Nachlass - Ausschlagung einer Erbschaft
Wer nicht Erbe sein möchte, muss die Erbschaft frist- und formgerecht ausschlagen
Beschreibung
Die erbende Person kann die Erbschaft ausschlagen, sofern diese noch nicht angenommen wurde und die Ausschlagungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Nach Ablauf der Ausschlagungsfrist gilt die Erbschaft als angenommen.
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Ansprechpartner
Amtsgericht Bremen-Blumenthal
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 09:00 - 12:30; darüber hinaus nach tel. Vereinbarung
Kontakt
Internet
Amtsgericht Bremen
Beschreibung
Anschrift des Grundbuchamtes des Amtsgerichts Bremen: Hans-Böckler-Straße 50 in 28217 Bremen (Nähe Volkshaus, Eingang Altonaer Straße, Straßenbahn Linie 2, Haltestelle Lloydstraße)
Veränderte Sprechzeit der Abteilung für Zwangsversteigerung zusätzlich Montags 12:30 - 16:00 Uhr und Mittwoch nur nach Vereinbarung.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 09:00 - 12:30 darüber hinaus nach telefonischer Vereinbarung - bitte beachten Sie die veränderten Sprechzeiten einiger Abteilungen
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erforderliche Unterlagen
- bei der Ausschlagung einer Erbschaft
Im Termin zur Beurkundung der Ausschlagungserklärung ist zwingend die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis (gültiger Personalausweis oder Reisepass) nachzuweisen. Sofern vorhanden, ist auch die Sterbeurkunde des Verstorbenen vorzulegen.
Voraussetzungen
Ihre Erbausschlagung ist nur wirksam, wenn Ihre Unterschrift von einer:m Notar:in Ihrer Wahl beglaubigt worden ist und die Erklärung innerhalb der Ausschlagungsfrist beim Nachlassgericht eingeht.
Die Ausschlagung kann innerhalb der Ausschlagungsfrist auch bei Ihrem Wohnsitzgericht oder dem Amtsgericht Bremen als örtlich zuständigem Gericht beurkundet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Ausschlagung ist in öffentlich beglaubigter Form oder zur Niederschrift des Nachlassgerichts zu erklären, das heißt
a) die Unterschrift muss entweder von einem Notar beglaubigt werden oder
b) die Erklärung muss vom Nachlassgericht beurkundet werden.
c) die Erklärung muss vom Wohnsitzgericht des Ausschlagenden oder
d) bei jedem anderen Nachlassgericht beurkundet werden
Infolge einer Ausschlagungserklärung fällt die Erbschaft in den Nachlassverfahren, die sich nach der gesetzlichen Erbfolge richten, den Kindern und auch den Enkeln bzw. Urenkeln usw. des Ausschlagenden an, sowie gegebenenfalls weiteren Verwandten in der Seitenlinie.
Für minderjährige Kinder entscheidet der gesetzliche Vertreter, ob die Erbschaft ausgeschlagen werden soll. Gesetzliche Vertreter sind in der Regel die Eltern der Kinder gemeinsam. Die Erbausschlagung für die Kinder ist dann nur wirksam, wenn sie von beiden Elternteilen abgegeben wird. Beide Elternteile können die Ausschlagung auch getrennt erklären. Wem das Sorgerecht für minderjährige Kinder allein oder gar nicht zusteht, sollte dies in der Ausschlagungserklärung erwähnen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich. Diese ist dann innerhalb der Ausschlagungsfrist dem Nachlassgericht nachzuweisen.
Ein Bevollmächtigter kann nur dann die Ausschlagungserklärung abgeben, wenn die Vollmacht öffentlich beglaubigt ist. Diese Vollmacht muss der Erklärung beigefügt oder innerhalb der Ausschlagungsfrist nachgebracht werden (§ 1945 Abs. 3 BGB).
Fristen
Kosten
Die Gebühr für Beurkundung der Ausschlagungserklärung beim Amtsgericht beträgt in der Regel 30 Euro. Es empfiehlt sich, mit mehreren Personen gleichzeitig auszuschlagen. Die Gebühren des Notars werden nach dem gleichen Gesetz erhoben. Dieser rechnet noch die Umsatzsteuer und ggf. Auslagen ab.: Gebühr 30.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen. Dies ist nicht zwingend der letzte melderechtliche Wohnsitz, sondern der Ort, an dem der Verstorbene zuletzt seinen Lebensmittelpunkt hatte.
Für die Beurkundung von Ausschlagungserklärungen bei den Amtsgerichten Bremen und Bremen-Blumenthal ist zwingend ein Termin über die zuständige Geschäftsstelle zu vereinbaren.
Gültigkeitsgebiet
- Bremen
- Bremerhaven
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 14.10.2024