Antrag auf Erlaubnis und Herstellung einer Überfahrt
Beschreibung
Hier können Sie eine Überfahrt von Fuß-, Radwegen oder Grünflächen mit Fahrzeugen, z. B. im Rahmen einer Grundstückseinfahrt beantragen.
Online-Dienst
Onlinedienst - Herstellung einer Grundstücksüberfahrt beantragen
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
ASV - Amt für Straßen und Verkehr
Beschreibung
Das Amt für Straßen und Verkehr, kurz ASV, ist eine moderne und leistungsstarke Straßenbau- und Verkehrsverwaltung mit ca. 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zugleich sind wir Obere Landesstraßenbau- und Obere Verkehrsbehörde. Das ASV plant, baut und unterhält die Verkehrswege und Brückenbauwerke der Stadt Bremen. Das ASV ist zuständig für die Anordnung von Baustellen, für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, für Ampelschaltungen u.v.m. Das ASV gliedert sich in folgende Bereiche:
- Technische Koordination
- Allgemeine Verwaltung
- Entwurf und Neubau von Straßen
- Straßenverkehrsbehördliche Angelegenheiten
- Straßenerhaltung
- Brücken- und Ingenieurbaubau
- Erschließungen, Straßenrecht
Service-Nummer Umweltzone:
+49 1802 240024
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 08:00 - 12:00
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Formulare
Voraussetzungen
Antragsberechtigt ist der Eigentümer, der Erbbauberechtigte oder Nießbraucher eines an der Straße grenzenden Grundstückes. Grenzt das Grundstück nicht an die Straße und ist es ausschließlich mit dieser durch einen befahrbaren, öffentlich-rechtlich gesicherten Zugang über ein Anliegergrundstück verbunden, ist ebenfalls der Eigentümer, der Erbbauberechtigte oder Nießbraucher des rückwärtig gelegenen Grundstückes antragsberechtigt.
Einzelheiten zu den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Onlinedienst (s. rechte Spalte).
Verfahrensablauf
Die Überfahrt wird vom Träger der Straßenbaulast hergestellt und unterhalten. Die Kosten der Herstellung, einschließlich einer Verwaltungsgebühr und eines Gemeinkostenzuschlages von 10% auf die Herstellungskosten, hat der Erlaubnisnehmer zu tragen. Der Antragsteller hat die Möglichkeit, eine anerkannte Straßenbaufirma zu benennen, die die Arbeiten unter Einhaltung der vom Amt für Straßen und Verkehr erteilten Auflagen ausführen kann.
Einzelheiten zum Verfahren entnehmen Sie bitte dem Onlinedienst (s. rechte Spalte).
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.11.2024