Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Gemeinnützige Einrichtung und sozialer Dienst

    Ausnahmegenehmigung für "Soziale Dienste"

    Beschreibung

    Der berechtigte Personenkreis für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung "Soziale Dienste" sind

    • Ambulante Pflegedienste
    • Hebammen

    Die Ausnahmegenehmigung erlaubt das Abstellen des Kfz

    • in Strecken eingeschränkten Haltverbots
    • in Zonenhaltverboten
    • in verkehrsberuhigten Bereichen
    • in Anwohnerparkgebieten

    Werden regelmäßig Einsatzstellen in Fußgängerzonen außerhalb der Lieferzeiten aufgesucht, vermerken Sie es bitte gesondert im Antrag und beachten die zusätzlich entstehenden Gebühren.

    Online-Dienst

    Onlinedienst Ausnahmegenehmigung für "Soziale Dienste"

    ID: S100003_S1000030000720050

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    • Bürgerbüro Servicenummer      E-Mail: Buergerbuero@ASV.Bremen.de
            Telefon: +49 421 361 31092

    Ansprechpartner

    ASV - Amt für Straßen und Verkehr

    Beschreibung

    Das Amt für Straßen und Verkehr, kurz ASV, ist eine moderne und leistungsstarke Straßenbau- und Verkehrsverwaltung mit ca. 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zugleich sind wir Obere Landesstraßenbau- und Obere Verkehrsbehörde. Das ASV plant, baut und unterhält die Verkehrswege und Brückenbauwerke der Stadt Bremen. Das ASV ist zuständig für die Anordnung von Baustellen, für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, für Ampelschaltungen u.v.m. Das ASV gliedert sich in folgende Bereiche:

    1. Technische Koordination
    2. Allgemeine Verwaltung
    3. Entwurf und Neubau von Straßen
    4. Straßenverkehrsbehördliche Angelegenheiten
    5. Straßenerhaltung
    6. Brücken- und Ingenieurbaubau
    7. Erschließungen, Straßenrecht
    Besuchen Sie uns auf unserer Homepage unter www.asv.bremen.de (http://www.asv.bremen.de). Hier erhalten Sie detaillierte Informationen über unser Amt und unsere Dienstleistungen.

    Service-Nummer Umweltzone:

    +49 1802 240024

    Adresse

    Hausanschrift

    Herdentorsteinweg 49/50

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Benötigte Unterlagen auf einen Blick - Bei Neuantrag und Verlängerung

    • Kopie des Kfz-Scheines
    • Versorgungsvertrag der Krankenkasse
    • Arbeitsvertrag, falls es sich um eine Ausnahmegenehmigung für ein Privatfahrzeug handelt
    • Hebammen müssen ihren Berufsstand nachweisen

    Bei Fahrzeugwechsel:

    Die alte Ausnahmgenehmigung und die orange Karte müssen im Original zurückgegeben werden. Der neue Fahrzeugschein muss in Kopie eingereicht werden. Ein Kennzeichenwechsel verursacht eine Gebühr in Höhe von 11,50 €.

    Verfahrensablauf

    Bitte füllen Sie den Online-Antrag aus (siehe rechte Spalte - Online Abwicklung): Nach dem Eingang des Online-Antrags wird eine Eingangsbestätigung versendet. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, uns die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge zu übermitteln, können Sie diese auch gerne per Post oder per Fax (04 21 / 496 – 69 45) übermitteln. Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind. Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 14 Tagen nach Antragstellung noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.

    Bearbeitungsdauer

    Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Ausnahmegenehmigungen sowie für Anträge zum Bewohnerparken derzeit zwei bis drei Wochen beträgt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Verlust einer Ausnahmegenehmigung, Sonderparkberechtigung und / oder Karte ist eine Verlustanzeige auszufüllen und an die E-Mail-Adresse buergerbuero@asv.bremen.de oder als Fax unter 496-18087, 496-6945 zu senden. Per Post oder Einwurf im Briefkasten geht dieses natürlich auch.
    Die Gebühr beträgt für die Ersatzausstellung 11,50 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 14.01.2025

    Version

    Technisch geändert am 14.01.2025 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Pflegedienst

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English