Wohnsitz abmelden / Bremerhaven
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde abmelden.
Beschreibung
Die Abmeldung muss erfolgen,
- bei einem Umzug ins Ausland oder
- wenn eine Wohnung im Inland (z.B. eine Nebenwohnung) aufgegeben wird, ohne dass zugleich eine neue Wohnung zu bezogen wird.
Die Abmeldung entfällt in folgenden Fällen:
- Umzug innerhalb Deutschlands
In diesem Fall genügt die Anmeldung in der neuen Gemeinde. Diese teilt der früheren Gemeinde den Umzug mit. - Aufgabe der bisherigen Hauptwohnung.
Dadurch wird die Nebenwohnung zur alleinigen Wohnung. - Die Abmeldung einer Nebenwohnung ist beim Hauptwohnsitz oder bei der ortsansässigen Nebenwohnsitzgemeinde innerhalb von 14 Tagen möglich.
Online-Dienst
Wohnsitzabmeldung Online
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00; Di-Do 08:00 - 13:00; Fr 08:00 - 12:00
Kontakt
Telefon: 0471 590-3726
Weitere Informationen
Zugang: über den Eingang in Richtung Parkplatz Stadthaus 5
Parken: 2 Behindertenparkplätze zwischen Stadthaus 5 und Werkstattschule
WC: 1. OG: Raum 102 (Herren), Raum 103 (Damen)
bar, EC-Karte
Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 09:00 - 17:00; Sa 10:00 - 13:00 (nur für vorab reservierte Termine)
Kontakt
Telefon: 115
Weitere Informationen
Zugang: über den Haupteingang an der Kreuzung Am Alten Hafen/Keilstraße
Parken: 3 Behindertenparkplätze am Parkstreifen vor dem Eingang
WC: im Erdgeschoss (nur mit Schlüssel zugänglich)
bar, EC-Karte
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
z.B. alter bzw. ungültiger Personalausweis, gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde bei Säuglingen bzw. Kleinkindern, die noch nicht über einen (Kinder-) Reisepass oder Personalausweis verfügen.
- Formular: Abmeldung bei einer Meldebehörde
Formulare
Voraussetzungen
Abmeldung ins Ausland
- unterschriebenes Abmeldeformular
- wenn persönliche Vorsprache:
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder Passersatz)
Abmeldung einer Nebenwohnung, ohne das eine weitere, neue Wohnung in Deutschland bezogen wird.
- unterschriebenes Abmeldeformular
- wenn persönliche Vorsprache:
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder Passersatz)
Hinweise:
- Ein volljähriges Familienmitglied kann die gesamte Familie abmelden.
- Bei unverheirateten Lebenspartnern oder Wohngemeinschaften ist für jede Person ein eigenes Abmeldeformular auszufüllen und zu unterschreiben. Erfolgt die Abmeldung durch nur ein Haushaltsmitglied bzw. eine andere dritte Person, muss diese Person schriftlich bevollmächtigt sein.
- Eine Abmeldung über das Internet ist nicht möglich.
- Eine Abmeldung kann per Post erfolgen, die Kopie des Ausweises ist erforderlich.
Bei einem Wegzug ins übrige Bundesgebiet ist keine Abmeldung mehr notwendig, da diese durch die Anmeldung bei der Meldebehörde am Ort der neuen Wohnung automatisch erfolgt.
Verfahrensablauf
Fristen
Antragsfrist: 2 Wochen (nach Bezug des neuen Wohnraums. Eine Abmeldung ist frühestens 1 Woche vor dem Auszug möglich und muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.)
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Abmeldung ist frühestens 1 Woche vor dem Auszug möglich und muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremerhaven
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 14.10.2024
Stichwörter
Wohnungsabmeldung