Überfahrtsangelegenheiten
Sie brauchen eine Erlaubnis der Straßenbaubehörde, um eine Straßenflächen, wie zum Beispiel Fuß- und Radwege oder Grünflächen mit einem Fahrzeug auf einer Überfahrt zu nutzen? Diese Erlaubnis können Sie beim Amt für Straßen und Verkehr beantragen.
Beschreibung
Gemäß § 17 BremLStrG (Bremisches Landesstraßengesetz) dürfen Straßenflächen, die nicht dazu bestimmt sind, einen allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr aufzunehmen, wie zum Beispiel Fuß- und Radwege oder Grünflächen, mit Fahrzeugen nur mit Erlaubnis der Straßenbaubehörde auf einer Überfahrt benutzt werden.
Online-Dienst
Onlinedienst - Herstellung einer Grundstücksüberfahrt beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
ASV - Amt für Straßen und Verkehr
Beschreibung
Das Amt für Straßen und Verkehr, kurz ASV, ist eine moderne und leistungsstarke Straßenbau- und Verkehrsverwaltung mit ca. 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zugleich sind wir Obere Landesstraßenbau- und Obere Verkehrsbehörde. Das ASV plant, baut und unterhält die Verkehrswege und Brückenbauwerke der Stadt Bremen. Das ASV ist zuständig für die Anordnung von Baustellen, für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, für Ampelschaltungen u.v.m. Das ASV gliedert sich in folgende Bereiche:
- Technische Koordination
- Allgemeine Verwaltung
- Entwurf und Neubau von Straßen
- Straßenverkehrsbehördliche Angelegenheiten
- Straßenerhaltung
- Brücken- und Ingenieurbaubau
- Erschließungen, Straßenrecht
Service-Nummer Umweltzone:
+49 1802 240024
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 08:00 - 12:00
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass
Formulare
Voraussetzungen
Antragsberechtigt ist der Eigentümer, der Erbbauberechtigte oder Nießbraucher eines an der Straße grenzenden Grundstückes. Grenzt das Grundstück nicht an die Straße und ist es ausschließlich mit dieser durch einen befahrbaren, öffentlich- rechtlich gesicherten Zugang über ein Anliegergrundstück verbunden, ist ebenfalls der Eigentümer, der Erbbauberechtigte oder Nießbraucher des rückwärtig gelegenen Grundstückes antragsberechtigt.
Verfahrensablauf
Es wird gebeten, den Onlinedienst für den Antrag auf Erlaubnis und Herstellung einer Überfahrt zu verwenden und zusammen mit dem erforderlichen Lageplan von GeoInformation Bremen etwa 2 Monate vor der beabsichtigten Nutzung einzureichen. Weitere Informationen sind auf der Homepage des ASV abrufbar:
www.asv.bremen.de (http://www.asv.bremen.de) - Aufgaben - Straßenerhaltung - Überfahrtsangelenheiten
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Überfahren von Anlagen, die nicht dem BremLStrG unterliegen, wie z.B. Grundstücke Dritter, Gleisanlagen, Wasserläufe, Hochwasserschutzanlagen u.ä., gesonderte Erlaubnisse, Genehmigungen oder Gestattungen erforderlich sind.
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 21.11.2024