Briefwahl Zusendung

    Briefwahl beantragen

    Sie sind wahlberechtigt und möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dann müssen Sie einen Wahlschein beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Die Ihnen zugesandten Briefwahlunterlagen enthalten den Wahlschein. 

    Der Wahlschein ist ein amtliches Dokument. Der Wahlschein enthält eine Versicherung an Eides statt, die unterschrieben werden muss, damit Ihre Stimmabgabe per Brief gültig ist. Der Wahlschein kann bei einer Europa- und Bundestagswahl außerdem dazu verwendet werden in einem anderem als dem zugeordneten Wahllokal zu wählen. Bei einer Landtags- und Kommunalwahl ist dies nicht möglich. 

    Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo und wie Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen können.

    Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

    Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Das Wahlamt stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

    Online-Dienst

    Wahlscheinantrag (Briefwahl)

    ID: S100003_S1000030002366128

    Beschreibung

    Die Beantragung der Zusendung von Briefwahlunterlagen können Sie online stellen. Dieses Angebot steht ab ca. 6 Wochen vor der jeweiligen Wahl zur Verfügung.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Statistisches Landesamt Bremen - Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Weide 14-16

    28195 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wahlamt

    Beschreibung

    Stellen Sie sicher, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen spätestens am Wahltag, 09. Juni 2024 um 18 Uhr beim Wahlamt vorliegen.

    Die Abgabe von Briefwahlunterlagen am Tag der Wahl in den örtlichen Wahllokalen ist nicht zulässig.


    Geöffnet ab 02. Mai 2024 bis 07. Juni 2024

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Weide 14-16

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Mi,Fr 09:00 - 16:00 Geöffnet ab 02. Mai 2024 bis 07. Juni 2024; Do 09:00 - 18:00 Geöffnet ab 02. Mai 2024 bis 07. Juni 2024; Sa 09:00 - 13:00 Geöffnet ab 02. Mai 2024 bis 07. Juni 2024

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ortsamt Vegesack – Briefwahlausgabe

    Beschreibung

    Stellen Sie sicher, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen spätestens am Wahltag, 09. Juni 2024 um 18 Uhr beim Wahlamt im Statistischen Landesamt Bremen, An der Weide 14-16, 28195 Bremen vorliegen.

    Die Abgabe von Briefwahlunterlagen am Tag der Wahl in den örtlichen Wahllokalen ist nicht zulässig.


    Geöffnet ab 07. Mai 2024 bis 06. Juni 2024

    Adresse

    Hausanschrift

    Gerhard-Rohlfs-Straße 62

    28757 Bremen

    Öffnungszeiten

    Di,Do 09:00 - 13:00 Geöffnet ab 07. Mai 2024 bis 06. Juni 2024; Mi 14:00 - 18:00 Geöffnet ab 07. Mai 2024 bis 06. Juni 2024

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ortsamt Hemelingen - Briefwahlausgabe

    Beschreibung

    Stellen Sie sicher, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen spätestens am Wahltag, 09. Juni 2024 um 18 Uhr beim Wahlamt im Statistischen Landesamt Bremen, An der Weide 14-16, 28195 Bremen vorliegen. 

    Die Abgabe von Briefwahlunterlagen am Tag der Wahl in den örtlichen Wahllokalen ist nicht zulässig.


    Geöffnet ab 07. Mai 2024 bis 07. Juni 2024

    Adresse

    Hausanschrift

    Godehardstraße 19

    28309 Bremen

    Öffnungszeiten

    Di,Fr 09:00 - 13:00 Geöffnet ab 07. Mai 2024 bis 07. Juni 2024; Do 14:00 - 18:00 Geöffnet ab 07. Mai 2024 bis 07. Juni 2024

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ortsamt West - Briefwahlausgabe

    Beschreibung

    Stellen Sie sicher, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen spätestens am Wahltag, 09. Juni 2024 um 18 Uhr beim Wahlamt im Statistischen Landesamt Bremen, An der Weide 14-16, 28195 Bremen vorliegen. 

    Die Abgabe von Briefwahlunterlagen am Tag der Wahl in den örtlichen Wahllokalen ist nicht zulässig.


    Geöffnet ab 06. Mai 2024 bis 05. Juni 2024

    Adresse

    Hausanschrift

    Waller Heerstraße 99

    28219 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 - 13:00 Geöffnet ab 06. Mai 2024 bis 05. Juni 2024; Fr 13:00 - 17:00 Geöffnet ab 06. Mai 2024 bis 05. Juni 2024

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ortsamt Huchting - Briefwahlausgabe

    Beschreibung

    Stellen Sie sicher, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen spätestens am Wahltag, 09. Juni 2024 um 18 Uhr beim Wahlamt im Statistischen Landesamt Bremen, An der Weide 14-16, 28195 Bremen vorliegen. 

    Die Abgabe von Briefwahlunterlagen am Tag der Wahl in den örtlichen Wahllokalen ist nicht zulässig.


    Geöffnet ab 06. Mai 2024 bis 05. Juni 2024

    Adresse

    Hausanschrift

    Franz-Löbert-Platz 1

    28259 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mi 09:00 - 13:00 Geöffnet ab 06. Mai 2024 bis 05. Juni 2024; Mo 14:00 - 18:00 Geöffnet ab 06. Mai 2024 bis 05. Juni 2024

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Angabe persönlicher Daten

      (Name, Geburtsdatum, Meldeadresse/Hauptanschrift, gegebenenfalls abweichende Versandanschrift)

    • Schriftliche Vollmacht, wenn eine 3. Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll.

      Eine Vorlage für die Vollmacht zum Ausfüllen finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.

    Voraussetzungen

    Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen. Ob Sie die Voraussetzungen für die Wahlberechtigung zur jeweiligen Wahl erfüllen, können Sie auf der Webseite des Wahlamtes einsehen. Den Link dazu finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Wo kann ich mehr erfahren?“ – „Informationen des Wahlamtes Bremen“. 

    Bei Antragstellung für eine andere Person: Sie müssen eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Bitte beachten Sie, dass eine bevollmächtige Person höchstens für 4 Personen Briefwahlunterlagen beantragen beziehungsweise abholen kann.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:

    • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg (Online-Antrag),
    • Sie kommen persönlich zum Wahlamt und holen Ihren Wahlschein dort ab,
    • Sie stellen einen (formlosen) schriftlichen Antrag per Post, Fax oder E-Mail – hierfür können Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden,
    • Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie zu beantragen und abzuholen.

    Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

    Fristen

    Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an das Wahlamt. Sie müssen den Wahlschein bis spätestens 2 Tage vor dem Wahltag, 18:00 Uhr, beantragt haben. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein. Falls Sie einen Wahlschein beantragt, aber nie erhalten haben, können Sie bis zum Freitag vor dem Wahltag, 18:00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. Wenden Sie sich hierfür an das Wahlamt.

    Bearbeitungsdauer

    Die interne Bearbeitung dauert zwei Tage plus die gängigen Postlaufzeiten je nach Zieladresse.

    Kosten

    Es fallen Portokosten an, wenn der Antrag per Post zum Wahlamt geschickt wird. Darüber hinaus fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Wahlen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English