Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz abmelden / Bremerhaven

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde abmelden.

    Beschreibung

    Die Abmeldung muss erfolgen,

    • bei einem Umzug ins Ausland oder
    • wenn eine Wohnung im Inland (z.B. eine Nebenwohnung) aufgegeben wird, ohne dass zugleich eine neue Wohnung zu bezogen wird.

    Die Abmeldung entfällt in folgenden Fällen:

    • Umzug innerhalb Deutschlands
      In diesem Fall genügt die Anmeldung in der neuen Gemeinde. Diese teilt der früheren Gemeinde den Umzug mit.
    • Aufgabe der bisherigen Hauptwohnung.
      Dadurch wird die Nebenwohnung zur alleinigen Wohnung.
    • Die Abmeldung einer Nebenwohnung ist beim Hauptwohnsitz oder bei der ortsansässigen Nebenwohnsitzgemeinde innerhalb von 14 Tagen möglich.

    Online-Dienst

    Wohnsitzabmeldung Online

    ID: S100003_S1000030002674631

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinrich-Schmalfeldt-Straße 30

    27576 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00; Di-Do 08:00 - 13:00; Fr 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Eingang in Richtung Parkplatz Stadthaus 5
    Parken: 2 Behindertenparkplätze zwischen Stadthaus 5 und Werkstattschule
    WC: 1. OG: Raum 102 (Herren), Raum 103 (Damen)


    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Hafen 118

    27568 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 09:00 - 17:00; Sa 10:00 - 13:00 (nur für vorab reservierte Termine)

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Haupteingang an der Kreuzung Am Alten Hafen/Keilstraße
    Parken: 3 Behindertenparkplätze am Parkstreifen vor dem Eingang
    WC: im Erdgeschoss (nur mit Schlüssel zugänglich)


    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis

      z.B. alter bzw. ungültiger Personalausweis, gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde bei Säuglingen bzw. Kleinkindern, die noch nicht über einen (Kinder-) Reisepass oder Personalausweis verfügen.

    • Formular: Abmeldung bei einer Meldebehörde

    Formulare

    Voraussetzungen

    Abmeldung ins Ausland

    • unterschriebenes Abmeldeformular
    • wenn persönliche Vorsprache:
      - Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder Passersatz)

    Abmeldung einer Nebenwohnung, ohne das eine weitere, neue Wohnung in Deutschland bezogen wird.

    • unterschriebenes Abmeldeformular
    • wenn persönliche Vorsprache:
      - Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder Passersatz)

    Hinweise: 

    • Ein volljähriges Familienmitglied kann die gesamte Familie abmelden.
    • Bei unverheirateten Lebenspartnern oder Wohngemeinschaften ist für jede Person ein eigenes Abmeldeformular auszufüllen und zu unterschreiben. Erfolgt die Abmeldung durch nur ein Haushaltsmitglied bzw. eine andere dritte Person, muss diese Person schriftlich bevollmächtigt sein.
    • Eine Abmeldung über das Internet ist nicht möglich.
    • Eine Abmeldung kann per Post erfolgen, die Kopie des Ausweises ist erforderlich.

    Bei einem Wegzug ins übrige Bundesgebiet ist keine Abmeldung mehr notwendig, da diese durch die Anmeldung bei der Meldebehörde am Ort der neuen Wohnung automatisch erfolgt.

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Antragsfrist: 2 Wochen (nach Bezug des neuen Wohnraums. Eine Abmeldung ist frühestens 1 Woche vor dem Auszug möglich und muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.)

    Bearbeitungsdauer

    sofort

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

     Eine Abmeldung ist frühestens 1 Woche vor dem Auszug möglich und muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.

    Weitere Informationen

    Eine Abmeldung ist frühestens 1 Woche vor dem Auszug möglich und muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 14.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2018 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English