Bewohnerparken - Besucher:in
Beschreibung
Als Bewohner:in eines Bewohnerparkgebietes können Sie für Ihre Gäste Besucherkarten erwerben.
Es gibt Tageskarten, die nur im Zehnerblock erhältlich sind oder Besucherwochenkarten, die einzeln abgegeben werden.
Bitte beachten Sie: Besucherkarten werden nur an Bewohner:innen abgegeben. Gewerbetreibende / Institutionen / Freiberufler:innen / Vereine können keine Besucherblöcke oder Wochenkarten beantragen.
Es können maximal 2 Besucherblöcke oder 4 Wochenkarten oder 1 Besucherblock und 2 Wochenkarten im Monat erworben werden.
Online-Dienst
Onlinedienst Übermittlung von Besucherkarten / Wochenkarten
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
- Bürgerbüro Servicenummer E-Mail: Buergerbuero@ASV.Bremen.de
Telefon: +49 421 361 31092
Ansprechpartner
ASV - Amt für Straßen und Verkehr
Beschreibung
Das Amt für Straßen und Verkehr, kurz ASV, ist eine moderne und leistungsstarke Straßenbau- und Verkehrsverwaltung mit ca. 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zugleich sind wir Obere Landesstraßenbau- und Obere Verkehrsbehörde. Das ASV plant, baut und unterhält die Verkehrswege und Brückenbauwerke der Stadt Bremen. Das ASV ist zuständig für die Anordnung von Baustellen, für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, für Ampelschaltungen u.v.m. Das ASV gliedert sich in folgende Bereiche:
- Technische Koordination
- Allgemeine Verwaltung
- Entwurf und Neubau von Straßen
- Straßenverkehrsbehördliche Angelegenheiten
- Straßenerhaltung
- Brücken- und Ingenieurbaubau
- Erschließungen, Straßenrecht
Service-Nummer Umweltzone:
+49 1802 240024
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 08:00 - 12:00
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Formulare
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen auf einen Blick - bei Neuantrag und erneuter Antragstellung
- Kopie der Meldebescheinigung (nur bei Nebenwohnsitz / Auskunfssperre)
Verfahrensablauf
Ein Antrag kann
- per Online-Formular gestellt werden
Onlineantrag:
- Nutzen Sie das Online-Formular unter "Weitere Informationen" – "Online Service".
- Nach dem Eingang des Online-Antrags bekommen Sie eine Eingangsbestätigung.
- Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge zu übermitteln, können Sie diese auch gerne per E-Mail an buergerbuero@asv.bremen.de, per Post oder per Einwurf im Hausbriefkasten übermitteln. Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind. Sollten Ihre Unterlagen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung eingegangen sein, wird der Antrag als gegenstandslos betrachtet. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung.
- Die Dokumente werden per Post an den Antragsteller oder die Antragstellerin verschickt.
Wenn Sie über keinen PC bzw. Internetzugang verfügen und den Online-Dienst nicht nutzen können, melden Sie sich bitte telefonisch zur Klärung Ihres Anliegens.
Persönliche Termine sind nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Verlustanzeige:
- Das Formular finden Sie unter "Weitere Informationen" – "Formulare" – "Verlustanzeige".
- Sie können die Verlustanzeige auf unterschiedliche Art einreichen:
- Per Mail nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse buergerbuero@asv.bremen.de
- Schriftlich per Post
- Einwurf in den Hausbriefkasten
Bearbeitungsdauer
Kosten
Besucherblock (10 Karten / 1 Karte = 1 Kalendertag gültig): Gebühr 25.0 EUR
Besucherwochenkarte (7 Tage): Gebühr 15.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Die Besucherkarten / Wochenkarten dürfen nicht weiterverkauft und auch nicht an Gewerbe oder Mitarbeiter:innen von Gewerbebetrieben / Institutionen / Freiberufler:innen / Vereinen weitergegeben werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 08.11.2024
Stichwörter
Parken