Führung von Gesundheitsfachberufsbezeichnungen Erlaubnis

    Heilpraktiker

    Das Gesundheitsamt Bremen ist in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt Bremen verantwortlich für das Heilpraktikerwesen in der Stadt Bremen.

    Beschreibung

    Die Anmeldungen zu den Überprüfungen nimmt das Ordnungsamt Bremen entgegen, in Bremerhaven ist das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Bremerhaven zuständig.

    Die Überprüfungen für die allgemeine Heilpraktikererlaubnis für Bremen und Bremerhaven werden im Gesundheitsamt Bremen durchgeführt.

    Gegenwärtig finden schriftliche Überprüfungen 2 Mal jährlich statt:

    • 3. Mittwoch im März
    • 2. Mittwoch im Oktober

    Daran schließen sich die mündlich-praktischen Überprüfungen ca. 4 bis 8 Wochen später an.

    Zuständigkeit

    • Frau MichaelisPsychKG, Tombola, Heilpraktikergesetz, Infektionsschutzgesetz
            E-Mail: oeffentlicheordnung@ordnungsamt.bremen.de
            Telefon: +49 421 361-31453

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt | Referat 10 - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Beschreibung

    Aufgabenbereiche

    Die Aufgaben des Referates „Allgemeine Ordnungsangelegenheiten“ sind breit gefächert.
    Neben Erlaubnissen nach dem Bremischen Landesstraßengesetz (Container, Infostände, Straßenfeste) kümmert sich das Referat auch um Angelegenheiten von gefährlichen Hunden bis zu
    Anmeldung von Versammlungen.
    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen mit Rat und Tat bei allen unten genannten Zuständigkeiten zur Verfügung.

    Neben den unten aufgeführten Dienstleistungen ist das Referat "Allgemeine Ordnungsangelegenheiten" zuständig für die Themen Haltung gefährlicher Tiere, Infektionsschutzgesetz, Unterbringung nach dem PsychKG, polizeirechtliche Sicherstellungen, Jugendschutz, Platzverweise, Reinigungspflichten Gehweg, Bauzaun, Nichtraucherschutz in Shisha-Kneipen und Osterfeuer.

    Referatsleiterin Frau Konkel

     

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 48

    28207 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 08:00 - 12:00 sowie nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 115 (Bürgertelefon)

    E-Mail: oeffentlicheordnung@ordnungsamt.bremen.de

    Weitere Informationen

    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Welche Unterlagen benötigt werden, ist einzelfallabhängig.

      Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    • Erstwohnsitz in Bremen (alternativ Nachweis über berufliche Tätigkeit als Heilpraktiker oder Heilpraktikerin in Bremen)
    • Fristgerechte Einreichung der vollständigen Anmeldeunterlagen

    Informationen zu den Anmeldemodalitäten erhalten Sie von Frau Michaelis vom Ordnungsamt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Überprüfungen bestehen aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil, für den nur die Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die den schriftlichen Teil bestanden haben.

    Die Überprüfung ist keine Prüfung im Sinne einer Leistungskontrolle zur Feststellung einer bestimmten Qualifikation, sondern dient der Abwehr von Gefahren für die Gesundheit einzelner Bürgerinnen und Bürger und der Bevölkerung. Laut Heilpraktikergesetz muss also der Frage nachgegangen werden, ob die Zulassung eine Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde. Daraus folgt, dass neben der Kenntnis der einschlägigen gesundheitlichen Vorschriften auch solche fachlichen Grundlagenkenntnisse der Medizin zu überprüfen sind, ohne deren Beherrschung heilkundliche Tätigkeiten leicht mit Gefahren für die menschliche Gesundheit verbunden sein können.

    Informationen zu den Inhalten der Prüfung erhalten Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?" - "Heilpraktikererlaubnis" im Gesundheitsamt.

    Neben der allgemeinen Heilpraktikererlaubnis ist es in Bremen möglich, folgende sektorale Heilkundeerlaubnisse zu beantragen:

    • Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie
    • Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie
    • Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Podologie

    Weitere Informationen zu sektoralen Heilkundeerlaubnissen erteilt Frau Michaelis vom Ordnungsamt.

    Fristen

    Die Anmeldung zur Heilpraktikerüberprüfung ist bis ca. 8 Wochen vor dem Termin der schriftlichen Überprüfung möglich. Das exakte Datum erfragen Sie bitte bei Frau Michaelis vom Ordnungsamt.

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig.

    Kosten

    zzgl. Prüfungsgebühren des Gesundheitsamtes (die Höhe der Kosten erfragen Sie im Gesundheitsamt unter heilpraktiker@gesundheitsamt.bremen.de)

    Verwaltungsgebühren des Ordnungsamtes: Gebühr 240.0 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 24.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English