Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung

    Antrag auf Erlaubnis zur Errichtung einer Erdwärmegewinnungsanlage

    Für einzelne Bauwerke, vom Einfamilienhaus bis zum Bürokomplex, lassen sich die oberen Erdschichten zur Energiegewinnung nutzen. Für die Errichtung einer Erdwärmegewinnungsanlage müssen Sie zunächst ein Genehmigungsverfahren durchlaufen.

    Beschreibung

    Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr ist das Referat 34, die Wasserbehörde, für die Erlaubnis zur Errichtung einer Erdwärmegewinnungsanlage der richtige Ansprechpartner. Unabhängig davon, ob die Erdwärme mit einer oder mehreren Erdwärmesonden oder Erdwärmekollektoren erfolgend soll, muss vor der Errichtung der Anlagen das Vorhaben genehmigt werden.
    Auch ein Response-Test fällt in die Zuständigkeit des Referats 34 und muss beantragt werden.

    Online-Dienst

    Norddeutsche Bohranzeige Online

    ID: S100003_S1000030000324081

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft | Silvia Ortmann

    Adresse

    Hausanschrift

    Contrescarpe 72

    28195 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Je nach Vorhaben sind verschiedene Dokumente vorzulegen, um das Genehmigungsverfahren erfolgreich zu durchlaufen. Dazu können u.a.

    • Einverständniserklärungen der Nachbarn
    • Und ein Nachweis über die Online-Anzeige beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

    gehören. Eine umfangreiche Liste findet sich im verknüpften Antragsformular.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Zunächst ist für das Verwaltungsverfahren ein Termin beim zuständigen Ansprechpartner in Anspruch zu nehmen. Dort findet eine Beratung statt, auch eine Liste der zugelassenen Sachverständigenorganisationen liegt dort (und online) als Verknüpfung bereit. Liegen alle Unterlagen in 2-facher Ausfertigung vor, kann der Antrag eingereicht werden.

    Fristen

    Der Antrag muss spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme vorliegen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In der Kommunikation mit dem Referat 34 sind die unterschiedlichen Adresssen von Dienstgebäude und Postanschrift zu beachten

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Erdwärme

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English