Verbindliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung als Steuerberater
Verbindliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung als Steuerberater
Beschreibung
Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung werden von der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen überprüft. Anträge auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft für die Zulassung zur Prüfung oder die Befreiung von der Prüfung sind schriftlich zu stellen. Hinweise zur Befreiung von der Steuerberaterprüfung und zur Erteilung einer verbindlichen Auskunft sind auf der Internetseite der Hanseatischen Steuerberaterkammer eingestellt.
Online-Dienst
Verbindliche Auskunft
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Hanseatische Steuerberaterkammer Bremen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft § 38 a StBerGDer Antrag ist online ausfüllbar.
- Antrag auf Befreiung von der SteuerberaterprüfungDer Antrag ist online ausfüllbar.
Voraussetzungen
- Anträge auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft für die Zulassung zur Prüfung oder die Befreiung von der Prüfung sind nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen und an die Hanseatische Steuerberaterkammer Bremen zu richten, wenn der Bewerber im Zeitpunkt der Antragstellung vorwiegend in Bremen beruflich tätig ist oder - sofern er keine Tätigkeit ausübt – hier seinen Wohnsitz hat.
- Die Antragsformulare sind auf der Internetseite der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen eingestellt und sind online ausfüllbar.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie füllen den Antrag aus und senden ihn mit allen beizufügenden Unterlagen unterschrieben an die Hanseatische Steuerberaterkammer Bremen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Am Wall 192, 28195 Bremen.
Kosten
200 Euro für die verbindliche Auskunft für die Zulassung. 200 Euro für den Antrag auf Befreiung von der Prüfung.: Gebühr 200.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sowie weitere Einzelheiten über den Prüfungsablauf sind auf der Internetseite der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen unter http://www.stbkammer-bremen.de/zulassung-befreiung-eignungspruefung-verbindliche-auskunft.html eingestellt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 02.09.2024
Stichwörter
Steuerberater/Steuerberaterin