Eignungsprüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation als Steuerberater Abnahme

    Eignungsprüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation als Steuerberater/in

    Eignungsprüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation als Steuerberater/in     

    Beschreibung

    Die Eignungsprüfung ist eine besondere Form der Steuerberaterprüfung für Personen, die mit einer Berufsqualifikation, die sie im europäischen Ausland erworben haben oder dort anerkannt wurde, geschäftsmäßig (d.h. selbständig) in Deutschland als Steuerberater tätig werden oder den Titel „Steuerberater“ führen wollen. Ein Berufszugang  allein mit einer abgeschlossenen in- oder ausländischen Berufsausbildung (Studium oder kaufmännische Ausbildung) ist in Deutschland nicht möglich. In jedem Fall muss vorher eine staatliche Prüfung (die Steuerberaterprüfung oder die Eignungsprüfung) erfolgreich abgeschlossen werden. Die Zulassung zur Eignungsprüfung ist schriftlich zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen werden von der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen überprüft. Ein Merkblatt über die Zulassungsvoraussetzungen ist unter http://www.stbkammer-bremen.de/zulassung-befreiung-eignungspruefung-verbindliche-auskunft.html  eingestellt.

    Online-Dienst

    Eignungsprüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation als Steuerberater/in

    ID: S100003_S1000030002478163

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Hanseatische Steuerberaterkammer Bremen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Wall 192

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Der Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung ist auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen und an die Hanseatische Steuerberaterkammer Bremen zu richten, wenn der Bewerber im Zeitpunkt der Antragstellung vorwiegend in Bremen beruflich tätig ist oder - sofern er keine Tätigkeit ausübt – hier seinen Wohnsitz hat oder - wenn sein Wohnsitz im Ausland ist -  er sich beruflich in Bremen niederlassen will.
    • Das Antragsformular auf Zulassung zur Eignungsprüfung ist unter http://www.stbkammer-bremen.de/zulassung-befreiung-eignungspruefung-verbindliche-auskunft.html eingestellt und kann online ausgefüllt werden. Gegen einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag (Kompaktbrief im Format DIN lang) können die Unterlagen auch bei der der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen angefordert werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie füllen den Antrag (ggfls. online) aus, versehen ihn mit einem aktuellen Passbild und senden ihn mit allen beizufügenden Unterlagen unterschrieben an die Hanseatische Steuerberaterkammer Bremen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Am Wall 192, 28195 Bremen.     

    Fristen

    Eine Antragsfrist ist für den Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung nicht zu beachten. • Allerdings: Anträge auf Zulassung zur re-gulären Steuerberaterprüfung sind demgegenüber fristgebunden und müssen bis zum 30.04. des jeweiligen Jahres bei der zuständigen Steu-erberaterkammer eingereicht werden.

    Bearbeitungsdauer

    Der Antragsteller erhält innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags auf Zulassung zur Eig-nungsprüfung eine Bestätigung der Steuerbera-terkammer über den Empfang der Unterlagen. In der Bestätigung teilt die Steuerberaterkammer darüber hinaus mit, welche Unterlagen ggf. noch fehlen. Nach vollständigem Eingang der Unterla-gen setzt die Steuerberaterkammer die Eig-nungsprüfung an. Sie findet regelmäßig zusam-men mit der regulären Steuerberaterprüfung im Oktober jedes Jahres statt.

    Kosten

    Es fallen 200 Euro für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Eignungsprüfung an.: Gebühr 200.0 EUR

    Weiterhin fallen 1000 Euro für die Prüfungsgebühr an.: Gebühr 1000.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Einzelheiten über den Prüfungsablauf sind auf der Internetseite der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen unter http://www.stbkammer-bremen.de/zulassung-befreiung-eignungspruefung-verbindliche-auskunft.html eingestellt.     

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English