümmert sich das Referat auch um Angelegenheiten von gefährlichen Hunden bis zu
Anmeldung von Versammlungen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen mit Rat und Tat bei allen unten genannten Zuständigkeiten zur Verfügung.
Neben den unten aufgeführten Dienstleistungen ist das Referat "Allgemeine Ordnungsangelegenheiten" zuständig für die Themen Haltung gefährlicher Tiere, Infektionsschutzgesetz, Unterbringung nach dem PsychKG, polizeirechtliche Sicherstellungen, Jugendschutz, Platzverweise, Reinigungspflichten Gehweg, Bauzaun, Nichtraucherschutz in Shisha-Kneipen und Osterfeuer.
Referatsleiterin Frau Konkel
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 08:00 - 12:00 sowie nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 115 (Bürgertelefon)
Weitere Informationen
bar, EC-Karte
erforderliche Unterlagen
- Daten der Antragstellerin oder des Antragstellers
(Organisation, Privatperson mit Anschrift und Telefonnummer)
- Zeitraum, wann der Infostand aufgestellt werden soll
- Gewünschter Aufstellort
- Beschreibung über welches Thema informiert werden soll
- Größe des Standes und was genau aufgebaut werden soll, sowie ob Flyer o. Ä. verteilt werden
und was genau aufgebaut werden soll, sowie ob Flyer o. Ä. verteilt werden
- Wenn ein Steuerbefreiungsbescheid des Finanzamtes vorhanden ist, muss eine Kopie mit eingereicht werden
Formulare
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der schriftliche Antrag auf die Errichtung eines Infostandes wird nach dessen Eingang vom Ordnungsamt geprüft. Wenn diesem keine Belange entgegenstehen, wird der Informationsstand genehmigt.
Kosten
bis 4m² bis 1 Tag: Gebühr 16.0 EUR
bis 4m² bis 3 Tage: Gebühr 23.0 EUR
bis 4m² bis 7 Tage: Gebühr 31.0 EUR
bis 4m² bis 30 Tage: Gebühr 78.0 EUR
bis 4m² mehr als 30 Tage: Gebühr 117.0 EUR
ab 4m² bis 1 Tag: Gebühr 23.0 EUR
ab 4m² bis 3 Tage: Gebühr 31.0 EUR
ab 4m² bis 7 Tage: Gebühr 39.0 EUR
ab 4m² bis 30 Tage: Gebühr 93.0 EUR
ab 4m² mehr als 30 Tage: Gebühr 140.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 03.07.2024