verbindliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung Erteilung

    Verbindliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung als Steuerberater

    Verbindliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung als Steuerberater

    Beschreibung

    Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung werden von der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen überprüft.  Anträge auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft für die Zulassung zur Prüfung oder die Befreiung von der Prüfung sind schriftlich zu stellen. Hinweise zur Befreiung von der Steuerberaterprüfung und zur Erteilung einer verbindlichen Auskunft sind auf der Internetseite der Hanseatischen Steuerberaterkammer  eingestellt.

    Online-Dienst

    Verbindliche Auskunft

    ID: S100003_S1000030002478215

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Hanseatische Steuerberaterkammer Bremen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Wall 192

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Anträge auf  Erteilung einer verbindlichen Auskunft für die Zulassung zur Prüfung oder die Befreiung von der Prüfung sind nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen und an die Hanseatische Steuerberaterkammer Bremen zu richten, wenn der Bewerber im Zeitpunkt der Antragstellung vorwiegend in Bremen beruflich tätig ist oder - sofern er keine Tätigkeit ausübt – hier seinen Wohnsitz hat.
    • Die Antragsformulare sind auf der Internetseite der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen eingestellt und  sind online ausfüllbar. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie füllen den Antrag aus und senden ihn mit allen beizufügenden Unterlagen unterschrieben an die Hanseatische Steuerberaterkammer Bremen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Am Wall 192, 28195 Bremen.

    Kosten

    200 Euro für die verbindliche Auskunft für die Zulassung. 200 Euro für den Antrag auf Befreiung von der Prüfung.: Gebühr 200.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sowie weitere Einzelheiten über den Prüfungsablauf sind auf der Internetseite der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen unter  http://www.stbkammer-bremen.de/zulassung-befreiung-eignungspruefung-verbindliche-auskunft.html eingestellt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 02.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Steuerberater/Steuerberaterin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English