Anwohnerzone Weserstadion
Sie sind Anwohner:in oder ansässige:r Gewerbetreibende:r / Freiberufler:in / Institution / Verein und wollen eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um in die Anwohnerzone rund um das Weser-Stadion einfahren zu dürfen?
Beschreibung
- Mit der Anwohnerzone sollen die Parksuchverkehre und das Parken der Stadionbesucher in dem Weser-Stadion-nahen Bereich verhindert und so die Anwohner*innen von diesen Verkehren entlastet werden.
- Die Zufahrten in die Zone werden von der Polizei und einem privaten Sicherheitsdienst kontrolliert.
- Nur Anwohner*innen und ansässige Gewerbetreibende dürfen mit einer Ausnahmegenehmigung in die Anwohnerzone einfahren.
- Eine solche Ausnahmegenehmigung können Sie beim ASV beantragen.
Online-Dienst
Onlinedienst Ausnahmegenehmigung Anwohnerzone Weser-Stadion
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
- Bürgerbüro Servicenummer E-Mail: Buergerbuero@ASV.Bremen.de
Telefon: +49 421 361 31092 - Funktionspostfach: Anwohnerzone E-Mail: anwohnerzone@asv.bremen.de
Ansprechpartner
ASV - Amt für Straßen und Verkehr
Beschreibung
Das Amt für Straßen und Verkehr, kurz ASV, ist eine moderne und leistungsstarke Straßenbau- und Verkehrsverwaltung mit ca. 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zugleich sind wir Obere Landesstraßenbau- und Obere Verkehrsbehörde. Das ASV plant, baut und unterhält die Verkehrswege und Brückenbauwerke der Stadt Bremen. Das ASV ist zuständig für die Anordnung von Baustellen, für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, für Ampelschaltungen u.v.m. Das ASV gliedert sich in folgende Bereiche:
- Technische Koordination
- Allgemeine Verwaltung
- Entwurf und Neubau von Straßen
- Straßenverkehrsbehördliche Angelegenheiten
- Straßenerhaltung
- Brücken- und Ingenieurbaubau
- Erschließungen, Straßenrecht
Service-Nummer Umweltzone:
+49 1802 240024
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 08:00 - 12:00
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Unterlagen Anwohnerzone Weser-Stadion
- Online-Antrag
- bei Anwohner - Hauptwohnsitz: eine Kopie des Personalausweises ist nicht erforderlich
- bei Anwohner - Nebenwohnsitz / Auskunftssperre: aktuelle Kopie der Meldebescheinigung
- bei Gewerbebetrieben: keine Unterlagen erforderlich, wenn das Gewerbe im Gewerberegister registriert ist. Ansonsten bitte einen aktuellen Nachweis beifügen, dass das Gewerbe in der Anwohnerzone Weser-Stadion ansässig ist
- bei Freiberufler*innen, Institutionen und Vereinen ist ein aktueller Nachweis über die Arbeitsräume / Büroräume vorzulegen (z.B. in Form einer aktuellen Bestätigung vom Vermieter oder eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder eines aktuellen Mietvertrages oder einer aktuellen Stromrechnung oder Ähnliches)
- vollständige aufgeklappte Vorderseite einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
Formulare
Voraussetzungen
Berechtigt sind alle Anwohner*innen und Gewerbetreibenden der Anwohnerzone, die ein eigenes oder ihnen zur Nutzung überlassenes Fahrzeug nachweisen.
Verfahrensablauf
Antragsstellung per Online-Formular mit entsprechenden Nachweisen.
Bei Verlust der Ausnahmegenehmigung (DIN A4-Dokument) und / oder Karte ist eine Verlustanzeige auszufüllen und an die E-Mail-Adresse anwohnerzone@asv.bremen.de zu senden. Per Post oder Einwurf im Hausbriefkasten geht dieses natürlich auch.
Die Gebühr beträgt für die Ersatzausstellung 35,00 Euro.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Wo und wann ist gesperrt?
- Gesperrt ist der Bereich zwischen Stader Straße und Lüneburger Straße sowie Am Schwarzen Meer/Am Hulsberg und Osterdeich für Autos
- Motorräder sind von der Sperrung ausgenommen
- Die Sperrung der Anwohnerzone beginnt 2,5 Stunden vor einer Großveranstaltung im Weser-Stadion und endet kurze Zeit nach Veranstaltungsbeginn
- Der Osterdeich bleibt zwischen Lübecker Straße und Stader Straße bis kurz nach Veranstaltungsende gesperrt
Diese Regelung gilt für Großveranstaltungen im Weser-Stadion.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 08.11.2024
Stichwörter
Anwohnerparken