abfallwirtschaftliche Tätigkeit nach Kreislaufwirtschaftsgesetz Bestätigung der Anzeige

    Anzeige einer Tätigkeit als Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen

    Wenn Sie Abfälle sammeln oder befördern oder mit Abfällen handeln wollen, müssen Sie die Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Als Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen zeigen Sie diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde an. Wenn Sie diese Tätigkeit mit gefährlichen Abfällen durchführen und von der Erlaubnispflicht befreit sind, müssen Sie zusätzliche Unterlagen Ihrer Anzeige beifügen. Haben Sie Ihre Tätigkeit bereits angezeigt und Ihre Angaben haben sich wesentlich geändert, so müssen Sie die Anzeige erneut erstatten. Die Anzeigepflicht gilt sowohl für nationale als auch grenzüberschreitende Abfallverbringungen.

    Online-Dienst

    Erstattung einer Anzeige Ihrer abfallwirtschaftlichen Tätigkeit nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    ID: S100003_S1000030002141749

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft I Referat 23 I Abschnitt 230 I Abfallüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Reeperbahn 2

    28217 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ihre abfallrechtliche Betriebsnummer(n) als Sammler, Beförderer, Makler bzw. Händler von Abfällen (soweit Ihnen bereits erteilt)
    • Ihre Gewerbeanmeldung
      • soweit eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung besteht
    • Ein Auszug aus dem Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister
      • soweit ein Antrag erfolgt ist
    • Einen Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung
      • soweit eine solche besteht
    • Nachweise für die Fachkunde der für die Leistung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Personen
    • Die Vorgangsnummer Ihrer erstmaligen Anzeige
      •  nur, wenn Sie eine Änderungsanzeige erstellen möchten
    • Wenn Sie von der Erlaubnispflicht beim Umgang mit gefährlichen Abfällen befreit sind:
      • Ihr Entsorgungsfachbetriebszertifikat bzw. Ihre Registrierungsurkunde als zertifizierter EMAS-Betrieb (soweit Ihr Betrieb eine entsprechende Zertifizierung besitzt; in Form einer PDF-Datei mit einer maximalen Dateigröße von 2 MB)

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Es müssen die Anforderungen der Anzeige- bzw. Erlaubnispflichtigen sowie die Anforderungen an das sonstige Personal der Fach- und Sachkunde, die durch die Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV) konkretisiert werden, erfüllt werden.
    • Zudem zu beachten sind etwaige Nachweis- und Registerpflichten für gefährliche Abfälle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Wollen Sie erstmalig als Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen eine Tätigkeit aufnehmen oder wesentliche Angaben zu Ihrer Tätigkeit ändern, zeigen Sie diese bei der zuständigen Behörde an.
      • Per Mail
      • oder mithilfe des Online-Formulars
      • Geben Sie dazu Ihre Daten an und reichen die erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die Behörde sendet Ihnen ggfs. eine Bestätigung Ihrer Anzeige zu und kann Ihre Tätigkeit
      • von Bedingungen abhängig machen,
      • und/oder sie zeitlich befristen
      • oder mit Auflagen versehen
      • oder sie vollständig untersagen.

    Fristen

    Vor Aufnahme der Tätigkeit.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Angabe.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie gefährliche Abfälle befördern, sammeln, handeln oder makeln möchten ist dafür eine Erlaubnis nach § 54 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen KrWG notwendig.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 21.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Asbest

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English