Eheschließung Anmeldung

    Ehe: Anmeldung zur Eheschließung

    Der behördliche Weg zur Eheschließung

    Beschreibung

    Der behördliche Teil des Weges zur Eheschließung besteht aus drei Schritten.

    Weitere Informationen: siehe unter Verfahren.

    Online-Dienste

    online-Voranmeldung beim Standesamt Bremen-Mitte

    ID: S100003_S1000030000908590

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    online-Voranmeldung beim Standesamt Bremen-Nord

    ID: S100003_S1000030000908592

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    Ansprechpartner

    Standesamt Bremen-Mitte

    Beschreibung

    Herzlich willkommen auf den Seiten des Standesamtes Bremen-Mitte

    Sollte für die Erfüllung Ihres Anliegens ein persönlicher Besuch erforderlich sein, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin telefonisch unter +49 421 115 oder per E-Mail mit uns. 

    Generelle Rückfragen und Terminabsprachen:
    standesamtmitte@inneres.bremen.de

    Rückfragen und Terminabsprachen zum Thema Ehe:
    ehe@inneres.bremen.de

    Rückfragen und Terminabsprachen zum Thema Geburt: 
    geburten@inneres.bremen.de

    Eheschließungen: 

    1. Die Anzahl der zugelassenen Personen bei standesamtlichen Eheschließungen ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten - insbesondere der Raumgröße.
    2. An den standesamtlichen Eheschließungen in den Trauzimmern des Standesamtes Bremen-Mitte können neben der Standesbeamtin/dem Standesbeamten und dem Brautpaar zusätzlich max. 11 Personen teilnehmen. Es stehen entsprechend Sitzplätze zur Verfügung. Bei der Anzahl der zugelassenen Personen werden Trauzeugen/Trauzeuginnen, Kinder, Fotografen/Fotografinnen, Dolmetschende etc. mitgerechnet. Sie können daher nicht zusätzlich teilnehmen. Babys und Kleinkinder im ersten Lebensjahr werden nicht mitgerechnet.
    3. An den Außentraustandorten ist die zugelassene Anzahl an Personen abhängig von der Größe des Trauortes. Auskunft hierzu geben die Außentraustandorte.

    Geburten:

    1. Bei einer Geburt in einer Klinik/einem Geburtshaus zeigt die Einrichtung die Geburt beim zuständigen Standesamt an. In den Kliniken/Geburtshäusern liegen Geburtenumschläge zur Weiterleitung von persönlichen Unterlagen und Namenserklärungen an das zuständige Standesamt für die Mütter/Eltern aus. Das Standesamt wendet sich anschließend bezüglich eventuell noch notwendiger Unterlagen eigenständig schriftlich an die Mütter/Eltern. Eine Vorsprache ist nicht erforderlich. Sollte im Einzelfall ein persönlicher Termin im Standesamt erforderlich sein, findet eine konkrete Terminabsprache durch das Standesamt statt. 
    2. Hausgeburten müssen persönlich im Standesamt angezeigt werden.
    3. Vaterschaftsanerkennungen können unabhängig vom Wohnort bei jedem Jugendamt/Notar/Standesamt in Deutschland erfolgen. Sorgeerklärungen sind bei Standesämtern nicht möglich. 

    Urkundenanforderungen:

    1. Urkundenanforderungen bei den Standesämtern können schriftlich per Mail an das Standesamt Bremen-Mitte erfolgen:
      urkunden@inneres.bremen.de (DE-Mail: EPS.050-SM@bremen.de-mail.de),
      oder per Briefpost oder per Einwurf in den Hausbriefkasten erfolgen.
    2. Die Übersendung mittels DE-Mail setzt voraus, dass Sie selbst über eine DE-Mail-Adresse verfügen und somit innerhalb des DE-Mail-Verbundes authentifiziert sind. Nur innerhalb des DE-Mail-Verbundes ist ein verschlüsselter Übertragungsweg gewährleistet.
    3. Eine Übersendung an die DE-Mail-Adressen der Standesämter von einem herkömmlichen Mailkonto ist nicht möglich. 
    4. Ein Vordruck zur Urkundenanforderung (pdf) befindet sich auf der Internetseite der Standesämter unter "Dienstleistungen".

    Kirchenaustritt:

    1. Der direkte und kostenlose Austritt aus der evangelischen oder der katholischen Kirche kann nur bei der Kirche erfolgen. 
    2. Bei den Standesämtern kann eine Austrittserklärung ausgefüllt und die Unterschrift gegen eine Gebühr von € 5,50 vom Standesamt beglaubigt werden. Diese Erklärung, die auch bei Notaren erfolgen kann, muss anschließend eigenständig an die zuständige Kirche weitergeleitet werden, damit der Kirchenaustritt wirksam wird. Die Austrittsbescheinigung wird dann von der Kirche erstellt.

    Weitere Informationen finden Sie unter „Dienstleistungen“.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollerallee 79

    28209 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 12:00 Nur nach Terminvereinbarung; Mo 14:00 - 17:00 Nur nach Terminvereinbarung; Di,Do,Fr 08:00 - 13:00 Nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Am Seiteneingang ist ein Fahrstuhl vorhanden.


    Bar, Girocard (EC-Karte)

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt Bremen-Nord

    Beschreibung

    Herzlich willkommen auf den Seiten des Standesamtes Bremen-Nord

    Sollte für die Erfüllung Ihres Anliegens ein persönlicher Besuch erforderlich sein, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin telefonisch unter +49 421 115 oder per E-Mail mit uns. 

    Generelle Rückfragen und Terminabsprachen:

    standesamtbremen-nord@inneres.bremen.de.

    Rückfragen und Terminabsprachen zum Thema Geburt:

    geburtennord@inneres.bremen.de.

    Rückfragen und Terminabsprachen zum Thema Eheschließung:

    ehenord@inneres.bremen.de.

    Eheschließungen: 

    1. Die Anzahl der zugelassenen Personen bei standesamtlichen Eheschließungen ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten - insbesondere der Raumgröße.
    2. An der standesamtlichen Eheschließung im Trauzimmer des Standesamtes Bremen-Nord können neben der Standesbeamtin/dem Standesbeamten und dem Brautpaar und der Trauzeugen (maximal 2) zusätzlich maximal 15 Personen teilnehmen. Es stehen entsprechend Sitzplätze zur Verfügung. Bei der Anzahl der zugelassenen Personen werden Fotograf:innen, Dolmetschende etc. mitgerechnet. Sie können daher nicht zusätzlich teilnehmen. Babys und Kleinkinder im ersten Lebensjahr werden nicht mitgerechnet.
    3. An den Außentraustandorten ist die zugelassene Anzahl an Personen abhängig von der Größe des Trauortes. Auskunft hierzu erteilen die Außentraustandorte.

    Geburten:

    1. Bei einer Geburt in einer Klinik zeigt die Einrichtung die Geburt beim zuständigen Standesamt an. In der Klinik liegen Geburtenumschläge zur Weiterleitung von persönlichen Unterlagen und Namenserklärungen an das zuständige Standesamt für die Mütter/Eltern aus. Das Standesamt wendet sich anschließend bezüglich eventuell noch notwendiger Unterlagen eigenständig schriftlich an die Mütter/Eltern. Eine Vorsprache ist nicht erforderlich. Sollte im Einzelfall ein persönlicher Termin im Standesamt erforderlich sein, findet eine konkrete Terminabsprache durch das Standesamt statt.
    2. Hausgeburten müssen persönlich im Standesamt angezeigt werden.
    3. Vaterschaftsanerkennungen können unabhängig vom Wohnort bei jedem Jugendamt/Notar/Standesamt in Deutschland erfolgen. Sorgeerklärungen sind bei Standesämtern nicht möglich. 

    Urkundenanforderungen:

    1. Urkundenanforderungen können schriftlich per Mail an das Standesamt Bremen-Nord erfolgen:
      standesamtbremen-nord@inneres.bremen.de (DE-Mail: EPS.050-SN@bremen.de-mail.de)
      oder per Briefpost oder per Einwurf in den Hausbriefkasten erfolgen.
    2. Die Übersendung mittels DE-Mail setzt voraus, dass Sie selbst über eine DE-Mail-Adresse verfügen und somit innerhalb des DE-Mail-Verbundes authentifiziert sind. Nur innerhalb des DE-Mail-Verbundes ist ein verschlüsselter Übertragungsweg gewährleistet.
    3. Eine Übersendung an die DE-Mail-Adressen der Standesämter von einem herkömmlichen Mailkonto ist nicht möglich. 
    4. Ein Vordruck zur Urkundenanforderung (pdf) befindet sich auf der Internetseite der Standesämter unter "Dienstleistungen".

    Kirchenaustritt:

    1. Der direkte und kostenlose Austritt aus der evangelischen oder der katholischen Kirche kann nur bei der Kirche erfolgen. 
    2. Bei den Standesämtern kann eine Austrittserklärung ausgefüllt und die Unterschrift gegen eine Gebühr von € 5,50 vom Standesamt beglaubigt werden. Diese Erklärung, die auch bei Notaren erfolgen kann, muss anschließend eigenständig an die zuständige Kirche weitergeleitet werden, damit der Kirchenaustritt wirksam wird. Die Austrittsbescheinigung wird dann von der Kirche erstellt.

    Weitere Informationen finden Sie unter „Dienstleistungen“.

    Adresse

    Hausanschrift

    Gerhard-Rohlfs-Str. 62

    28757 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 12:00 Nur nach Terminvereinbarung; Mo 14:00 - 17:00 Nur nach Terminvereinbarung; Di,Do 08:00 - 13:00 Nur nach Terminvereinbarung; Fr 08:00 - 12:00 Nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Fahrstühle sind vorhanden.


    Bar, Girocard (EC-Karte)

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt im Standesamt des Wohnsitzes. Haben die Eheschließenden unterschiedliche Wohnorte, ist die Anmeldung der Eheschließung wahlweise in einem der Standesämter möglich.

    Die Stadt Bremen hat zwei Standesamtsbezirke. Die Anmeldung für Eheschließende mit Wohnsitz in Bremen-Mitte erfolgt deshalb im Standesamt Bremen-Mitte, für Eheschließende mit Wohnsitz in Bremen-Nord erfolgt diese im Standesamt Bremen-Nord. Die Eheschließung kann in jedem Standesamt im Bundesgebiet erfolgen.

    Verfahrensablauf

    Schritt 1: Voranmeldung

    Nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Voranmeldung (siehe "Online-Abwicklung")
    Sie verkürzt die Bearbeitungszeit. Das Standesamt erhält über die Online-Voranmeldung die von Ihnen angegebenen Daten und kann Ihnen dann Auskunft über die erforderlichen Unterlagen erteilen.

    Diese Auskunft erhalten Sie per E-Mail und sollte spätestens nach einer Woche bei Ihnen eingegangen sein.

    Bitte haben Sie ein wenig Geduld und sehen Sie bitte auch von Sachstandsanfragen ab.

    Soweit Sie nach einer Woche noch keine Antwort erhalten haben sollten, wenden Sie sich bitte an ehe@inneres.bremen.de.

    Danach kann die Anmeldung zur Eheschließung nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
    Wenn Sie die Online-Voranmeldung nicht nutzen möchten oder können, werden die entsprechenden Auskünfte während der Öffnungszeiten in den Standesämtern (siehe unten "Zuständige Stellen") erteilt. Für dieses Vorgespräch ist es zunächst ausreichend, wenn es von einer/einem der künftigen Ehepartner_innen wahrgenommen wird.

    Bei ausländischer Staatsangehörigkeit ist das jeweilige Landesrecht/ausländische Recht zu beachten. Das Gleiche gilt, wenn Sie im Ausland geboren wurden sowie bei Vorehen und/oder deren Aufhebung im Ausland.

    Schritt 2: Anmeldung der Eheschließung

    Die Anmeldung der Eheschließung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Standesamt möglich. Bei der Anmeldung der Eheschließung werden die vorzulegenden Unterlagen geprüft. Sie erhalten Informationen z.B. über die Namensführung und den Ablauf des Tages der Eheschließung. Sobald festgestellt wird, dass die Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllt sind, ist die Anmeldung der Eheschließung 6 Monate gültig.

    Grundsätzlich soll der Termin zur Anmeldung der Eheschließung von beiden Partner_innen wahrgenommen werden. Ist eine/r verhindert, kann dieser eine Vollmacht (Beitrittserklärung) erteilen. Den Vordruck finden Sie bei den Formularen unter "Beitrittserklärung".

    Schritt 3: Eheschließung

    Für die Eheschließung im historischen Gebäude des Standesamtes Bremen-Mitte stehen zwei Trauzimmer zur Verfügung. Im Standesamt Bremen-Nord finden die Trauungen im Trauzimmer im Stadthaus im Staffelgeschoss über den Dächern von Bremen-Nord in der Gerhard-Rohlfs-Straße statt.

    Für die Eheschließung in den beiden Standesamtsbezirken können Sie auch einen Außentraustandort wählen:

    Für das Standesamt Bremen-Mitte

    • Arberger Mühle
      (https://www.luer-kropp-hof.de/arberger-muehle.html)
    • botanika- Das Grüne Science Center
      (http://www.botanika-bremen.de/de/heiraten.html)
    • Fallturm- ZARM- Betriebsgesellschaft- mbH
      (https://www.zarm.uni-bremen.de/de/besuch/heiraten-auf-dem-fallturm.html (https://www.zarm.uni-bremen.de/visit/wedding-ceremonies.html)) 
    • Lür-Kropp-Hof und Hochtiedshuus
      (http://www.luer-kropp-hof.de/hochtiedshuus.html) 
    • Rathaus Bremen
      (http://www.rathaus.bremen.de/buergerservice/heiraten_im_rathaus-1583)
    • Weserstadion
      (https://wohninvest-weserstadion.de/besucher-service/hochzeiten/)

    Für das Standesamt Bremen- Nord

    • Burg Blomendal
      (http://www.burgblomendal.de/index.php)
    • Schloss Schönebeck
      (http://www.museum-schloss-schoenebeck.de/?Heiraten_im_Schloss)
    • Kahnschifferhaus
      (https://www.heimatverein-farge-rekum.de/index.php?id=283) 

    Für den Bezirk Bremen-Mitte sprechen Sie bitte den Termin für die Eheschließung direkt mit dem Außentraustandort ab (Kontaktdaten: siehe oben); für den Bezirk Bremen-Nord mit dem  Standesamt Bremen-Nord. Beachten Sie bitte, dass vorab ein Termin mit dem jeweiligen Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung vereinbart werden muss.

    Trauzeugen sind nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Angabe möglich.

    Kosten

    Zwischen 15 und 40 €: Stammbücher
    Die Bezahlung der Gebühren ist mit Bar- oder Kartenzahlung möglich.

    Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn nur deutsches Recht zu beachten ist.: Gebühr 52.0 EUR

    Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist.: Gebühr 88.0 EUR

    Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist und ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses zu stellen ist.: Gebühr 132.0 EUR

    Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn auch ausländisches Recht zu beachten, ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses zu stellen ist und Urkunden einer inhaltlichen Überprüfung durch die deutsche Auslandsvertretung bedürfen.: Gebühr 176.0 EUR

    Erneute Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn nur deutsches Recht zu beachten ist.: Gebühr 27.0 EUR

    Erneute Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist.: Gebühr 66.0 EUR

    Vornahme der Eheschließung, wenn die Anmeldung bei einem anderen Standesamt erfolgte.: Gebühr 33.0 EUR

    Eheschließung an einem Außentrauort.: Gebühr 104.0 EUR

    Eheurkunde, jede weitere gleiche und gleichzeitig ausgestellte Urkunde 7 €.: Gebühr 13.0 EUR

    Internationale Heiratsurkunde, jede weitere gleiche und gleichzeitig ausgestellte Urkunde 7 €.: Gebühr 13.0 EUR

    Abnahme einer Versicherung an Eides Statt.: Gebühr 33.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Bezahlung der Gebühren ist bar und mit EC-Karte (mit PIN) möglich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English