Parkerleichterung für Handwerker / Ausnahmegenehmigung für Handwerker
Sie sind Handwerker bzw. betreiben ein bzw. handwerksähnliches Gewerbe und möchten für Ihr Fahrzeug gern eine Parkerleichterung beantragen?
Beschreibung
Ist Ihr Handwerk bzw. handwerksähnliches Gewerbe nachstehend aufgeführt, haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung für Ihre Tätigkeit zu beantragen.
- Dachdecker
- Einbau von genormten Baufertigteilen
- Elektriker
- Feuerungs- und Schornsteinbauer
- Gärtner
- Gas- und Wasserinstallateure
- Gebäudereiniger
- Gerüstbauer
- Glaser
- Kachelofen- und Luftheizungsbauer
- Kälteanlagenbauer
- Klempner
- Landschaftsbauer
- Maler und Lackierer
- Maurer
- Raumausstatter
- Rohr- und Kanalreiniger
- Rolladen- und Jalousiebauer
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
- Schornsteinfeger
- Tischler
- Parkettleger
- Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
- Zentralheizungs- und Lüftungsbauer
- Zimmerer
Die Ausnahmegenehmigung erlaubt das Abstellen des Kfz im
- eingeschränkten Haltverbot
- verkehrsberuhigten Bereich
- an Parkuhren / Parkscheinautomaten
Werden regelmäßig Einsatzstellen in Fußgängerzonen außerhalb der Lieferzeiten aufgesucht, vermerken Sie es bitte gesondert im Antrag und beachten die zusätzlich entstehenden Gebühren.
Art der berechtigten Fahrzeuge
- LKW und Werkstattwagen
- PKW / Kombifahrzeug mit ausgebauter Rücksitzbank und fest eingebautem Regal im hinteren Bereich der Ladefläche Vorführung erforderlich
- Pkw-Kombi mit fester Werbung und Zurrverrichtung oder fester Werbung und fest eingebautem Regal oder fester Werbung und Dachgepäckträger
Online-Dienst
Onlinedienst Ausnahmegenehmigung für Handwerker
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
- Bürgerbüro Servicenummer E-Mail: Buergerbuero@ASV.Bremen.de
Telefon: +49 421 361 31092
Ansprechpartner
ASV - Amt für Straßen und Verkehr
Beschreibung
Das Amt für Straßen und Verkehr, kurz ASV, ist eine moderne und leistungsstarke Straßenbau- und Verkehrsverwaltung mit ca. 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zugleich sind wir Obere Landesstraßenbau- und Obere Verkehrsbehörde. Das ASV plant, baut und unterhält die Verkehrswege und Brückenbauwerke der Stadt Bremen. Das ASV ist zuständig für die Anordnung von Baustellen, für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, für Ampelschaltungen u.v.m. Das ASV gliedert sich in folgende Bereiche:
- Technische Koordination
- Allgemeine Verwaltung
- Entwurf und Neubau von Straßen
- Straßenverkehrsbehördliche Angelegenheiten
- Straßenerhaltung
- Brücken- und Ingenieurbaubau
- Erschließungen, Straßenrecht
Service-Nummer Umweltzone:
+49 1802 240024
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 08:00 - 12:00
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- �Kopie der Handwerkerkarte oder des Gewerbescheins
- Kopie des Kfz-Scheines
- Falls es sich um ein Leasingfahrzeug handelt, ist eine Kopie des Leasingvertrags einzureichen
Formulare
Voraussetzungen
Das Gewerbe entspricht den oben genannten.
Verfahrensablauf
Auch bei der Verlängerung der Ausnahmegenehmigung sind alle Unterlagen erforderlich!
Bei Fahrzeugwechsel: Bitte reichen Sie den neuen Kfz-Schein in Kopie ein.
Bei Fahrzeugaufgabe: Bitte senden Sie die Ausnahmegenehmigung an das ASV zurück.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Verlust einer Ausnahmegenehmigung, Sonderparkberechtigung und / oder Karte ist eine Verlustanzeige auszufüllen und an die E-Mail-Adresse buergerbuero@asv.bremen.de oder als Fax unter 496-18087, 496-6945 zu senden. Per Post oder Einwurf im Briefkasten geht dieses natürlich auch.
Die Gebühr beträgt für die Ersatzausstellung 11,50 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 21.11.2024
Stichwörter
Parken