Anmeldung einer Freiluftparty
Sie planen eine private Freiluftparty mit elektronischer Musik auf öffentlichen Flächen? Die Freiluftparty müssen Sie beim Ordnungsamt anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine nicht kommerzielle Feier mit elektronisch verstärkter Musik auf öffentlichen Flächen planen, müssen Sie diese nach dem Ortsgesetz über nicht kommerzielle spontane Freiluftpartys spätestens 24 Stunden vorher beim Ordnungsamt Bremen anmelden.
Hinweis:
Folgende Feiern sind keine Freiluftpartys im Sinne des Ortsgesetzes:
- Geburtstagsfeiern
- Familienfeste
- Betriebsfeiern
- Kommerzielle Veranstaltungen
Wenn Sie solch eine Veranstaltung auf öffentlichem Grund planen, informieren Sie sich bitte in der entsprechenden Beschreibung. Den Link dazu finden Sie unter "Weitere Informationen".
Für Sie und Ihre Gäste gilt Folgendes:
- Werbeverbot - unterlassen Sie jede öffentliche Kundgabe des Veranstaltungsortes.
- Eigenverantwortung - Sie müssen eigenverantwortlich für den ordnungsgemäßen Ablauf der Freiluftparty sorgen.
- Keine Haftung - Die Teilnahme an der Party geschieht auf eigene Gefahr.
Bestimmte Orte sind entweder ausgeschlossen oder mit Auflagen versehen. Auflistungen der ausgeschlossenen Orte sowie der für bestimmte Flächen geltenden Auflagen finden Sie unter "Weitere Informationen".
Zuständigkeit
- Frau Glasbrenner Melissa E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
Telefon: +49 421 36119741 - Frau Vivien Seiler Telefon: +49 421 36131272
Ansprechpartner
Ordnungsamt | Referat 10 - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Beschreibung
Aufgabenbereiche
Die Aufgaben des Referates „Allgemeine Ordnungsangelegenheiten“ sind breit gefächert.
Neben Erlaubnissen nach dem Bremischen Landesstraßengesetz (Container, Infostände, Straßenfeste) kümmert sich das Referat auch um Angelegenheiten von gefährlichen Hunden bis zu
Anmeldung von Versammlungen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen mit Rat und Tat bei allen unten genannten Zuständigkeiten zur Verfügung.
Neben den unten aufgeführten Dienstleistungen ist das Referat "Allgemeine Ordnungsangelegenheiten" zuständig für die Themen Haltung gefährlicher Tiere, Infektionsschutzgesetz, Unterbringung nach dem PsychKG, polizeirechtliche Sicherstellungen, Jugendschutz, Platzverweise, Reinigungspflichten Gehweg, Bauzaun, Nichtraucherschutz in Shisha-Kneipen und Osterfeuer.
Referatsleiterin Frau Konkel
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 08:00 - 12:00 sowie nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 115 (Bürgertelefon)
Weitere Informationen
bar, EC-Karte
erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Formular
- Als hilfreich hat es sich erwiesen, der Anmeldung die GPS-Koordinaten der Veranstaltungsfläche beizufügen
- Nachweis über das Vorhandensein von sanitären Anlagen
Formulare
Voraussetzungen
Es gelten folgende gesetzliche Bestimmungen:
- Vor Beginn der Freiluftparty untersuchen Sie die Örtlichkeit auf Gefahrenquellen und beseitigen Sie diese falls nötig.
- Vermeiden Sie unverhältnismäßige Beeinträchtigungen der Örtlichkeit oder deren Nachbarschaft.
- Stellen Sie sicher, dass keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit entsteht.
- Stellen Sie sicher, dass von der Freiluftparty kein Lärm ausgeht, der die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich belästigt.
- Beseitigen Sie Abfall, Schmutz oder Beschädigungen bis spätestens 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung.
HINWEIS:
Abfälle, Verunreinigungen oder Beschädigungen, welche die gewöhnliche Nutzung der Örtlichkeit erheblich beeinträchtigen, müssen bis spätestens 10 Uhr des auf den Beginn der Veranstaltung folgenden Kalendertages beseitigt werden! Wenn die Veranstaltung länger dauert, müssen Sie Abfall, Schmutz oder Beschädigungen unverzüglich nach ihrem Ende beseitigen. - Dulden Sie keine gewerblichen Aktivitäten. Dazu zählen insbesondere das Verlangen von Eintrittsgeld oder der gewerbsmäßige Verkauf von Essen oder Trinken.
- Arbeiten Sie mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst zusammen!
Weitere gesetzliche Pflichten der teilnehmenden Personen finden Sie im Ortgesetz. Dieses finden Sie unter "Weitere Informationen".
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Zur Anmeldung einer Freiluftparty ist das hierfür im Ortsgesetz vorgesehene Formular zu verwenden und vollständig auszufüllen. Das Formular finden Sie " unter "Weitere Informationen".
Wenigstens eine der anmeldenden Personen muss vollständige Angaben machen.
Außerdem müssen Sie nachweisen, dass genügend Toiletten (sanitäre Anlagen) vorhanden sind. Dieser Nachweis soll mit der Anmeldung vorgelegt werden. Der Nachweis kann zum Beispiel die Kopie der Bestellbestätigung von mobilen Toiletten sein.
Hilfreich ist eine Angabe der GPS-Koordinaten.
Wenn alle Zulässigkeitsvoraussetzungen des Ortsgesetzes über nicht kommerzielle spontane Freiluftpartys erfüllt sind, erhält die anmeldende Person eine Bestätigung der angemeldeten Veranstaltung, inklusive der von den jeweiligen Flächenverantwortlichen übermittelten Auflagen.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 07.11.2024
Stichwörter
Veranstaltung