Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Parkerleichterung für Handwerker / Ausnahmegenehmigung für Handwerker

    Sie sind Handwerker bzw. betreiben ein bzw. handwerksähnliches Gewerbe und möchten für Ihr Fahrzeug gern eine Parkerleichterung beantragen?

    Beschreibung

    Ist Ihr Handwerk bzw. handwerksähnliches Gewerbe nachstehend aufgeführt, haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung für Ihre Tätigkeit zu beantragen.

    • Dachdecker
    • Einbau von genormten Baufertigteilen
    • Elektriker
    • Feuerungs- und Schornsteinbauer
    • Gärtner
    • Gas- und Wasserinstallateure
    • Gebäudereiniger
    • Gerüstbauer
    • Glaser
    • Kachelofen- und Luftheizungsbauer
    • Kälteanlagenbauer
    • Klempner
    • Landschaftsbauer
    • Maler und Lackierer
    • Maurer
    • Raumausstatter
    • Rohr- und Kanalreiniger
    • Rolladen- und Jalousiebauer
    • Schilder- und Lichtreklamehersteller
    • Schornsteinfeger
    • Tischler
    • Parkettleger
    • Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
    • Zentralheizungs- und Lüftungsbauer
    • Zimmerer

    Die Ausnahmegenehmigung erlaubt das Abstellen des Kfz im

    • eingeschränkten Haltverbot
    • verkehrsberuhigten Bereich
    • an Parkuhren / Parkscheinautomaten

    Werden regelmäßig Einsatzstellen in Fußgängerzonen außerhalb der Lieferzeiten aufgesucht, vermerken Sie es bitte gesondert im Antrag und beachten die zusätzlich entstehenden Gebühren.

    Art der berechtigten Fahrzeuge

    • LKW und Werkstattwagen
    • PKW / Kombifahrzeug mit ausgebauter Rücksitzbank und fest eingebautem Regal im hinteren Bereich der Ladefläche Vorführung erforderlich
    • Pkw-Kombi mit fester Werbung und Zurrverrichtung oder fester Werbung und fest eingebautem Regal oder fester Werbung und Dachgepäckträger

    Online-Dienst

    Onlinedienst Ausnahmegenehmigung für Handwerker

    ID: S100003_S1000030000600820

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    • Bürgerbüro Servicenummer      E-Mail: Buergerbuero@ASV.Bremen.de
            Telefon: +49 421 361 31092

    Ansprechpartner

    ASV - Amt für Straßen und Verkehr

    Beschreibung

    Das Amt für Straßen und Verkehr, kurz ASV, ist eine moderne und leistungsstarke Straßenbau- und Verkehrsverwaltung mit ca. 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zugleich sind wir Obere Landesstraßenbau- und Obere Verkehrsbehörde. Das ASV plant, baut und unterhält die Verkehrswege und Brückenbauwerke der Stadt Bremen. Das ASV ist zuständig für die Anordnung von Baustellen, für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, für Ampelschaltungen u.v.m. Das ASV gliedert sich in folgende Bereiche:

    1. Technische Koordination
    2. Allgemeine Verwaltung
    3. Entwurf und Neubau von Straßen
    4. Straßenverkehrsbehördliche Angelegenheiten
    5. Straßenerhaltung
    6. Brücken- und Ingenieurbaubau
    7. Erschließungen, Straßenrecht
    Besuchen Sie uns auf unserer Homepage unter www.asv.bremen.de (http://www.asv.bremen.de). Hier erhalten Sie detaillierte Informationen über unser Amt und unsere Dienstleistungen.

    Service-Nummer Umweltzone:

    +49 1802 240024

    Adresse

    Hausanschrift

    Herdentorsteinweg 49/50

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • �Kopie der Handwerkerkarte oder des Gewerbescheins
    • Kopie des Kfz-Scheines
    • Falls es sich um ein Leasingfahrzeug handelt, ist eine Kopie des Leasingvertrags einzureichen

    Formulare

    Voraussetzungen

    Das Gewerbe entspricht den oben genannten.

    Verfahrensablauf

    Auch bei der Verlängerung der Ausnahmegenehmigung sind alle Unterlagen erforderlich!

    Bei Fahrzeugwechsel: Bitte reichen Sie den neuen Kfz-Schein in Kopie ein.

    Bei Fahrzeugaufgabe: Bitte senden Sie die Ausnahmegenehmigung an das ASV zurück.

    Fristen

    2 Wochen vorher beantragen

    Bearbeitungsdauer

    Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Ausnahmegenehmigungen sowie für Anträge zum Bewohnerparken derzeit zwei bis drei Wochen beträgt.

    Kosten

    Gültigkeitsdauer / Art - Gebühr in € / Kosten in Klammern = zusätzliche Gebühr Sondernutzung Fußgängerzone) 1 - 2 Tage - 11,50 € (17,00€) 3 – 14 Tage - 17,00 € (23,00€) 1 Monat - 30,00 € (35,50€) 6 Monate - 58,50 € (164,50€) 1 Jahr - 88,50 € (294,50€) 2 Jahre - 149,50 € (587,50€) 3 Jahre - 207,00 € (882,00€) Kennzeichenänderung - 11,50 (-) Verlust der AG bzw. deren Karte - 11,50 (-) Für jedes weitere gleichartige Fahrzeug berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 20 %, sofern es am selben Tag mit beantragt wird. Später nachgereichte Anträge fallen nicht darunter.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Verlust einer Ausnahmegenehmigung, Sonderparkberechtigung und / oder Karte ist eine Verlustanzeige auszufüllen und an die E-Mail-Adresse buergerbuero@asv.bremen.de oder als Fax unter 496-18087, 496-6945 zu senden. Per Post oder Einwurf im Briefkasten geht dieses natürlich auch.
    Die Gebühr beträgt für die Ersatzausstellung 11,50 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 21.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Parken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English