Deichschein

    Sie möchten einen Deich befahren?

    Beschreibung

    Dafür brauchen Sie eine Ausnahmegenehmigung, die es Ihnen ermöglicht, die für Sie notwendigen bremischen Deiche zu befahren. Diese Fahrten werden nur für den kürzesten Weg, d. h. vom Hauptwohnsitz zum Zielort genehmigt.

    Online-Dienst

    Onlinedienst Ausnahmegenehmigung zum Befahren bremischer Deiche

    ID: S100003_S1000030000633495

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    • Bürgerbüro Servicenummer      E-Mail: Buergerbuero@ASV.Bremen.de
            Telefon: +49 421 361 31092

    Ansprechpartner

    ASV - Amt für Straßen und Verkehr

    Beschreibung

    Das Amt für Straßen und Verkehr, kurz ASV, ist eine moderne und leistungsstarke Straßenbau- und Verkehrsverwaltung mit ca. 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zugleich sind wir Obere Landesstraßenbau- und Obere Verkehrsbehörde. Das ASV plant, baut und unterhält die Verkehrswege und Brückenbauwerke der Stadt Bremen. Das ASV ist zuständig für die Anordnung von Baustellen, für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, für Ampelschaltungen u.v.m. Das ASV gliedert sich in folgende Bereiche:

    1. Technische Koordination
    2. Allgemeine Verwaltung
    3. Entwurf und Neubau von Straßen
    4. Straßenverkehrsbehördliche Angelegenheiten
    5. Straßenerhaltung
    6. Brücken- und Ingenieurbaubau
    7. Erschließungen, Straßenrecht
    Besuchen Sie uns auf unserer Homepage unter www.asv.bremen.de (http://www.asv.bremen.de). Hier erhalten Sie detaillierte Informationen über unser Amt und unsere Dienstleistungen.

    Service-Nummer Umweltzone:

    +49 1802 240024

    Adresse

    Hausanschrift

    Herdentorsteinweg 49/50

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Grundsteuerbescheid (aktuellster)

      Der letzte Grundsteuerbescheid vom Finanzamt (mind. jedoch von 2016) gilt im Service Center Bau als Eigentumsnachweis für Sie als Eigentümer einer Wohnung/eines Hauses

    • Quittungen
    • Antragsbegründung mit entsprechendem Nachweis
    • wenn Sie Verträge etc. älteren Datums einreichen, sind auf jeden Fall aktuelle Nachweise einzureichen, die die „Gültigkeit des Vertrages“ bestätigen
    • Kraftfahrzeugschein
    • Nachweis über Pacht - Zahlung z. B. durch aktuellen Kontoauszug

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie erhalten eine Jahresgenehmigung nur

    • für Verwandtenbesuche (nur Eltern, Kinder und      Geschwister)
    • zur Pflege eines Parzellengrundstück
    • zwecks Pferdehaltung
    • Sonstiges ? – bitte geben Sie Ihren Grund an

     

    Anwohner dürfen die Deiche und Wege ohne eine Ausnahmegenehmigung befahren. Bei einer Kontrolle reicht die Vorlage eines gültigen Personalausweises aus.

    Die Deiche sind grundsätzlich für den Lieferverkehr freigegeben - außer: der Hodenberger Deich. Bei Kontrolle sind der Fahrzeugschein und Lieferschein vorzulegen.

    Bei gewichtsbeschränkten Deichen ist eine Ausnahmegenehmigung für gewichtsbeschränkte Straßen zu beantragen, falls das zulässige Gesamtgewicht überschritten werden sollte.

    Gäste, der an den genannten Straßen und Wege liegenden Gastwirtschaften, Bekannte, Freunde von Anwohnern / Anliegern erhalten keine Ausnahmegenehmigung. Sie können jedoch Tageskarten zum Befahren der Deiche bei Polizeirevieren beziehen: in Horn, Oberneuland, Borgfeld, Schwachhausen und Findorff.

    Eine Verlängerung der Genehmigung für Pferdehofbesucher wird nur für ein Jahr ausgestellt.

    Verfahrensablauf

    Antragsstellung per Online-Formular

    Fristen

    Sollte 2 Wochen vorher beantragt werden

    Bearbeitungsdauer

    Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Ausnahmegenehmigungen sowie für Anträge zum Bewohnerparken derzeit zwei bis drei Wochen beträgt.

    Kosten

    Tageskarten (gültig für 2 Tage gegen eine Gebühr von 1,00 Euro oder 14-Tages-Karten gegen eine Gebühr von 2,50 Euro) Jahresgenehmigung 11,50 PKW / 20,00 LKW 2 Jahresgenehmigung 20,00 PKW / 40,00 LKW 3 Jahresgenehmigung 30,00 PKW / 60,00 LKW Kennzeichenänderung 11,50 PKW / 11,50 LKW

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Grundbuchauszug oder der Grundsteuerbescheid wird benötigt, damit der Antragsteller sein Eigentum nachweisen kann. Angesprochen sind hier nicht die Bewohner der Deichstraßen, sondern vorwiegend Landwirte, die dort Ländereien, Wiesen etc. haben, aber dort nicht wohnen. Oder Pferdehalter die sich eine Wiese auf dem Deich gekauft haben und dort ihr Pferd untergebracht haben etc.

    Der Grundbuchauszug wird benötigt, da Ländereien (Wiesen etc.) nicht einzeln im Grundsteuerbescheid ausgewiesen sind, dieser Nachweis aber zwingend zur Prüfung des Antrages auf Befahren von Deichstraßen und –wegen benötigt wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English