Gehwegüberfahrten Herstellung

    Antrag auf Erlaubnis und Herstellung einer Baustellenüberfahrt

    Beschreibung

    Hier können Sie die Erlaubnis und Herstellung einer Baustellenüberfahrt beantragen.

    Online-Dienst

    Onlinedienst - Herstellung einer Baustellenüberfahrt beantragen

    ID: S100003_S1000030001262760

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    ASV - Amt für Straßen und Verkehr

    Beschreibung

    Das Amt für Straßen und Verkehr, kurz ASV, ist eine moderne und leistungsstarke Straßenbau- und Verkehrsverwaltung mit ca. 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zugleich sind wir Obere Landesstraßenbau- und Obere Verkehrsbehörde. Das ASV plant, baut und unterhält die Verkehrswege und Brückenbauwerke der Stadt Bremen. Das ASV ist zuständig für die Anordnung von Baustellen, für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, für Ampelschaltungen u.v.m. Das ASV gliedert sich in folgende Bereiche:

    1. Technische Koordination
    2. Allgemeine Verwaltung
    3. Entwurf und Neubau von Straßen
    4. Straßenverkehrsbehördliche Angelegenheiten
    5. Straßenerhaltung
    6. Brücken- und Ingenieurbaubau
    7. Erschließungen, Straßenrecht
    Besuchen Sie uns auf unserer Homepage unter www.asv.bremen.de (http://www.asv.bremen.de). Hier erhalten Sie detaillierte Informationen über unser Amt und unsere Dienstleistungen.

    Service-Nummer Umweltzone:

    +49 1802 240024

    Adresse

    Hausanschrift

    Herdentorsteinweg 49/50

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt ist der Eigentümer oder der Bauunternehmer.

    Einzelheiten zu den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Onlinedienst (s. rechte Spalte).

    Verfahrensablauf

    Die Herstellung der Baustellenüberfahrt wird vom Erlaubnisnehmer veranlasst und ist auf seine Kosten in einem ständigen verkehrssicheren Zustand zu halten. In dieser Hinsicht ist der Straßenbaulastträger von jeglichen Haftungsansprüchen freizuhalten. Die Kosten der Herstellung hat der Erlaubnisnehmer zu tragen. Der Antragsteller hat die Möglichkeit, eine anerkannte Fachfirma nach 4.1. ff der Technischen Vorgaben bei Aufgrabungen in Verkehrsflächen der Freien Hansestadt Bremen (T-VAV-HB 2020) in der jeweils gültigen Fassung zu benennen, die die Arbeiten, unter Einhaltung der vom Amt für Straßen und Verkehr erteilten Auflagen, ausführen kann.

    Einzelheiten zum Verfahren entnehmen Sie bitte dem Onlinedienst (s. rechte Spalte).

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 04.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English