Gehwegüberfahrten Herstellung

    Antrag auf Erlaubnis und Herstellung einer Überfahrt

    Beschreibung

    Hier können Sie eine Überfahrt von Fuß-, Radwegen oder Grünflächen mit Fahrzeugen, z. B. im Rahmen einer Grundstückseinfahrt beantragen.

    Online-Dienst

    Onlinedienst - Herstellung einer Grundstücksüberfahrt beantragen

    ID: S100003_S1000030001326759

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    ASV - Amt für Straßen und Verkehr

    Beschreibung

    Das Amt für Straßen und Verkehr, kurz ASV, ist eine moderne und leistungsstarke Straßenbau- und Verkehrsverwaltung mit ca. 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zugleich sind wir Obere Landesstraßenbau- und Obere Verkehrsbehörde. Das ASV plant, baut und unterhält die Verkehrswege und Brückenbauwerke der Stadt Bremen. Das ASV ist zuständig für die Anordnung von Baustellen, für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, für Ampelschaltungen u.v.m. Das ASV gliedert sich in folgende Bereiche:

    1. Technische Koordination
    2. Allgemeine Verwaltung
    3. Entwurf und Neubau von Straßen
    4. Straßenverkehrsbehördliche Angelegenheiten
    5. Straßenerhaltung
    6. Brücken- und Ingenieurbaubau
    7. Erschließungen, Straßenrecht
    Besuchen Sie uns auf unserer Homepage unter www.asv.bremen.de (http://www.asv.bremen.de). Hier erhalten Sie detaillierte Informationen über unser Amt und unsere Dienstleistungen.

    Service-Nummer Umweltzone:

    +49 1802 240024

    Adresse

    Hausanschrift

    Herdentorsteinweg 49/50

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt ist der Eigentümer, der Erbbauberechtigte oder Nießbraucher eines an der Straße grenzenden Grundstückes. Grenzt das Grundstück nicht an die Straße und ist es ausschließlich mit dieser durch einen befahrbaren, öffentlich-rechtlich gesicherten Zugang über ein Anliegergrundstück verbunden, ist ebenfalls der Eigentümer, der Erbbauberechtigte oder Nießbraucher des rückwärtig gelegenen Grundstückes antragsberechtigt.

    Einzelheiten zu den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Onlinedienst (s. rechte Spalte).

    Verfahrensablauf

    Die Überfahrt wird vom Träger der Straßenbaulast hergestellt und unterhalten. Die Kosten der Herstellung, einschließlich einer Verwaltungsgebühr und eines Gemeinkostenzuschlages von 10% auf die Herstellungskosten, hat der Erlaubnisnehmer zu tragen. Der Antragsteller hat die Möglichkeit, eine anerkannte Straßenbaufirma zu benennen, die die Arbeiten unter Einhaltung der vom Amt für Straßen und Verkehr erteilten Auflagen ausführen kann.

    Einzelheiten zum Verfahren entnehmen Sie bitte dem Onlinedienst (s. rechte Spalte).

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 04.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English