Eignungsprüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation als Steuerberater/in
Eignungsprüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation als Steuerberater/in
Beschreibung
Die Eignungsprüfung ist eine besondere Form der Steuerberaterprüfung für Personen, die mit einer Berufsqualifikation, die sie im europäischen Ausland erworben haben oder dort anerkannt wurde, geschäftsmäßig (d.h. selbständig) in Deutschland als Steuerberater tätig werden oder den Titel „Steuerberater“ führen wollen. Ein Berufszugang allein mit einer abgeschlossenen in- oder ausländischen Berufsausbildung (Studium oder kaufmännische Ausbildung) ist in Deutschland nicht möglich. In jedem Fall muss vorher eine staatliche Prüfung (die Steuerberaterprüfung oder die Eignungsprüfung) erfolgreich abgeschlossen werden. Die Zulassung zur Eignungsprüfung ist schriftlich zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen werden von der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen überprüft. Ein Merkblatt über die Zulassungsvoraussetzungen ist unter http://www.stbkammer-bremen.de/zulassung-befreiung-eignungspruefung-verbindliche-auskunft.html eingestellt.
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Eignungsprüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation als Steuerberater/in
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Ansprechpartner
Hanseatische Steuerberaterkammer Bremen
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Formulare
Voraussetzungen
- Der Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung ist auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen und an die Hanseatische Steuerberaterkammer Bremen zu richten, wenn der Bewerber im Zeitpunkt der Antragstellung vorwiegend in Bremen beruflich tätig ist oder - sofern er keine Tätigkeit ausübt – hier seinen Wohnsitz hat oder - wenn sein Wohnsitz im Ausland ist - er sich beruflich in Bremen niederlassen will.
- Das Antragsformular auf Zulassung zur Eignungsprüfung ist unter http://www.stbkammer-bremen.de/zulassung-befreiung-eignungspruefung-verbindliche-auskunft.html eingestellt und kann online ausgefüllt werden. Gegen einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag (Kompaktbrief im Format DIN lang) können die Unterlagen auch bei der der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen angefordert werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie füllen den Antrag (ggfls. online) aus, versehen ihn mit einem aktuellen Passbild und senden ihn mit allen beizufügenden Unterlagen unterschrieben an die Hanseatische Steuerberaterkammer Bremen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Am Wall 192, 28195 Bremen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Es fallen 200 Euro für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Eignungsprüfung an.: Gebühr 200.0 EUR
Weiterhin fallen 1000 Euro für die Prüfungsgebühr an.: Gebühr 1000.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Einzelheiten über den Prüfungsablauf sind auf der Internetseite der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen unter http://www.stbkammer-bremen.de/zulassung-befreiung-eignungspruefung-verbindliche-auskunft.html eingestellt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.11.2024