Gewerbe Anmeldung

    Gewerbe anmelden - Personengesellschaft/KG, OHG oder GbR

    Bei Aufnahme eines Gewerbebetriebes durch eine Personengesellschaft ist eine Gewerbeanmeldung durch den persönlich haftenden Gesellschafter (natürliche oder juristische Person) erforderlich.

    Beschreibung

    Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn ein selbständiger Betrieb

    • eines stehenden Gewerbes,
    • einer Zweigniederlassung oder
    • einer unselbständigen Zweigstelle

    aufgenommen wird. 

    Die Gewerbeanmeldung ist erforderlich, um ein Gewerbe betreiben zu dürfen. Zusätzlich kann eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig sein, die bei der jeweils zuständigen Stelle beantragt werden muss.

    Online-Dienste

    eMeldung

    ID: S100003_S1000030000524317

    Beschreibung

    eMeldung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Anträge bei der Gewerbemeldestelle Bremen online zu stellen. Möglich sind Gewerbemeldungen, einfache Gewerbeauskünfte und erweiterte Gewerbeauskünfte.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gründungs-Assistent

    ID: S100003_S1000030001308249

    Beschreibung

    Nur ein paar einfache Fragen und gründung:digital findet genau die Anträge, die Sie für Ihr Gründungsvorhaben brauchen. Diese Anträge füllen Sie über gründung:digital online aus und senden sie direkt an die zuständigen Behörden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    5.03 Gewerbemeldestelle - Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

    Adresse

    Hausanschrift

    Katharinenklosterhof 3

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo,Di,Do 08:00 - 12:00 Hinweis zur telefonischen Erreichbarkeit: Bitte rufen Sie außerhalb unserer Öffnungszeiten an.

    Kontakt

    Telefon: (0421) 361-88667(Bitte rufen Sie außerhalb unserer Öffnungszeiten an.)

    E-Mail: gewerbemeldestelle@wht.bremen.de

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Gewerbe-Anmeldeformular

      Die Erfassung und Übermittlung ist auch online möglich, siehe Verfahren. Bei einem Termin vor Ort müssen Sie das Formular nicht vorab ausfüllen.

    • Personalausweis oder Reisepass

      - eine Kopie ist bei schriftlicher Meldung ausreichend
      - bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht muss sich der Bevollmächtigte mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können

    • ggf. erforderliche Erlaubnisse

      (z.B. Gaststättenkonzession)

    • ggf. Handwerkskarte von der Handwerkskammer Bremen

      bei Anmeldung eines zulassungspflichtigen (Anlage A zur HwO) oder zulassungsfreien (Anlage B1 zur HwO) Handwerks- beziehungsweise Gewerbekarte bei Anmeldung eines handwerksähnlichen Gewerbes (Anlage B2 zur HwO)

    Formulare

    Voraussetzungen

    Der Sitz des Gewerbebetriebes, der Zweigniederlassung oder der unselbständigen Zweigstelle ist in der Stadt Bremen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Mit der eMeldung (siehe Button rechts oben unter "Weitere Informationen") besteht die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung online zu erfassen und elektronisch an die Gewerbemeldestelle zu übertragen.
    • Am Ende des Vorgangs bekommen Sie eine Zusammenfassung Ihrer Daten angezeigt. 
    • Im Anschluss wird Ihnen eine Bestätigung der Gewerbemeldung mit der entsprechenden Zahlungsaufforderung per Post zugesendet.
    • Bei Personengesellschaften ist für jede/-n persönlich haftende/-n Gesellschafter/-in eine eigene Gewerbemeldung erforderlich.
    • Die Gewerbeanmeldung kann auch schriftlich oder persönlich während der Öffnungszeiten erfolgen.
    • Die Gewerbeanmeldung kann auch beim Einheitlichen Ansprechpartner, der zentralen Kontakt- und Servicestelle der Wirtschaft bei der Wirtschaftsförderung Bremen GmbH (http://www.wfb-bremen.de/de/wfb-einheitlicher-ansprechpartner), abgewickelt werden.

    Fristen

    Die Gewerbeanmeldung muss mit Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    3 Tage (für die Eingangsbestätigung (bei schriftlicher Meldung auf dem Postweg))

    Kosten

    Gebühr 32.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 26.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Gewerbeanmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English