Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot bzw. von der Ferienreiseverordnung
Beschreibung
Berechtigte sind Gewerbetreibende und private Personen, die mit einem LKW über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht oder einen LKW unter 7,5 t mit Anhänger aufgrund eines begründeten Einzelfalles an einem Sonntag oder Feiertag fahren müssen.
Gründe für diese Fahrten könnten z. B. folgende sein: Turnierteilnahme, Messestandbetreiber, Veranstaltungen, termingebundene Güter im Begegnungsverkehr. Eine Einzelfallprüfung bleibt in jedem Fall vorbehalten.
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Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot
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Ansprechpartner
ASV - Amt für Straßen und Verkehr
Beschreibung
Das Amt für Straßen und Verkehr, kurz ASV, ist eine moderne und leistungsstarke Straßenbau- und Verkehrsverwaltung mit ca. 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zugleich sind wir Obere Landesstraßenbau- und Obere Verkehrsbehörde. Das ASV plant, baut und unterhält die Verkehrswege und Brückenbauwerke der Stadt Bremen. Das ASV ist zuständig für die Anordnung von Baustellen, für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, für Ampelschaltungen u.v.m. Das ASV gliedert sich in folgende Bereiche:
- Technische Koordination
- Allgemeine Verwaltung
- Entwurf und Neubau von Straßen
- Straßenverkehrsbehördliche Angelegenheiten
- Straßenerhaltung
- Brücken- und Ingenieurbaubau
- Erschließungen, Straßenrecht
Service-Nummer Umweltzone:
+49 1802 240024
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 08:00 - 12:00
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Formulare
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen auf einen Blick - Bei Neuantrag und Verlängerung
- Begründung für die Notwendigkeit der Fahrt
- Bescheinigung des Veranstalters
- Sonstige Nachweise
Verfahrensablauf
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Verlust einer Ausnahmegenehmigung, Sonderparkberechtigung und / oder Karte ist eine Verlustanzeige auszufüllen und an die E-Mail-Adresse buergerbuero@asv.bremen.de oder als Fax unter 496-18087, 496-6945 zu senden. Per Post oder Einwurf im Briefkasten geht dieses natürlich auch.
Die Gebühr beträgt für die Ersatzausstellung 11,50 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 03.12.2024