Briefwahl beantragen
Sie sind wahlberechtigt und möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dann müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Die Ihnen zugesandten Briefwahlunterlagen enthalten den Wahlschein.
Der Wahlschein ist ein amtliches Dokument. Der Wahlschein enthält eine Versicherung an Eides statt, die unterschrieben werden muss, damit Ihre Stimmabgabe per Brief gültig ist. Der Wahlschein kann bei einer Europa- und Bundestagswahl außerdem dazu verwendet werden in einem anderem als dem zugeordneten Wahllokal zu wählen. Bei einer Landtags- und Kommunalwahl ist dies nicht möglich.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo und wie Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen können.
Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Das Wahlamt stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.
Online-Dienst
Wahlscheinantrag (Briefwahl)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Wahlamt
Beschreibung
Stellen Sie sicher, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen spätestens am Wahltag, 09. Juni 2024 um 18 Uhr beim Wahlamt vorliegen.
Die Abgabe von Briefwahlunterlagen am Tag der Wahl in den örtlichen Wahllokalen ist nicht zulässig.
Geöffnet ab 02. Mai 2024 bis 07. Juni 2024
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Mi,Fr 09:00 - 16:00 Geöffnet ab 02. Mai 2024 bis 07. Juni 2024; Do 09:00 - 18:00 Geöffnet ab 02. Mai 2024 bis 07. Juni 2024; Sa 09:00 - 13:00 Geöffnet ab 02. Mai 2024 bis 07. Juni 2024
Kontakt
Internet
Ortsamt Vegesack – Briefwahlausgabe
Beschreibung
Stellen Sie sicher, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen spätestens am Wahltag, 09. Juni 2024 um 18 Uhr beim Wahlamt im Statistischen Landesamt Bremen, An der Weide 14-16, 28195 Bremen vorliegen.
Die Abgabe von Briefwahlunterlagen am Tag der Wahl in den örtlichen Wahllokalen ist nicht zulässig.
Geöffnet ab 07. Mai 2024 bis 06. Juni 2024
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di,Do 09:00 - 13:00 Geöffnet ab 07. Mai 2024 bis 06. Juni 2024; Mi 14:00 - 18:00 Geöffnet ab 07. Mai 2024 bis 06. Juni 2024
Kontakt
Internet
Ortsamt Hemelingen - Briefwahlausgabe
Beschreibung
Stellen Sie sicher, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen spätestens am Wahltag, 09. Juni 2024 um 18 Uhr beim Wahlamt im Statistischen Landesamt Bremen, An der Weide 14-16, 28195 Bremen vorliegen.
Die Abgabe von Briefwahlunterlagen am Tag der Wahl in den örtlichen Wahllokalen ist nicht zulässig.
Geöffnet ab 07. Mai 2024 bis 07. Juni 2024
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di,Fr 09:00 - 13:00 Geöffnet ab 07. Mai 2024 bis 07. Juni 2024; Do 14:00 - 18:00 Geöffnet ab 07. Mai 2024 bis 07. Juni 2024
Kontakt
Internet
Ortsamt West - Briefwahlausgabe
Beschreibung
Stellen Sie sicher, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen spätestens am Wahltag, 09. Juni 2024 um 18 Uhr beim Wahlamt im Statistischen Landesamt Bremen, An der Weide 14-16, 28195 Bremen vorliegen.
Die Abgabe von Briefwahlunterlagen am Tag der Wahl in den örtlichen Wahllokalen ist nicht zulässig.
Geöffnet ab 06. Mai 2024 bis 05. Juni 2024
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 09:00 - 13:00 Geöffnet ab 06. Mai 2024 bis 05. Juni 2024; Fr 13:00 - 17:00 Geöffnet ab 06. Mai 2024 bis 05. Juni 2024
Kontakt
Internet
Ortsamt Huchting - Briefwahlausgabe
Beschreibung
Stellen Sie sicher, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen spätestens am Wahltag, 09. Juni 2024 um 18 Uhr beim Wahlamt im Statistischen Landesamt Bremen, An der Weide 14-16, 28195 Bremen vorliegen.
Die Abgabe von Briefwahlunterlagen am Tag der Wahl in den örtlichen Wahllokalen ist nicht zulässig.
Geöffnet ab 06. Mai 2024 bis 05. Juni 2024
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mi 09:00 - 13:00 Geöffnet ab 06. Mai 2024 bis 05. Juni 2024; Mo 14:00 - 18:00 Geöffnet ab 06. Mai 2024 bis 05. Juni 2024
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Angabe persönlicher Daten
(Name, Geburtsdatum, Meldeadresse/Hauptanschrift, gegebenenfalls abweichende Versandanschrift)
- Schriftliche Vollmacht, wenn eine 3. Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll.
Eine Vorlage für die Vollmacht zum Ausfüllen finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Voraussetzungen
Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen. Ob Sie die Voraussetzungen für die Wahlberechtigung zur jeweiligen Wahl erfüllen, können Sie auf der Webseite des Wahlamtes einsehen. Den Link dazu finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Wo kann ich mehr erfahren?“ – „Informationen des Wahlamtes Bremen“.
Bei Antragstellung für eine andere Person: Sie müssen eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Bitte beachten Sie, dass eine bevollmächtige Person höchstens für 4 Personen Briefwahlunterlagen beantragen beziehungsweise abholen kann.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:
- Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg (Online-Antrag),
- Sie kommen persönlich zum Wahlamt und holen Ihren Wahlschein dort ab,
- Sie stellen einen (formlosen) schriftlichen Antrag per Post, Fax oder E-Mail – hierfür können Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden,
- Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie zu beantragen und abzuholen.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.11.2024
Stichwörter
Wahlen