Antrag auf Erlaubnis und Herstellung einer Baustellenüberfahrt
Beschreibung
Hier können Sie die Erlaubnis und Herstellung einer Baustellenüberfahrt beantragen.
Online-Dienst
Onlinedienst - Herstellung einer Baustellenüberfahrt beantragen
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
ASV - Amt für Straßen und Verkehr
Beschreibung
Das Amt für Straßen und Verkehr, kurz ASV, ist eine moderne und leistungsstarke Straßenbau- und Verkehrsverwaltung mit ca. 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zugleich sind wir Obere Landesstraßenbau- und Obere Verkehrsbehörde. Das ASV plant, baut und unterhält die Verkehrswege und Brückenbauwerke der Stadt Bremen. Das ASV ist zuständig für die Anordnung von Baustellen, für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, für Ampelschaltungen u.v.m. Das ASV gliedert sich in folgende Bereiche:
- Technische Koordination
- Allgemeine Verwaltung
- Entwurf und Neubau von Straßen
- Straßenverkehrsbehördliche Angelegenheiten
- Straßenerhaltung
- Brücken- und Ingenieurbaubau
- Erschließungen, Straßenrecht
Service-Nummer Umweltzone:
+49 1802 240024
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 08:00 - 12:00
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Formulare
Voraussetzungen
Antragsberechtigt ist der Eigentümer oder der Bauunternehmer.
Einzelheiten zu den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Onlinedienst (s. rechte Spalte).
Verfahrensablauf
Die Herstellung der Baustellenüberfahrt wird vom Erlaubnisnehmer veranlasst und ist auf seine Kosten in einem ständigen verkehrssicheren Zustand zu halten. In dieser Hinsicht ist der Straßenbaulastträger von jeglichen Haftungsansprüchen freizuhalten. Die Kosten der Herstellung hat der Erlaubnisnehmer zu tragen. Der Antragsteller hat die Möglichkeit, eine anerkannte Fachfirma nach 4.1. ff der Technischen Vorgaben bei Aufgrabungen in Verkehrsflächen der Freien Hansestadt Bremen (T-VAV-HB 2020) in der jeweils gültigen Fassung zu benennen, die die Arbeiten, unter Einhaltung der vom Amt für Straßen und Verkehr erteilten Auflagen, ausführen kann.
Einzelheiten zum Verfahren entnehmen Sie bitte dem Onlinedienst (s. rechte Spalte).
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.11.2024