Gewerbe: An-, Um- oder Abmeldung eines Gewerbes / Bremerhaven
Bei Aufnahme eines Gewerbebetriebes ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Beschreibung
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn ein selbständiger Betrieb eines stehenden Gewerbes,einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufgenommen wird.
Die Gewerbeanmeldung ist erforderlich, um ein Gewerbe betreiben zu dürfen. Zusätzlich kann eine Eintragung in der Handwerksrolle notwendig sein, die bei der Handwerkskammer beantragt werden muss.
Eine Gewerbeummeldung bei der zuständigen Gewerbemeldestelle ist immer dann notwendig, wenn ein selbständiger angemeldeter Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle entweder den Betrieb örtlich verlegt (neue Adresse innerhalb eines Meldebezirks) oder der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.
Mit der Gewerbeummeldung wird der Verpflichtung zur Anzeige der Verlegung des Sitzes bzw. der Änderung des Gegenstands eines Gewerbes aus gewerberechtlicher Sicht entsprochen.
Eine Gewerbeabmeldung ist immer dann notwendig, wenn der selbständige Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufgegeben wird. Das gilt auch, wenn das Gewerbe in einen anderen Meldebezirk verlegt wird.
Mit der Gewerbeabmeldung wird der Verpflichtung zur Anzeige der Aufgabe eines Gewerbes aus gewerberechtlicher Sicht entsprochen.
Online-Dienst
Online An-, Um- oder Abmeldung eines Gewerbes
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürger- und Ordnungsamt/Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00; Di-Do 08:00 - 13:00; Fr 08:00 - 12:00
Kontakt
Telefon: 0471 590-3750(Für Fragen zum Fundbüro ist Frau Path Ansprechpartnerin 0471/590-3758)
Weitere Informationen
Zugang: über den Eingang in Richtung Parkplatz Stadthaus 5
Parken: 2 Behindertenparkplätze zwischen Stadthaus 5 und Werkstattschule
WC: 1. OG: Raum 102 (Herren), Raum 103 (Damen)
Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 09:00 - 17:00; Sa 10:00 - 13:00 (nur für vorab reservierte Termine)
Kontakt
Telefon: 115
Weitere Informationen
Zugang: über den Haupteingang an der Kreuzung Am Alten Hafen/Keilstraße
Parken: 3 Behindertenparkplätze am Parkstreifen vor dem Eingang
WC: im Erdgeschoss (nur mit Schlüssel zugänglich)
bar, EC-Karte
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- eine Kopie ist bei schriftlicher Meldung ausreichend
- bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht muss sich der Bevollmächtigte mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können - ggf. erforderliche Erlaubnisse
(z.B. Gaststättenkonzession)
- ggf. Handwerkskarte von der Handwerkskammer Bremen
bei Anmeldung eines zulassungspflichtigen (Anlage A zur HwO) oder zulassungsfreien (Anlage B1 zur HwO) Handwerks- beziehungsweise Gewerbekarte bei Anmeldung eines handwerksähnlichen Gewerbes (Anlage B2 zur HwO)
- ggf. Handelsregisterauszug
bei juristischen Personen, Firmen
- ausgefülltes Gewerbe-Anmeldeformular
Die Erfassung und Übermittlung ist auch online möglich, siehe Verfahren. Bei einem Termin vor Ort müssen Sie das Formular nicht vorab ausfüllen.
Formulare
Voraussetzungen
Der Sitz des Gewerbebetriebes, der Zweigniederlassung oder der unselbständigen Zweigstelle ist in der Stadt Bremerhaven.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Mit der Anmeldung eines Gewerbes – ONLINE (siehe Button unten: „weiterführende Links") besteht die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung online zu erfassen und elektronisch an die Gewerbemeldestelle zu übertragen. Bei der Eingabe Ihrer Daten werden Sie von einem Assistenten geführt. Am Ende des Vorgangs die Meldung ausdrucken, diese ist dann gleichzeitig die Bestätigung. Es erfolgt keine extra Bestätigung der Gewerbemeldestelle.
- Die Gewerbeanmeldung kann auch schriftlich oder persönlich während der Öffnungszeiten erfolgen.
- Die Gewerbeanmeldung kann auch über das Online-Portal gründung:digital nahezu komplett online abgewickelt werden. Der Antrag zur Gewerbemeldung wird online und papierlos ausgefüllt und elektronisch an die zuständige Stelle versendet. Alle weiteren Einzelheiten erfahren Sie dort.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Anmeldung: Gebühr 32.0 EUR
Ummeldung: Gebühr 18.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Für die Anmeldung einer Gaststätte, als Bewacher:in oder Immobilienmakler:in ist eine Erlaubnis erforderlich. Das Bürgerbüro Mitte kann in diesen Fällen keine Gewerbeanmeldung annehmen, diese Anmeldungen sind bei der Abteilung Ordnungsangelegenheiten/Gewerbe im Stadthaus 5 zu stellen.
Gültigkeitsgebiet
Bremerhaven
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 07.01.2025
Stichwörter
Gewerbeabmeldung