Gewerbe anmelden - Personengesellschaft/KG, OHG oder GbR
Bei Aufnahme eines Gewerbebetriebes durch eine Personengesellschaft ist eine Gewerbeanmeldung durch den persönlich haftenden Gesellschafter (natürliche oder juristische Person) erforderlich.
Beschreibung
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn ein selbständiger Betrieb
- eines stehenden Gewerbes,
- einer Zweigniederlassung oder
- einer unselbständigen Zweigstelle
aufgenommen wird.
Die Gewerbeanmeldung ist erforderlich, um ein Gewerbe betreiben zu dürfen. Zusätzlich kann eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig sein, die bei der jeweils zuständigen Stelle beantragt werden muss.
Online-Dienste
eMeldung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Gründungs-Assistent
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
5.03 Gewerbemeldestelle - Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo,Di,Do 08:00 - 12:00 Hinweis zur telefonischen Erreichbarkeit: Bitte rufen Sie außerhalb unserer Öffnungszeiten an.
Kontakt
Telefon: (0421) 361-88667(Bitte rufen Sie außerhalb unserer Öffnungszeiten an.)
E-Mail: gewerbemeldestelle@wht.bremen.de
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Gewerbe-Anmeldeformular
(die Erfassung und Übermittlung ist auch online möglich – siehe Verfahren)
- Personalausweis oder Reisepass
- eine Kopie ist bei schriftlicher Meldung ausreichend
- bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht muss sich der Bevollmächtigte mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können - ggf. erforderliche Erlaubnisse
(z.B. Gaststättenkonzession)
- ggf. Handwerkskarte von der Handwerkskammer Bremen
bei Anmeldung eines zulassungspflichtigen (Anlage A zur HwO) oder zulassungsfreien (Anlage B1 zur HwO) Handwerks- beziehungsweise Gewerbekarte bei Anmeldung eines handwerksähnlichen Gewerbes (Anlage B2 zur HwO)
Formulare
Voraussetzungen
Der Sitz des Gewerbebetriebes, der Zweigniederlassung oder der unselbständigen Zweigstelle ist in der Stadt Bremen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Mit der eMeldung (siehe Button rechts oben unter "Weitere Informationen") besteht die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung online zu erfassen und elektronisch an die Gewerbemeldestelle zu übertragen.
- Am Ende des Vorgangs bekommen Sie eine Zusammenfassung Ihrer Daten angezeigt.
- Im Anschluss wird Ihnen eine Bestätigung der Gewerbemeldung mit der entsprechenden Zahlungsaufforderung per Post zugesendet.
- Bei Personengesellschaften ist für jede/-n persönlich haftende/-n Gesellschafter/-in eine eigene Gewerbemeldung erforderlich.
- Die Gewerbeanmeldung kann auch schriftlich oder persönlich während der Öffnungszeiten erfolgen.
- Die Gewerbeanmeldung kann auch beim Einheitlichen Ansprechpartner, der zentralen Kontakt- und Servicestelle der Wirtschaft bei der Wirtschaftsförderung Bremen GmbH (http://www.wfb-bremen.de/de/wfb-einheitlicher-ansprechpartner), abgewickelt werden.
Fristen
Bearbeitungsdauer
3 Tage (für die Eingangsbestätigung (bei schriftlicher Meldung auf dem Postweg))
Kosten
Gebühr 32.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.11.2024
Stichwörter
Gewerbeanmeldung