Strafanzeige erstatten
Wenn Sie Kenntnis einer Straftat erlangt haben, ganz gleich, ob Sie selbst geschädigt wurden oder Zeuge einer Straftat wurden, können Sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Damit informieren Sie die Strafverfolgungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) über das Ereignis und den Tathergang.
Beschreibung
Sie können eine Strafanzeige stellen, ganz gleich, ob Sie geschädigt sind, eine Straftat bezeugen können oder unbeteiligt sind. Eine schnelle Bearbeitung wird durch die Auswahl des Bundeslandes, in dem sich das Ereignis zugetragen hat, gefördert. Eine Anzeige können Sie formlos, telefonisch, online und auf der Wache, entweder anonym oder mit Angabe Ihrer Kontaktdaten, stellen. Die Online-Anzeige ist als Zusatzangebot zu verstehen.
Bei der Strafanzeige steht die Mitteilung eines strafrechtlichen Sachverhaltes im Mittelpunkt. Es wird nach unterschiedlichen Deliktgruppen unterschieden.
Bitte beachten Sie, dass Straftaten aus folgenden Deliktgruppen online angezeigt werden können: Diebstahl/Eigentumsdelikt und Sachbeschädigung. Um eine möglichst schnelle Bearbeitung zu fördern, wählen Sie bitte ein passendes Delikt aus.
Wenn Sie eine Anzeige erstatten, sind Sie Zeuge im Strafverfahren. Ungeachtet Ihrer online erstatteten Anzeige kann es erforderlich sein, Sie im Rahmen der weiteren Bearbeitung dieser auf die hierfür zuständige Polizeidienststelle vorzuladen, zum Beispiel, um mit Ihnen persönlich eine Zeugenvernehmung durchführen zu können.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, der Anzeige Fotos, Belege oder Dokumente als elektronische Anlagen beizufügen. Diese Möglichkeit sollte insbesondere genutzt werden, um Nachweise (Kaufbelege, Quittungen oder Bilder von gestohlenen Gegenständen, beschädigten Sachen oder Screenshots von Bildschirminhalten) der Polizei bereits mit der Anzeige zu übermitteln.
Online-Dienst
Strafanzeige stellen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Polizei Bremen
Beschreibung
Zentrale Anzeigenaufnahme (alle Strafanzeigen und Hinweise)
- Revier Innenstadt (Hauptbahnhof)
Beim Handelsmuseum 1
28195 Bremen
Mo. - Fr.: 08:00 - 20:00 Uhr
Sa.: 10:00 - 18:00 Uhr
- Polizeikommissariat Präsidium
In der Vahr 76
28329 Bremen
Mo. - Fr.: 08:00 - 20:00 Uhr
Sa.: 10:00 - 18:00 Uhr
- Revier Vegesack
Kirchheide 5128757
Bremen-Nord
Mo. und Di.: 08:00 - 20:00 Uhr
Di. und Do.: 08:00 - 20:00 Uhr
Mi. und Sa.: 08:00 - 16:00 Uhr
Darüber hinaus bietet die Polizei Bremen die folgenden Wege zur Kontaktaufnahme, insbesondere zum Zwecke der Anzeigenerstattung an:
Telefonische Anzeigenaufnahme
- Das generelle Angebot der telefonischen Anzeigenaufnahme (TelAnz) bleibt bestehen. Unter der Rufnummer +49 421 362 12700 können Anzeigen per Telefon erstattet werden.
- Die telefonische Anzeigenaufnahme steht zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
- Mo. - Fr.: 08:00 - 20:00 Uhr
- Sa.: 09:00 - 17:00 Uhr
- So. und Feiertage: geschlossen
Online-Wache und Terminvergabe
Darüber hinaus stehen die Online-Wache https://portal.onlinewache.polizei.de/de/ und die Online-Terminvergabe der Polizei Bremen https://termin.bremen.de/termine/select2?md=13 weiterhin zur Verfügung.
Bürgersprechstunde
Die Bürgersprechstunde der Kontaktpolizist:innen findet dienstags von 10:00 bis 12:00 Uhr an folgenden Standorten statt:
- Steintor
- Neustadt (Schulstraße)
- Obervieland
- Woltmershausen
- Huchting
- Hemelingen
- Weserpark
- Tenever
- Osterholz
- Arbergen
- Schwachhausen
- Oberneuland
- Horn
- Borgfeld
- Lesum
- Marßel
- Grambke
- Blumenthal
- Farge
- Lüssum
- Findorff
- Gröpelingen
- Walle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Identifikationsnachweis (Lichtbildausweis: Personalausweis, Reisepass etc.)
Für die Erstattung einer Strafanzeige ist der Nachweis der Identität zwingend erforderlich.
Durch z.B.: Personalausweis, Reispeass, andere Form von Lichtbildausweis mit Adresse etc.
- Rechnungen, Eigentumsnachweise bei entwendeten Gegenständen, Geräte- oder Seriennummer
- Rechnungen
- Eigentumsnachweise
- Gerätenummern
- Seriennummern
- Ausgefüllter Strafantrag
Antrag unter "Weitere Informationen" - "Formulare" zum Download vorhanden.
Formulare
- StrafantragBitte ausgefüllt (persönliche Daten, Unterschrift, Daten Tatverdächtiger) zur Anzeigenaufnahme mitbringen.
Voraussetzungen
Jede Person, die Kenntnis einer Straftat hat, kann eine Anzeige aufgeben. Sie müssen keine bestimmten Voraussetzungen erfüllen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eine Anzeige kann online, schriftlich, telefonisch oder mündlich erfolgen bzw. abgegeben werden.
Wenn Sie die Anzeige online abgeben wollen:
- Die Onlineabgabe einer Anzeige erfolgt in mehreren Schritten.
- Über das Internetportal können Sie Strafanzeige erstatten. Hierbei kann es sich um verschiedene Delikte handeln.
- Sie rufen das Internetportal über eine zentrale URL auf. Die Auswahl des für die Bearbeitung zuständigen Bundeslandes erfolgt über den Ereignisort. Nach Auswahl des entsprechenden deliktsorientierten Formulars zur Anzeigeerstattung, können Sie grundlegende Angaben zu Ihrer Person machen (bspw. Personalien, Handynummer, Mailadresse). Im Anschluss können Sie Daten zum Tatort, zur Tatzeit, zum Täter und zum Ereignis selbst erfassen. Die Erfassung wird begleitet von rechtlichen Belehrungen (Zeugen- bzw. Beschuldigtenbelehrung sowie Strafantragserfordernis und Einstellungsbescheid).
- Es besteht die Möglichkeit, Dokumente wie z.B. Kaufbelege, Quittungen und/oder Bilder wie z.B. Screenshots, Bilder von Beschädigungen oder gestohlenen Gegenständen mit der Anzeige zu übermitteln.
- Nach erfolgter Abgabe und Übernahme der Anzeige erhalten Sie eine E-Mail mit einer Vorgangsnummer und den Kontaktdaten der Polizei Bremen.
- Die zuständige Dienststelle der Polizei nimmt die Anzeige entgegen und prüft diese. Erstatten Sie Anzeige einer Straftat, die außerhalb Deutschlands bzw. in einem anderen Bundesland begangen wurde, übermittelt die Strafverfolgungsbehörde die Anzeige an die zuständige Behörde.
- Erst wenn keinerlei Ermittlungsansätze zur Verfügung stehen, wird das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Erfolgschancen differieren je nach der Art der Straftat. Grundsätzlich gilt, je mehr Informationen Sie bereitstellen, desto höher sind die Chancen, dass die Polizei den Täter findet.
- Wer eine Person wissentlich und fälschlicherweise verdächtigt, begeht eine Straftat. Der Gesetzgeber sieht dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.
Wenn Sie Ihre Anzeige persönlich vor Ort abgeben wollen:
- Anzeigen können Sie persönlich vor Ort zu folgenden Öffnungszeiten an diesen Orten aufgeben:
- Revier Vegesack
Kirchheide 51
28757 Bremen
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 20 Uhr
Mittwoch und Samstag: 8 bis 16 Uhr - Polizeipräsidium Bremen
In der Vahr 76
28329 Bremen
Montag bis Freitag: 8 bis 20 Uhr
Samstag: 10 bis 18 Uhr - Revier Innenstadt (neben dem Hauptbahnhof)
Beim Handelsmuseum 1
28195 Bremen
Montag bis Freitag: 8 bis 20 Uhr
Samstag: 10 bis 18 Uhr
- Revier Vegesack
- Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen vorab online einen Termin über die Online-Terminvergabe zu vereinbaren
Wenn Sie Ihre Anzeige telefonisch abgeben wollen:
- Die telefonische Anzeigenaufnahme erreichen Sie unter der Rufnummer 0421 362-12700.
- Montag bis Freitag: 8 bis 20 Uhr
- Samstag und Sonntag: 9 bis 17 Uhr
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
- Wenn Sie eine Strafanzeige erstatten, sind Sie grundsätzlich Zeuge im Strafverfahren. Es kann erforderlich sein, Sie im Rahmen der weiteren Bearbeitung Ihrer Anzeige auf die hierfür zuständige Polizeidienststelle vorzuladen, um zum Beispiel mit Ihnen persönlich eine Zeugenvernehmung durchführen zu können.
- Wer Kenntnis einer Straftat hat, diese aber nicht zur Anzeige bringt, kann sich strafbar machen. Es gelten keine besonderen Formerfordernisse. Vorsicht ist dann geboten, wenn es sich um eine vermutete Straftat handelt. Verleumdung und falsche Verdächtigung sind strafbar, hier muss derjenige, der die Anzeige aufgibt, selbst mit rechtlichen Schritten gegen sich rechnen. Bei Verbrechen wie Mord, Raub, Kriegsverbrechen und Hochverrat herrscht eine Anzeigepflicht.
- Eine Strafanzeige kann nicht zurückgezogen werden. Sie sollten sich daher gut überlegen, ob Sie eine Strafanzeige stellen wollen. Nach dem Legalitätsprinzip sind die Behörden anschließend zu Ermittlungen verpflichtet.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.11.2024